Handlungsbedarf der Bundesregierung angesichts staatsterroristischer Aktivitäten iranischer Stellen in der Bundesrepublik Deutschland
des Abgeordneten Such und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Terrorakte des Mullah-Regimes gegen iranische Oppositionelle im Ausland haben in den letzten Monaten stark zugenommen. Zum Beispiel wurde in Wien der Kurdenführer Ghassenlou ermordet, ferner am 24. April 1990 in Genf Kazem Rajavi, der Bruder eines iranischen Widerstandsführers.
Die Hinweise, daß derartige Killerkommandos gegen iranische Exil-Oppositionelle direkt durch das Mullah-Regime und dessen Botschaften auch in der Bundesrepublik Deutschland gesteuert werden, erschienen der Bundesregierung zumindest vor einiger Zeit noch nicht deutlich genug, um diplomatisch oder straf- bzw. ausländerrechtlich reagieren zu können (Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN — Drucksache 11/1564 — vom 21. Dezember 1987).
Seither haben sich diese Anzeichen jedoch verdichtet, und weitere Terrorakte sind geschehen.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung bekannt, daß a) nach Erkenntnissen der GRÜNEN Augenzeugenberichten zufolge der iranische Botschafter Mehdi A.-M. am 22. Mai 1990 auf der interparlamentarischen Abrüstungskonferenz in Bonn den Pressesprecher der Volksmodjahedin, Kamal R., mit dem Tode bedroht haben soll, b) daß dieser Botschafter 1979 zu den Anführern der Geiselnahme an US-Diplomaten in Teheran gehört haben soll (nach Erkenntnissen der GRÜNEN Zeugenberichten zufolge), c) daß der iranische Mullah und Regierungs-Funktionär G. in einem Interview mit Radio Teheran am 25. April 1990 seinen Agenten „freie Hand bei der Unterdrückung der Modjahedin" gewährte und sie öffentlich aufforderte: „Fangt sie, richtet sie hin" , d) daß die Polizei in Köln am 28. Mai 1990 zwei mutmaßliche Terroristen namens S. R. und R. F. festgenommen hat, die sich unter falschem Namen in Hotels eingemietet und ein Auto gemietet hatten, den o. g. Pressesprecher lange Zeit schon verfolgt und das Kölner Zentrum der Modjahedin-Studenten überwacht hatten, die ferner ihre Mordabsichten offen zugaben und entsprechende Dokumente bei sich führten, e) daß die Kölner Polizei dem Pressesprecher danach empfahl, das Modjahedin-Büro aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu verlassen, daß aber die dortige Staatsanwaltschaft die Agenten am 30. Mai 1990 mit der Begründung aus der Haft entließ, ihr o. g. Verhalten stelle noch keine Straftat dar?
In welcher Weise wird die Bundesregierung gegen derartige Vorgänge aktiv werden bzw. bei weiteren zuständigen Stellen Aktivitäten anregen?
Über wie viele Fälle ähnlicher Bedrohungen von iranischen Exil-Oppositionellen aus den letzten zwei Jahren liegen der Bundesregierung Informationen vor, und in wie vielen Fällen davon zusätzliche Hinweise auf eine Steuerung dieser Vorgänge durch offizielle iranische Stellen einschließlich deren hiesiger Botschaften und Konsulate?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß gegen derartige Kommandos — wenn schon nicht mit strafrechtlichen Mitteln, etwa wegen Bedrohung gemäß § 241 StGB — jedenfalls intensiver von ausländerrechtlichen Instrumenten mit dem Ziel beschleunigter Ausweisung Gebrauch gemacht werden müßte?
Oder mit welchen Erwägungen tritt die Bundesregierung dem entgegen?
Ist die Bundesregierung bereit, mit diplomatischen Mitteln gegen die Hintermänner derartiger Aktivitäten in offiziellen Vertretungen des Irans in der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen?
Warum ggf. nicht?
In welcher Weise hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bei der iranischen Regierung offiziell gegen derartige Aktionen interveniert?
Ggf. mit welchem Ergebnis?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen derartiger Terrorakte auf die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Iran?
Ist die Bundesregierung bei einer weiteren Eskalation bereit, diese grundsätzlich in Frage zu stellen?