Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7667
10.08.90
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/7606 —
Geschäft mit Patenschaftsvermittlungen
In der Bundesrepublik Deutschland werben verschiedene
Organisationen mit der Vermittlung von Patenschaften für Kinder in der
sogenannten Dritten Welt. Viele Bundesbürger haben in diesem Zusammenhang
langfristige Spendenzahlungen geleistet, in der Hoffnung, damit ein
gutes Werk zu tun. Wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, haben
Bundesbürger z. T. mehrere Jahre lang monatliche Spenden an als
gemeinnützig anerkannte Vereine abgeführt.
Verschiedentlich wird jetzt bekannt (siehe „Stern" 48/89), daß diese
Organisationen wie z. B. „World Vision Interna tional e. V.", „Deutsches
Missionszentrum e. V." und „Internationaler Hilfsfonds" die
eingesammelten Gelder nicht dem angegebenen Zweck zugeführt haben sollen.
Vorbemerkung
Der Spendenmarkt in der Bundesrepublik Deutschland wird vom
Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin (DZI)
beobachtet. Diese Tätigkeit wird vom Bund und vom Land Berlin im
Interesse einer verbesserten Transparenz des Spendenwesens
durch Zuwendungen finanziert. Auf dieser Grundlage gewährt
das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen Spendern
kostenlos Beratungs- und Entscheidungshilfe.
Nach den Beobachtungen des DZI bewerben sich am
Spendenmarkt in der Bundesrepublik Deutschland ca. 20 000
Organisationen, die sich caritativ-humanitären Zwecken widmen und sich mit
dieser Aufgabenstellung ganz oder größtenteils aus Spenden
finanzieren. Unabhängig vom Kriterium der Finanzierung aus
Spenden dürfte die Zahl der in diesem Bereich aktiven
Organisationen nach Schätzungen zwischen 20 000 und 40 000 betragen.
Das Spendenvolumen der Organisationen wird nach Hochrech-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Staatssekretärs im Bundesministerium für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vom 8. August 1990 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich — in
kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
nungen des DZI auf eine Größenordnung von 3,8 Milliarden DM
veranschlagt; genaue Zahlen können allerdings nicht ermittelt
werden.
Insgesamt stuft das DZI das Spendenwesen in der Bundesrepublik
Deutschland als liberal ein. Sinn dieser Prägung sei die Förderung
von Helfermotivation, von Innovation, von Hilfemethoden und die
Förderung der Spendenbereitschaft. Kontrollsysteme bestehen im
Bereich der Länderverantwortung durch die Vergabe von
Sammelerlaubnissen, ferner im Bereich der Finanzbehörden sowie bei
Organisationen, die zusätzlich mit öffentlichen Mitteln arbeiten,
durch die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder.
Der Überprüfung durch Behörden sowie durch das DZI sind durch
den damit verbundenen finanziellen Aufwand und naturgemäß
dort Grenzen gesetzt, wo Geldströme weltweit und über viele
Stationen fließen, bevor sie zum Einsatz kommen. Dies gilt
namentlich dort, wo deutsche Vereine als Tochterorganisationen
weltweiter Hilfsorganisationen in der Bundesrepublik
Deutschland nur Geld sammeln und dieses zur Verwendung ins Ausland
transferieren. Die Möglichkeiten einer verbesserten Transparenz
auch in diesem Bereich wird vom DZI geprüft.
Speziell zu den Kinderpatenschaften in der Dritten Welt ist zu
bemerken, daß der diesem Begriff innewohnende Sinn der
individuellen, dauerhaften Sorgeverpflichtung der Rea lität nach den
Erfahrungen des DZI weitgehend nicht entspricht. Nach diesen
Erfahrungen sind Kinderpatenschaften weitgehend
Spendenaquisitionsmethoden und somit werbliches Argument. Dem
gegenüber versorgt die überwiegende Anzahl der
Kinderpatenschaftsorganisationen zugleich das soziale Umfeld des Kindes. Dies kann
insbesondere zur Sicherung der Schul- und Berufsausbildung
sowie der Deckung der Grundbedürfnisse der Kinder sinnvoll
sein. Der Widerspruch zwischen werblichem Argument und realer
Gestaltung der Hilfe bleibt jedoch bestehen und kann im
Extremfall zur Spendertäuschung führen.
Im Bereich der Kinderpatenschaften beobachtet das DZI anhand
des Spendenaufkommens und der in seinem eigenen Bereich
registrierten Anfragefrequenz 22 Organisationen. Davon werden
vom DZI 14 Organisationen als positiv oder mit geringen
Vorbehalten als förderungswürdig eingestuft; acht Organisationen
werden mit erheblichen Vorbehalten versehen oder werden nicht
empfohlen. Die Namen dieser Organisationen und ggf. weitere
Angaben zu deren Tätigkeit können beim DZI (Anschrift:
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Miquelstraße 83, 1000
Berlin 33) abgerufen werden.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Organisationen und
Vereine sich in der Bundesrepublik Deutschland mit der
Spendenaquisition für Kinderpatenschaften beschäftigen, und welche sind
dies?
Wie viele dieser Organisationen sind als gemeinnützig anerkannt?
Statistische Angaben über die Zahl der gemeinnützigen Vereine
und sonstigen Körperschaften sowie über die von ihnen verfolgten
Zwecke liegen nicht vor.
Die in der Vorbemerkung genannten 22 Organisationen sind in
der Anlage aufgeführt. Sie sind nach Kenntnis des DZI mit einer
Ausnahme als gemeinnützig anerkannt.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, welches Spendenvolumen jährlich
durch diese Organisationen für „angebliche" Patenschaften
eingesammelt wird?
Nein.
Das DZI rechnet mit einem Spendenvolumen aller mit
Kinderpatenschaften befaßten Organisationen von etwa 388 Mio. DM.
3. Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, über die Weiterleitung
und Verwendung dieser Gelder genauere Angaben zu machen?
Nein.
Nach den beim DZI gesammelten Erfahrungen dürfte davon
auszugehen sein, daß die durch Patenschaftsorganisationen
erlangten Spendenmittel überwiegend in der sog. Dritten Welt als Hilfen
zum Lebensunterhalt, zur Ausbildung, für den Gesundheitsdienst,
für Kleidung und Unterbringung, zur Erziehung und zur
Sozialisation der Betroffenen in Form von Projekten verwendet werden.
Dies dürfte in den meisten Fällen für das Patenkind und für seine
Familie sowie sein weiteres soziales Umfeld gelten. Die
Effektivität der Hilfen hängt dabei ' naturgemäß von der Fachkompetenz
und der Seriosität der einzelnen Organisation ab.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über das Wirken
der drei in der Vorbemerkung genannten Vereine vor?
Das DZI hat zu „World Vision Interna tional e. V. Deutschland"
und „Internationaler Hilfsfonds Arbeitszweig des Deutschen
Missionszentrums e. V." den Text seiner standardisierten Auskunft
übermittelt, die es Anfragenden zusendet. Darin heißt es
abschließend, daß das DZI eine Empfehlung nicht aussprechen könne.
5. Sollte sich bei diesen drei Vereinen der Verdacht auf Spendenbetrug
bestätigen, welche Auswirkungen hätte dies auf die
Gemeinnützigkeit?
Für die steuerliche Beurteilung von Einzelfällen, also auch für die
Anerkennung und Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer
Körperschaft sind die Finanzbehörden der Länder zuständig. Diese
überprüfen die gemeinnützigen Körperschaften regelmäßig.
Dabei wird auch geprüft, ob die Körperschaft ihre Mittel
entsprechend den Vorschriften der Abgabenordnung ausschließlich und
unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke verwendet hat.
Kann sie dies nicht nachweisen, muß ihr die Gemeinnützigkeit
entzogen werden.
Die jeweils zuständigen Finanzbehörden der Länder werten nach
den Erfahrungen des Bundesfinanzministeriums auch kritische
Presseberichte über eine gemeinnützige Körperschaft aus und
entziehen ihr die Gemeinnützigkeit, wenn sie Verstöße gegen die
Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts feststellen. Die
Finanzverwaltung ist nicht befugt, Auskünfte über die Verhältnisse von
Personen zu erteilen, die ihr in einem Besteuerungsverfahren
bekanntgeworden sind (§ 30 der Abgabenordnung).
6. Welche Empfehlung gibt die Bundesregierung den Spendern, um
den Verbleib ihrer Spendengelder zu überprüfen?
Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, beim DZI
Informationen einzuholen.
Anlage
Bacolod Patenkinder e. V., 8000 München (Einzelpatenschaften)
CCF-Kinderhilfswerk e. V., 7440 Nürtingen (Einzelpat.)
Christlicher Missionsdienst e. V., 8802 Burk (Einzelpat.)
Christusträger-Waisendienst e. V., 7302 Ostfildern (Einzelpat.)
Deutsch-Indisches Kinderhilfswerk e. V., 5000 Köln
Dritte Welt Kreis e. V., 4000 Düsseldorf (Einzelpat.)
Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V., 8000 München
(Einzel- und Projektpat.)
Inter-Mission e. V., 3000 Hannover (Projekt- und Einzelpat.)
Internationaler Hilfsfonds, Arbeitszweig des Deutschen
Missionszentrums e. V., 6382 Friedrichsdorf (Einzel- und Projektpat.)
Kinderdorf Rio e. V., 4200 Oberhausen (Einzelpat.)
Kinderhilfe Indien Gemeinschaft für die Ausbildung von Kindern
und Jugendlichen e. V., 7570 Baden-Baden (Einzelpat.)
Kinderhilfe Passo Fundo e. V., 4300 Essen (Einzel- und
Gruppenpatenschaften)
Kinderhilfswerk Bergen im Sozialdienst des Missionswerkes der
Gemeinde Gottes e. V., 3580 Fritzlar (Projektpat.)
Kindernothilfe e. V., 4100 Duisburg (Projekt- und Einzelpat.)
Korean Relief Hilfsorganisation für koreanische Waisenkinder
e. V., 7505 Ettlingen (Einzelpat.)
Patenschaftskreis Indien e. V., 4400 Münster (Projekt- und
Einzelpatenschaften)
Plan International Deutschland e. V., 2000 Hamburg (Einzelpat.)
Pro Infante Action: Kind in Not e. V., 4152 Kempen (Einzelpat.)
Rette ein Kinderleben e. V., 6250 Limburg (Einzelpat.)
SOS-Kinderdorf e. V., 8000 München (Einzel- und Projektpat.)
Unsere kleinen Brüder und Schwestern e. V., 7500 Karlsruhe
(Einzel- und Projektpat.)
World Vision International e. V., 6370 Oberursel (Einzel- und
Projektpat.)]