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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kfz-Verbrauchswerte (G-SIG: 11005183)

Regelungen zum Kraftstoffverbrauch für Kfz, stufenweise Absenkung, Ermittlung des Normverbrauchs, Vorstellungen in der EG-Kommission

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

23.07.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/750925.06.90

Kfz-Verbrauchswerte

der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Lennartz, Schütz, Adler, Bachmaier, Blunck, Dr. Böhme (Unna), Dr. von Bülow, Conradi, Fischer (Homburg), Dr. Hartenstein, Kastner, Kiehm, Kolbow, Dr. Kübler, Menzel, Müller (Düsseldorf), Opel, Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Bundesminister Dr. Töpfer geht nach eigenen Angaben davon aus, daß das Konzept der Bundesregierung zu Kfz-Verbrauchswerten noch in dieser Legislaturperiode auf den Tisch gelegt wird.

Die Vorstellungen der Bundesregierung zu diesem Problem sind bisher der Öffentlichkeit nicht bekannt.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen13

1

Beabsichtigt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Regelungen zum Kraftstoffverbrauch für Kfz einzuführen?

2

Wird diese Regelung nur für Pkw oder auch für Lkw gelten?

3

Denkt die Bundesregierung daran, für alle Pkw einen einheitlichen Grenzwert festzulegen, der für jedes Fahrzeug gleichermaßen gilt, oder denkt sie an einen Flottenverbrauchswert nach US-Vorbild?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der US-Regelung zum Kraftstoffverbrauch?

5

Welcher Grenzwert bzw. welcher Flottenverbrauchswert soll nach Auffassung der Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt realisiert werden?

6

Welche stufenweise Absenkung der Verbrauchswerte ist zukünftig geplant?

7

An welche Sanktionsmöglichkeiten denkt die Bundesregierung für die Fälle, in denen der angestrebte Verbrauchsgrenzwert nicht eingehalten wird?

8

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, im Zusammenhang mit der Festlegung von Verbrauchsgrenzwerten die bisherigen Bestimmungen über die Ermittlung des Normverbrauchs der Pkw zu ändern?

In welcher Weise müßte nach Auffassung der Bundesregierung die Ermittlung des Normverbrauchs geändert werden, um ein realistischeres Abbild über den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch von Pkw zu geben?

9

Hält es die Bundesregierung für erforderlich, in den Fahrzyklus zur Ermittlung des Normverbrauchs auch einen angemessenen Beschleunigungsteil und einen Kaltstart einzubauen?

10

Soll die Verbrauchsregelung in Liter pro 100 km oder in kg pro 100 km festgelegt werden?

11

Soll die Regelung über den Kraftstoffverbrauch nur in nationalem Rahmen oder nur EG-weit durchgesetzt werden?

12

Sollen die Regelungen über Kraftstoffverbrauchswerte neben der geplanten emissionsbezogenen Kfz-Steuer in Kraft treten oder nur für den Fall, daß die geplante emissionsabhängige Umgestaltung der Kfz-Steuer scheitert?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorstellungen oder bereits konkrete Vorschläge innerhalb der EG-Kommission bzw. in einzelnen EG-Mitgliedstaaten für eine Regelung zur Begrenzung des Kraftstoffverbrauchs für Kraftfahrzeuge?

Bonn, den 21. Juni 1990

Schäfer (Offenburg) Lennartz Schütz Adler Bachmaier Blunck Dr. Böhme (Unna) Dr. von Bülow Conradi Fischer (Homburg) Dr. Hartenstein Kastner Kiehm Kolbow Dr. Kübler Menzel Müller (Düsseldorf) Opel Reimann Reuter Dr. Schöfberger Stahl (Kempen) Waltemathe Weiermann Dr. Wernitz Dr. Vogel und Fraktion

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