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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Sondermüll-Transporte (G-SIG: 11005156)

Verhandlungsposition der Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Baseler Giftmüllkonvention, Maßnahmen gegen Exporte in Entwicklungsländer, Behandlung von Deponien in der DDR

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

11.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/718718.05.90

Sondermüll-Transporte

der Abgeordneten Kastner, Schäfer (Offenburg), Adler, Bachmaier, Bernrath, Blunck, Dr. von Bülow, Conradi, Faße, Fischer (Homburg), Dr. Hartenstein, Ibrügger, Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Kontrolle und die Eindämmung des grenzüberschreitenden Transports von gefährlichen Abfällen gehören zu den wichtigen umweltpolitischen Aufgaben. Gerade ein dichtbesiedeltes und hochindustrialisiertes Land, wie die Bundesrepublik Deutschland, muß eine Eindämmung dieser Abfälle anstreben und die Kontrolle über die Transportwege dieser gefährlichen Abfälle erlangen, um den Schutz der eigenen Bevölkerung, aber auch den Schutz der Bevölkerung in den Importländern, gewährleisten zu können. Die 1989 in Basel verabschiedete „Globale Konvention über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle" hätte eine solche Kontrolle möglich machen können, wenn nicht gerade auch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland auf Ausnahmegenehmigungen gedrängt hätten.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie steht die Bundesregierung heute zu den Ausführungen des Delegationsleiters bei den Verhandlungen zur Baseler Konvention, Staatssekretär Wolfgang Gröbl, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), der sagte, die Bundesrepublik Deutschland brauche die Option, außerhalb der Konvention Vereinbarungen zu treffen, insbesondere sei sie darauf angewiesen, in Nachbarstaaten, vor allem in die DDR, weiterhin Müll liefern zu können?

2

Was veranlaßte die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland während der Verhandlungen zum Baseler Protokoll, Frankreichs Bestehen auf der Zulässigkeit von bilateralen Vereinbarungen außerhalb der Konvention zu unterstützen, solange diese deren allgemeinen Zielen nicht zuwiderliefen?

3

Warum unterstützten die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland nicht die strengere Formulierung der Schweiz, die forderte, Vereinbarungen mit Nichtunterzeichnerstaaten müßten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Konvention geschehen?

4

Warum lehnt die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung ab, Abfalltransporte bei Transitstaaten anzumelden, falls für deren Territorium eine breite Definition, z. B. die 200-Meilen-Wirtschaftszone auf den Meeren, getroffen würde?

5

Warum hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen nicht deutlich darauf gedrängt, daß die Haftung für Schäden nach Ablagerung oder Behandlung von Abfällen vom Exportland getragen werden muß, da der Verursacher häufig nicht mehr ausfindig gemacht werden kann?

6

Wie begründet die Bundesregierung heute ihre Entscheidung, der Industrie weiterhin Abfallexporte in Länder zu genehmigen, die über weitaus geringere technische Standards als das Ursprungsland verfügen?

7

Warum überlässt die Bundesregierung den Exportfirmen die Anmeldung und formale Abwicklung des Müllhandels, ohne präzise Definitionen für gefährliche Abfälle vorzulegen?

8

Wann wird die Bundesregierung ihre angekündigte Gesetzesinitiative gegen Exporte in Länder der Dritten Welt dem Deutschen Bundestag vorlegen?

9

Wie stellt sich die Bundesregierung die Lösung der schwierigen Überwachung des Transports von gefährlichen Abfällen vor, angesichts der Tatsache, daß es für diese Stoffe keine weltweit einheitliche Definition gibt?

10

Wann will die Bundesregierung ihren Informationspflichten bezüglich des Transports von Sondermüll in andere Länder nachkommen, die sich aus der EG-Richtlinie 84/631 aus dem Jahr 1984 ergeben?

11

Ist die Bundesregierung bereit, auf Exporte in solche Länder zu verzichten, die in Importen von gefährlichen Abfällen eine Devisen-Einnahmequelle sehen, die aber nicht über die notwendigen technischen Standards verfügen und so die Gefährdung der Bevölkerung des Landes in Kauf nehmen?

12

Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung schon heute für die Deponien in der DDR, die nicht dem bundesdeutschen Standard entsprechen?

Bonn, den 17. Mai 1990

Kastner Schäfer (Offenburg) Adler Bachmaier Bernrath Blunck Dr. von Bülow Conradi Faße Fischer (Homburg) Dr. Hartenstein Ibrügger Kiehm Dr. Kübler Lennartz Menzel Müller (Düsseldorf) Reimann Reuter Dr. Schöfberger Schütz Stahl (Kempen) Waltemathe Weiermann Dr. Wernitz Dr. Vogel und Fraktion

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