Öffentlichkeit und Transparenz bei den Entscheidungen über die Förderung von Kunst und Künstlern
der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt sind zahlreiche Mittel für die Kunst- und Künstlerförderung ausgewiesen, u. a. in den sog. Kunstfonds. Da jedes Urteil über Kunst immer ein subjektives Geschmacksurteil darstellt, muß dieses bei Förderungsentscheidungen in seinen zugrundeliegenden Kriterien transparent und öffentlich gemacht werden. Denn Öffentlichkeit und Transparenz sind wesentliche Bedingungen für ein demokratisches und freies Kulturleben.
Bezug nehmend auf eine Pressemeldung des Deutschen Literaturfonds fragen wir die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung eine angemessene Verwendung der Fördermittel aus den Kunstfonds, wenn Öffentlichkeit und Transparenz bei der Vergabe nicht gewährleistet sind?
Trifft es beispielsweise zu, daß die Jury der Kranichsteiner Literaturtage unter Ausschluß der Öffentlichkeit Preise vergibt und Lesungen veranstaltet?
2. Auf welche Weise ist nach Meinung der Bundesregierung die Transparenz bei den Entscheidungen über Preise und Stipendien in den Vergabegremien und -ausschüssen gewährleistet?
3. Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen nichtöffentlichen Entscheidungen bei der Künstlerförderung und einer tendenziellen Einschränkung der Kunstfreiheit durch sog. einsame Entscheidungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen können dagegen ergriffen werden?
Fragen3
Sieht die Bundesregierung eine angemessene Verwendung der Fördermittel aus den Kunstfonds, wenn Öffentlichkeit und Transparenz bei der Vergabe nicht gewährleistet sind?
Trifft es beispielsweise zu, daß die Jury der Kranichsteiner Literaturtage unter Ausschluß der Öffentlichkeit Preise vergibt und Lesungen veranstaltet?
Auf welche Weise ist nach Meinung der Bundesregierung die Transparenz bei den Entscheidungen über Preise und Stipendien in den Vergabegremien und -ausschüssen gewährleistet?
Besteht nach Meinung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen nichtöffentlichen Entscheidungen bei der Künstlerförderung und einer tendenziellen Einschränkung der Kunstfreiheit durch sog. einsame Entscheidungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen können dagegen ergriffen werden?