Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wegen fehlerhafter Berechnung
der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Diana Golze, Kornelia Möller, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Fehlerhafte Berechnungen der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zugunsten der Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen führen nach Monaten zu Rückzahlungsforderungen seitens der Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen. Diese Forderungen bewegen sich z. T. in Größenordnungen von vierstelligen Eurobeträgen.
Die zuviel gezahlten Beträge sind zu diesem Zeitpunkt von den Leistungsbeziehenden in Unkenntnis der fehlerhaften Berechnung bereits verbraucht worden.
Aus den Regelleistungen sind die vom Leistungsbeziehenden unverschuldeten Rückzahlungsforderungen nicht begleichbar, denn es handelt sich hierbei um das offizielle soziokulturelle Existenzminimum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Fälle solcher Rückzahlungsforderungen seitens der Arbeitsgemeinschaften und seitens der optierenden Kommunen sind bekannt (bundesweit, seit Beginn des Inkrafttretens des SGB II bis zum Stichtag 28. Februar 2006)?
Was sind die Ursachen für die fehlerhaften Berechnungen?
Wie hoch sind die Rückforderungen? (Bitte Angabe geeigneter Gruppierung mit jeweiligen Fallzahlen.)
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Rückforderungen rechtmäßig?
Müssen die zur Rückzahlung aufgeforderten Leistungsbeziehenden die Rückforderung aus ihrem Schonvermögen begleichen?
Ist diese Form der Begleichung nach Auffassung der Bundesregierung rechtmäßig?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen Leistungsbeziehende durch Rückzahlungen zu Schuldnern wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Leistungsbeziehenden durch Rückforderungen ohne eigenes Verschulden in die Schuldenfalle geraten?