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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu bundesrechtlichen Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Hunde (G-SIG: 11005162)

Umfang der Gefährdung durch sog. Kampfhunde, bundesrechtliche Verbesserungen im vorbeugenden Schutz, Verschärfung des § 121 OWiG, Verbot durch Rechtsverordnung gem. Waffengesetz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/726628.05.90

Haltung der Bundesregierung zu bundesrechtlichen Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Hunde

des Abgeordneten Such und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor kurzem haben die GRÜNEN im Deutschen Bundestag den Entwurf einer Novelle zum Waffengesetz (Drucksache 11/7142) vorgestellt mit dem Ziel, nach Maßgabe einer vom Bundesminister des Innern zu erlassenden Rechtsverordnung das Halten und Züchten gefährlicher (Kampf-)Hunde zu untersagen.

Durch diese Initiative ist eine intensive öffentliche Diskussion über die von Hunden ausgehenden Gefahren sowie Maßnahmen zu deren Abwehr ausgelöst worden. Inzwischen haben sich mehrere Landesregierungen die Vorschläge der GRÜNEN zu eigen gemacht.

In einer Art Zwischenbilanz wird die Bundesregierung nachstehend um Auskunft gebeten, inwieweit sie das Problem sowie die Diskussion zur Kenntnis genommen hat und Bereitschaft zeigt, die geforderten Maßnahmen einzuleiten bzw. umzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sind der Bundesregierung die von bestimmten Hunden ausgehenden Gefahren bekannt, insbesondere

daß unter den z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland gemeldeten ca. 3,5 Mio. Hunden die Zahl von „großrahmigen" und Kampfhunden nach Angaben der Länder zunimmt,

daß nach Angaben der Versicherungswirtschaft jährlich 35 000 Menschen durch Hundebisse verletzt werden und dies melden, die Dunkelziffer jedoch weit höher liegen dürfte,

daß nach Angaben des Deutschen Kinderschutzbundes jährlich allein 10 000 Kinder durch Hundebisse verletzt werden und daß nach anderen Schätzungen sogar zwei von drei Opfern Kinder sind,

daß nach Angaben der Versicherungswirtschaft zwischen 1950 und 1985 40 Menschen (1985 allein fünf) durch Hundebisse getötet wurden,

daß die Zahl der Todesopfer nach Berechnungen etwa der Staatsanwaltschaft Dortmund stark gestiegen ist und sich nach ein bis zwei Vorfällen während der siebziger Jahre jetzt auf jährlich fünf bis sechs Tote beläuft,

daß ausweislich der polizeilichen Schußwaffenstatistiken Polizisten in den letzten Jahren häufiger gezwungen sind, zur Gefahrenabwehr auf Hunde zu schießen,

daß die Bundesländer (z. B. Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein) von einer zunehmenden Gefährdung bzw. Zahl der Unfälle durch Hunde berichten,

daß auch international eine ähnliche Entwicklung zu beobachten ist: daß etwa in den Niederlanden im 1. Quartal 1990 zwei Kinder durch Kampfhunde oder in Großbritannien 1989 drei Menschen getötet und 1990 drei Kinder durch Rottweiler schwer verletzt wurden?

1

Wie bewertet die Bundesregierung diese Lageentwicklung, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

2

Sind der Bundesregierung auch die speziell von sogenannten Kampfhunden (z. B. Mastino, Pitbull, Ridgeback, Bandog u. a.) ausgehenden Gefahren bekannt, etwa

daß nach den Feststellungen von Verhaltensforschern vom Institut für Haustierkunde der Universität Kiel bereits die Welpen von Pitbulls auffallend aggressiv sind, gelegentlich auch von den Müttern zu Tode gebissen werden, jedenfalls ohne den Menschen nicht zu überleben vermögen, so daß deren Zucht eine gegen das Tierschutzgesetz verstoßende Quälerei darstelle,

daß nach Erkenntnissen des Vorsitzenden der Molosser-Hunde Deutschlands Mastinos mit einem Kieferndruck von über 250 Kilopond ohne weiteres menschliche Arme abbeißen können,

daß es sich bei Bandogs nach der gleichen Quelle um „kriminelle Kreuzungen", „ein Verbrechen an Mensch und Tier" bzw. nach Auffassung der englischen Tierschutzgesellschaft um „Darwin'sche Alpträume" handele,

daß viele dieser Rassen infolge Züchtung ihrem Angriffs- und Beiß-Instinkt trotz Schmerz und eigener Verletzungen bis über die Schwelle des eigenen Todes folgen,

daß nach Erkenntnissen der Ordnungsbehörden vielfach Menschen mit Persönlichkeitsproblemen sich zu deren Überwindung und zur Steigerung des Machtgefühls gerade scharfe Kampfhunde zulegen,

2

und wie bewertet die Bundesregierung diese Erscheinungen bzw. welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

3

Sind der Bundesregierung die gegen diese Gefahren bisher ergriffenen Maßnahmen sowie deren Auswirkungen bekannt, etwa

daß nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins auch Berlin und das Saarland Landes-Verordnungen vorbereiten, zahlreiche Kommunen bereits Regelungen geschaffen haben und z. B. Niedersachsen per Runderlaß ebenfalls das Ziel verfolgt, auffällig gewordene Hunde sowie deren Halter stärker zu überwachen und einen Leinen- bzw. Maulkorb-Zwang zu verankern, ohne daß hierdurch die Zahl der Unfälle merklich abgenommen hätte,

daß die Hamburgische Bürgerschaft den Senat kürzlich aufgefordert hat, eine Zuverlässigkeitsprüfung für Hundehalter per Rechtsverordnung vorzusehen, welche sodann zur Übernahme auch auf Bundesebene vorgeschlagen werden soll,

daß die Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot des Haltens und Züchtens gefährlicher Hunde mit dem Einwand abgelehnt wird, die bestehenden Instrumente nach dem Tierschutzgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz und dem Polizeirecht seien ausreichend (so der innenpolitische Sprecher einer Bundestagsfraktion),

3

und wie beurteilt die Bundesregierung ihren diesbezüglichen Handlungsbedarf?

4

Sind der Bundesregierung die Forderungen nach bundesrechtlichen Verbesserungen des vorbeugenden Schutzes bekannt, etwa

daß der Münchener Stadtrat seine ursprünglichen Pläne, lediglich einen Befähigungsnachweis für Halter gefährlicher Hunde einzuführen, als unzureichend verworfen hat, das derzeitige Fehlen effektiver vorbeugender Schutzmöglichkeiten festgestellt hat und statt dessen gefordert hat, das Züchten und Halten von Kampfhunden bundesrechtlich zu verbieten und das Ausbilden bzw. Abrichten auch von „großrahmigen" Hunden (z. B. Schäferhunde, Dobermänner, Rottweiler, Boxer, Doggen, Riesenschnauzer, Hovawarth, Jagdhunde) grundsätzlich zu untersagen,

daß nach Feststellungen der Bundesländer die bisherigen Regelungen nicht effektiv sind, weil Maßnahmen nach dem Polizeirecht, dem Tierschutzgesetz sowie nach § 121 OWiG Auffälligkeiten der Tiere, Halter bzw. Züchter voraussetzten und insbesondere Bußgelder nach der letztgenannten Norm regelmäßig erst nach Unglücksfällen und Verletzungen verhängt würden (so z. B. das hessische Innenministerium),

daß die hessische Landesregierung angesichts der derzeitigen „Lücke im vorbeugenden Rechtsschutz gegenüber gefährlichen Hunden" zusammen mit dem hessischen Tierschutzbeauftragten ein bundesrechtliches Verbot des Züchtens und Haltens von Kampfhunden gefordert hat,

daß der nordrhein-westfälische Innenminister den Bund aufgefordert hat, Zucht, Import und Verkauf von Kampfhunden im Waffengesetz zu verbieten,

daß der Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer... eine „Initiative auf Bundesebene" zum Schutz insbesondere von älteren Menschen vor gefährlichen Hunden gefordert hat,

daß auch aus der Fraktion der SPD die Forderung der GRÜNEN nach einem bundesrechtlichen Verbot des Haltens und Züchtens von Kampfhunden übernommen wurde,

daß selbst das rheinland-pfälzische Innenministerium, welches den Bedarf z. Z. noch nicht erkennen mag, sich künftige Maßnahmen gegen Kampfhunde sinnvoll „nur durch eine bundesrechtliche Regelung" vorstellen kann,

daß der Deutsche Städtetag bereits 1988 das Bundesministerium des Innern (BMI) aufforderte, die Ini tiative zu ergreifen, um den Anwendungsbereich des § 121 OWiG zu erweitern und diesen zu einer Strafvorschrift umzugestalten, was inzwischen auch von Bundesländern verlangt wird?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung ihren diesbezüglichen Handlungsbedarf?

5

Sind der Bundesregierung die ausländischen Initiativen zum verbesserten Schutz vor gefährlichen Hunden bekannt, etwa

daß die Opposition im englischen Unterhaus im Mai 1990 beantragte, wieder eine Meldepflicht für Hunde einzuführen,

daß der englische Innenminister im März 1990 ein Verbot zumindest von Bandogs in Aussicht stellte,

daß Anfang des Jahres neben den Grünen auch die drei größten Fraktionen im niederländischen Parlament (Christdemokraten, Sozialdemokraten und Rechtsliberale) ein Zuchtverbot für Pitbulls beantragten und die Regierung eine Prüfung zusagte, nachdem auch die niederländische Tierschutzinspektion im Februar zugestimmt hatte?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung diese Initiativen aufzugreifen?

6

Aus welchen Gründen hat der Bundesminister der Justiz 1988 die oben unter 4 h) genannte Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Verschärfung des § 121 OWiG zurückgewiesen?

7

Welche Haltung haben die einzelnen Bundesländer im Rahmen der kürzlich vom Bundesminister des Innern veranlaßten Umfrage zu diesen Problemen jeweils eingenommen hinsichtlich

der Gefahrenentwicklung durch Hunde,

des Handlungsbedarfs für Kommunen/Länder/Bund,

der geeignetsten rechtlichen Instrumente,

der Wirksamkeit der bestehenden rechtlichen Handhaben,

des Kreises der Hunde, gegen die verstärkte Schutzmaßnahmen erforderlich sind,

der Eingrenzbarkeit insoweit?

8

Mit welchem Ergebnis haben die Bundesministerien der Justiz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ihre aufgrund dieser Umfrage eingeleitete Prüfung, ob Initiativen auf Bundesebene nötig sind, abgeschlossen?

Wie und wann sollen derartige Initiativen ggf. umgesetzt werden?

Beziehungsweise wann ist mit dem Abschluß dieser Prüfungen zu rechnen?

Ist die Bundesregierung bereit, den Unterzeichnern dann ohne weitere Aufforderung über das Ergebnis zu berichten?

9

In dem o. g. Entwurf zur Ergänzung des Waffengesetzes (Drucksache 11/7142) haben die GRÜNEN ein Verbot, gefährliche Hunde zu züchten und zu halten, vorgeschlagen, dessen Umfang der Bundesminister des Innern per Rechtsverordnung festlegen solle.

Die Verabschiedung dieses Entwurfs durch den Deutschen Bundestag vorausgesetzt: Wäre die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium des Innern dann bereit, von dieser Verordnungsermächtigung zeitnah Gebrauch zu machen, um die genannten Schutzvorkehrungen bald wirksam werden zu lassen?

Warum ggf. nicht?

Bonn, den 23. Mai 1990

Such Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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