Zugriffsmöglichkeit für Parteien aus der DDR und der Bundesrepublik Deutschland auf persönliche Daten der Wahlberechtigten im Bundestagswahlkampf 1990
der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei der nächsten Bundestagswahl besteht die reale Gefahr, daß sich die zur Wahl antretenden Parteien millionenfach die persönlichen Daten aller Wahlberechtigten beschaffen können.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weist in seinem 12. Tätigkeitsbericht darauf hin, daß das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) für eine zur Bundestagswahl zugelassene Partei oder Wählergruppe die Möglichkeit eröffnet, von jeglicher Meldebehörde eine Auskunft zu erlangen, die sich auf alle Wahlberechtigten bezieht. Jede im Bundesgebiet zugelassene Partei könne sich somit ein fast vollständiges Register aller Bundesbürger/innen anlegen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz befürchtet ebenso, daß bei der Vielgestaltigkeit der Parteienlandschaft die Meldebehörden bzw. die Innenministerien der Bundesländer kaum in der Lage sein werden zu kontrollieren, ob die Auskunft über Vor- und Familienname, Lebensalter, akademische Grade und Anschriften tatsächlich nur, wie es gesetzlich erlaubt ist, für den Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Außerdem könne sich eine Kontrolle dieser sogenannten Zweckbindung als kaum durchführbar herausstellen, zum Beispiel bei einer Partei, die sich nach der Wahl wieder auflöst.
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung kann sich der einzelne Bürger einer auf Grundlage der Melderegisterauskünfte durchgeführten Wahlwerbung der Parteien nicht entziehen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz regt deshalb an, die betreffende Vorschrift im Rahmen der anstehenden Novelle zum MRRG um ein Widerspruchsrecht des Bürgers zu erweitern (vgl. 12. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, S. 21.).
Ein derartiges Widerspruchsrecht besteht in verschiedener Ausgestaltung bereits in drei Bundesländern. Bei den jüngsten Bundestagswahlen wurde in weiten Teilen der Bevölkerung heftige Kritik insbesondere an der Wahlwerbung der Deutschen Volksunion (DVU) geübt. Das oben genannte Parteienprivileg ist nach diesen Erfahrungen ernsthaft in Frage zu stellen.
Zudem besteht die Befürchtung, daß bei den anstehenden gesamtdeutschen Wahlen nicht nur rechtsextremistische Parteien wie DVU und Republikaner, sondern darüber hinaus alle auf dem Gebiet der DDR antretenden Parteien (ehemalige Blockparteien, PDS usw.) auf persönliche Daten zum Zwecke der Wahlwerbung Zugriff nehmen können. In der DDR gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Möglichkeit für eine zur Wahl zugelassene Partei, Auskünfte über personenrelevante Daten der Wahlbürger/innen zu bekommen. Das in der DDR auf zentraler Ebene automatisierte Melderegister befindet sich allerdings in den Händen der Volkspolizei.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Sieht die Bundesregierung im zweiten Staatsvertrag mit der DDR (sog. Überleitungsvertrag) eine Übernahme des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vor, insbesondere der Regelung, die allen bei der Wahl zugelassenen Parteien oder Wählergruppen erlaubt, pauschal bereits sechs Monate vor dem eigentlichen Wahltermin persönliche Daten der Bürger/innen bei den jeweiligen Meldebehörden zu erfragen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, die darin besteht, daß sich dieses Parteienprivileg nach einer eventuellen Übernahme des Gesetzes in der DDR alle dort zur Wahl antretenden Parteien (ehemalige Blockparteien, PDS etc.) zu Nutze machen können, um an persönliche Daten von DDR- und sogar Bundesbürgern/innen zu gelangen?
Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bereit, dem Parlament im Rahmen des zweiten Staatsvertrages eine Regelung vorzuschlagen, welche die Beseitigung des für die Bürger/innen unzumutbaren Parteienprivilegs beinhaltet?
Das Melderechtsrahmengesetz sieht vor, den Parteien zur Wahlwerbung pauschal die Daten der Wähler/innen bereits bis zu sechs Monaten vor der nächsten Bundestagswahl zu übergeben. Hierbei ist die offizielle Verkündung des Wahltermins ausschlaggebend. Wie beurteilt die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieser Sachlage die Möglichkeit, eine Weitergabe der Daten für die bevorstehende Bundestagswahlwerbung zu verhindern, bevor die Gesetzesnovelle zum MRRG mit oder ohne generellem Widerspruchsrecht des Bürgers vom Bundestag verabschiedet worden ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einfügung eines Widerspruchsrechts (gegen die Weitergabe von Daten zu Wahlwerbungszwecken) bei einer für den Herbst vorgesehenen Novelle zum Melderechtsrahmengesetz für die nächste Bundestagswahl zu spät käme, da dann bereits die Daten von den Meldebehörden an die Parteien weitergegeben sein werden?
Ist es zutreffend, daß die Landesinnenminister bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Meldebehörden erlauben, persönliche Daten an die Parteien weiterzugeben, da sie jetzt schon einen Wahltermin (2. oder 9. Dezember 1990) als sicher ansehen?
Sollte dies der Fall sein, in welchen Bundesländern ist eine solche Anweisung bereits erteilt worden?