BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Asbestsanierung des Funkhauses der Deutschen Welle in Köln (G-SIG: 11005185)

Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten, Sanierung bei laufendem Betrieb, 200 Mio DM Kosten

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.07.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/751927. 06. 90

Asbestsanierung des Funkhauses der Deutschen Welle in Köln

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Im Gebäude der Deutschen Welle (DW) in Köln — errichtet in den 70er Jahren — wurden aus Gründen des Feuerschutzes rund 24 000 qm Spritzasbest zur Ummantelung von Stahlträgern verbaut.

Während der Bauphase — im Juni 1976 — verbot das Gewerbeaufsichtsamt Köln wegen der bekannten Gefährlichkeit von Spritzasbest die Verwendung auf der Baustelle des DW-Gebäudes. Die nach 1976 errichteten Etagen (einige wenige im Bereich des Studioturmes) enthalten kein Spritzasbest mehr. Allerdings wurden im gesamten Gebäude an den sogenannten Feuerschutzklappen festgebundene Asbestmaterialien verwendet, ebenso in den Innenräumen und an der Außenfassade.

Eine erste Diskussion über mögliche Gefährdungen der Beschäftigten der Deutschen Welle wurde 1980 — vor dem Einzug in das Gebäude - geführt. Die damaligen technischen Überprüfungen, die schließlich im Ergebnis den Einzug in das Gebäude zur Folge hatten, müssen heute als überholt gelten. Dies betrifft sowohl Feststellungen zur Strömungsgeschwindigkeit der Luftwalze der Klimaanlage, der Festigkeit des verwendeten Spritzasbests als auch die Methoden zur Messung von Asbestkonzentrationen.

Anläßlich einer Umbaumaßnahme zur Einsparung von Energie wurden im August 1988 Deckenverkleidungen im gesamten Gebäude abgenommen. Der Spritzasbest war frei sichtbar und fiel im Verlauf mehrerer Wochen flockenweise zu Boden, so daß eine Verbreitung der krebserregenden Asbestfasern im gesamten Gebäude erfolgte. Nach einer Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt wurde zunächst der TÜV Köln mit einem Gutachten beauftragt, das schließlich zur Remontage aller Decken mit durchlässigen Elementen und zum Stopp der geplanten Baumaßnahme führte. Der anschließend vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingeschaltete TÜV Rheinland (Essen) bestätigte in einem Gutachten die Gefährdung gemäß dem Punktekatalog zur Bewertung von Spritzasbestprodukten.

Für das Gebäude der Deutschen Welle wurden bis zu 93 Punkten errechnet.

Diese Bewertung stellt nach dem Erlaß des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (NRW) vom Mai 1989 eine Gefahr für Gesundheit und Leben dar. Solche Räumlichkeiten dürfen nur dann weiter genutzt werden, wenn durch vorläufige Schutzmaßnahmen plötzliche und unkontrollierbare Asbestfaseremissionen ausgeschlossen werden können. Solche Schutzmaßnahmen wurden bis heute nicht ergriffen, obwohl die Notwendigkeit durch den Beschluß einer vom Personalrat angerufenen Einigungsstelle eindeutig bestätigt wurde. Statt dessen haben die Vorbereitungen und Planungen für eine endgültige Sanierung begonnen, die bei laufendem Betrieb durchgeführt werden soll und nach den bisherigen Erwartungen frühestens in rund sechs Jahren abgeschlossen werden kann.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwieweit und durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung den Intendanten der Deutschen Welle als Arbeitgeber bei der Wahrnehmung seiner Fürsorgepflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterstützt?

2

Wie wurden die Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten inzwischen wahrgenommen?

3

Welche praktischen Konsequenzen hatte der Ministerialerlaß NRW vom Mai 1989 — der vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für die Gebäude des Bundes verbindlich anerkannt wurde — hinsichtlich der zwingend erforderlichen Schutzmaßnahmen?

4

Welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten der Deutschen Welle wurden bis heute ergriffen?

5

Wie wirksam waren diese Maßnahmen?

6

Konnte dadurch eine unvorhersehbare und unkontrollierbare Freisetzung von Asbestfasern verhindert bzw. ausgeschlossen werden?

7

Konnte mit diesen vorläufigen Schutzmaßnahmen eine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten ausgeschlossen werden?

8

Ist eine Gefährdung der Beschäftigten während einer Sanierung bei laufendem Betrieb ausgeschlossen?

9

Wodurch wird dies ausgeschlossen?

10

Inwieweit, durch wen und mit welchem Ergebnis sind die betrieblichen Konsequenzen einer Sanierung bei laufendem Betrieb geprüft worden?

11

Wie, durch wen und in welcher Weise wird sichergestellt, daß keine technischen oder betrieblichen Pannen den Sendebetrieb der Deutschen Welle unterbrechen?

12

Kann ein unterbrechungsfreier Sendebetrieb — und damit eine Erfüllung des gesetzlichen Auftrags — während der Sanierung bei laufendem Betrieb garantiert werden?

13

Wie, durch wen, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis sind bislang Alternativen zum Konzept einer Sanierung bei laufendem Betrieb geprüft worden, die nach vorläufigen Schätzungen Kosten von mindestens 200 Millionen DM verursachen werden?

14

Wie, durch wen und in welcher Weise soll die Deutsche Welle mit materiellen und personellen Maßnahmen unterstützt werden, um die sachfremde Aufgabe einer Sanierung bei laufendem Betrieb organisatorisch überhaupt bewältigen zu können?

15

Wie, durch wen, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob die Sanierung des DW-Gebäudes, die neben der Entfernung von Asbest noch die Behebung weiterer baulicher Mängel umfaßt, überhaupt rentabel ist?

16

Wie, durch wen, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis ist geprüft worden, ob das DW-Gebäude im Hinblick auf die festgestellten Mängel und deren notwendige Behebung überhaupt noch geeignet ist, die Voraussetzungen für die Erfüllung des gesetzlichen Sendeauftrags zu bieten?

Bonn, den 21.Juni 1990

Dr. Vogel und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen