Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7715
22.08.90
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11l7636 -
Neonazi-Treffen in Berlin (West) und Berlin (Ost)
Nach Presseberichten („tageszeitung" und „Süddeutsche Zeitung" vom
23. Juli 1990) haben sich der Neonazi und Gründer der inzwischen
verbotenen „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten",
Michael Kühnen, Gerhard („Gary") Lauck, Gründer der NSDAP/AO in
den USA sowie weitere Rechtsradikale in Berlin (West) und Berlin (Ost)
getroffen.
1. Hatte die Bundesregierung Kenntnis von diesem Treffen?
Die Bundesregierung erfuhr von dem Treffen erst nachträglich.
2. Wenn ja, wurden die Behörden in Berlin (Ost) und Berlin (West)
entsprechend informiert, evtl. mit dem Ziel, dieses Treffen zu
verhindern?
Entfällt.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß sich Lauck auch in
der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat, und ist ihr
bekannt, daß er seit 15 Jahren ein Einreiseverbot in die
Bundesrepublik Deutschland hat und gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, daß sich
Lauck außer in Berlin (West) auch in einem anderen Land der
Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat. Der
Bundesregierung ist bekannt, daß gegen Lauck seit 11. November 1974 eine
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers des Innern vom 21. August
1990 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
von der Ausländerbehörde Hamburg erlassene unbefristete
Ausweisungsverfügung besteht. Die Ausschreibung zur Festnahme
(zur Durchführung/Sicherstellung der Ausweisung) wurde am
13. August 1990 durch dieselbe Behörde verlängert. Im übrigen
liegt nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Lauck ein
Haftbefehl nicht vor.
4. Welche Informationen hat die Bundesregierung von Kühnens
Kontakten zu neofaschistischen Organisationen und Personen im
Ausland?
Kühnen unterhält zahlreiche Kontakte zu Neonationalsozialisten
im Ausland. Weitere öffentliche Angaben würden Aufschluß über
das Beobachtungsfeld bzw. den konkreten Erkenntnisstand der
Verfassungsschutzbehörden geben. Dies gilt es zu vermeiden, um
eine effektive Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen
gewährleisten zu können.
5. Ist der Bundesregierung der gesamte Text der von Kühnen und
Lauck verfaßten „Gemeinsamen Erklärung" bekannt, in der es u. a.
heißt: „Nun gilt der Kampf der Rückgewinnung der uns geraubten
Ostgebiete des Deutschen Reiches und der Wiedervereinigung mit
der deutschen Ostmark (Österreich)."?
Die „Gemeinsame Erklärung" von Kühnen und Lauck ist der
Bundesregierung nur auszugsweise durch Presseveröffentlichungen
bekannt.
6. Wie bewertet die Bundesregierung eine derartige Aussage?
Die zitierten Äußerungen entsprechen bekannten Zielsetzungen
rechtsextremistischer Bestrebungen, die von den Behörden für
Verfassungsschutz eingehend beobachtet werden. Das
rechtsextremistische Lager nimmt die Entwicklung in Mittel- und
Osteuropa zum Anlaß, seine Agitation zu verstärken. Es wird insoweit
auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 1989
verwiesen. Insbesonders gilt hier das, was in den Allgemeinen
Erfahrungen und im Abschnitt Nr. II „Rechtsextremistische Bestrebungen"
über den Neonationalsozialismus ausgeführt wurde.
7. Wie wertet die Bundesregierung die von Kühnen und anderen
neofaschistischen Kreisen erhobene Forderung nach Aufhebung
des NS-Verbots?
Diese Forderung ist Ausdruck der neonationalsozialistischen
Ausrichtung dieser Kreise.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die auch im
Verfassungsschutzbericht 1989 festgestellten verstärkten Aktivitäten von Neonazis
und ihren Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland und
in der DDR?
Die Bundesregierung beschränkt sich in ihrer Aussage auf das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Organisationen
in der Bundesrepublik Deutschland. Wie bereits bei der Antwort
zur Frage 6 erwähnt, sieht sich das rechtsextremistische Lager
aufgrund der Entwicklung in Mittel- und Osteuropa bestärkt und
versucht, seine Aktivitäten in die DDR hineinzutragen. Im
Unterschied zu den rechtsextremistischen nationalfreiheitlichen und
nationaldemokratischen Organisationen — wie z. B. „Deutsche
Volksunion-Liste D" (DVU-Liste D) und „Nationaldemokratische
Partei Deutschlands" (NPD) —, deren Mitgliederzahlen 1989
gegenüber 1988 angestiegen sind, ist die Mitgliederzahl der
Neonationalsozialisten, zu denen die Anhänger von Kühnen und
Lauck gehören, in der Bundesrepublik Deutschland
zurückgegangen. Fast alle neonationalsozialistischen Organisationen sind als
Folge interner Streitigkeiten gespalten bzw. in ihrer
organisatorischen Entwicklung eingeschränkt.
Insgesamt bleibt es bei der vorn Bundesminister des Innern am
19. Juli 1990 vor der Bundespressekonferenz getroffenen
Feststellung, daß kein Grund besteht, rechtsextremistische
Erscheinungen überzubewerten und Ängste zu schüren.
9. Wenn die Bundesregierung gedenkt, den Rechtsextremismus in der
Bundesrepublik Deutschland politisch zu bekämpfen, durch welche
konkreten Maßnahmen tut sie das? Plant sie Kampagnen oder
Veranstaltungsreihen oder Plakataktionen?
Den Gesetzesauftrag, die Demokratie gegen deren Feinde zu
verteidigen, vollzieht die Bundesregierung dadurch, daß sie, neben
gerichtlichen und administrativen Maßnahmen wie z. B.
Indizierung von neonationalsozialistischen Computerspielen durch die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften,
Versammlungs- und Vereinsverboten und Beschlagnahmen auf Aufklärung
und Information über den Rechtsextremismus setzt. Sie räumt der
geistig-politischen Auseinandersetzung den Vorrang vor anderen
Maßnahmen ein. Dabei setzt sie auf die Überzeugungskraft von
Argumenten und auf die Fähigkeit der Bürger, ihre politische
Überzeugung frei zu bilden. Im Rahmen der geistig-politischen
Auseinandersetzung mit Extremismus und Terrorismus wurde auf
vielfältige Weise auch über die Probleme des Rechtsextremismus
aufgeklärt. Die Aufklärung wird betrieben durch
— Broschüren, z. B. die Verfassungsschutzberichte des Bundes,
— die Versendung von Publikationen, Merkblättern u. ä. durch
das Bundesinnenministerium,
— öffentliche Äußerungen der Bundesregierung,
— Maßnahmen der politischen Bildung und
— die Unterstützung von einschlägigen Einzelprojekten.
Drucksache 11/7715 . Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Der Bundesminister des Innern hat diese Aufklärungsarbeit seit
Anfang der 80er Jahre intensiv betrieben. Beispielsweise hat er
sich Ende 1989 nach Gesprächen mit dem Vorsitzenden des
Zentralrates der Juden in Deutschland schriftlich an die zuständigen
Minister des Bundes sowie die Landesinnenminister gewandt mit
der Bitte, Maßnahmen zur Bewältigung des Rechtsextremismus
sowie insbesondere zur Eindämmung neonationalsozialistischer
und antisemitischer Hetz- und Propagandaschriften intensiv
weiter zu betreiben.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung ein Verbot neofaschistischer
Organisationen, wie z. B. der FAP ( „Freiheitliche Arbeiterpartei")?
Extremistische Organisationen wie die „Freiheitliche deutsche
Arbeiterpartei" (FAP) unterliegen ständiger intensiver
Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden. Entsprechend der
bisherigen Praxis in Bund und Ländern wird von
Verbotsmaßnahmen jedoch nur als äußerstes und letztes Mittel Gebrauch
gemacht. Zu konkreten Verbotsüberlegungen hat sich die
Bundesregierung in der Vergangenheit — auch auf parlamentarische
Anfragen hin — nie öffentlich geäußert. Dies unterblieb, weil
einerseits der Hinweis darauf, daß Verbotsabsichten nicht
bestehen, als Freibrief für weitere Aktivitäten der betreffenden
Vereinigung verstanden werden könnte, andererseits der Hinweis auf
ein beabsichtigtes Verbot eine unerwünschte Warnfunktion
haben würde. An dieser Position hält die Bundesregierung fest.]