Sozialhilfekonzepte in der Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Dr. Niehuis, Bindig, Brück, Duve, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Dr. Kübler, Luuk, Dr. Osswald, Schanz, Schluckebier, Toetemeyer, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Immer mehr Menschen in den Ländern der Dritten Welt leben unter den entwürdigenden Bedingungen absoluter Armut. Laut Weltbank gibt es eine Milliarde Menschen, deren Pro-Kopf-Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Zu ihnen gehören die Ärmsten der Armen, die so arm sind, daß langfristig ihr Überleben gefährdet ist. Prognosen besagen, daß diese Gruppe weiter anwächst. Dies sind Menschen, die weder Entwicklungsmöglichkeiten noch Überlebenshilfe erhalten. Die bundesdeutsche Entwicklungszusammenarbeit, die sich der Armutsbekämpfung verpflichtet sieht, steht vor der Frage, ob ihr herkömmliches Förderungsinstrumentarium auch diese Ärmsten der Armen erreicht bzw. ob eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich auf „Hilfe zur Selbsthilfe" beruft, diese Ärmsten der Armen übergeht. In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, ob das Selbsthilfekonzept durch ein Sozialhilfekonzept ergänzt werden muß.
Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch (absolut/prozentual) schätzt die Bundesregierung die Zahl jener Ärmsten der Armen in den Ländern der Dritten Welt, die so arm sind, daß ihr Überleben langfristig gefährdet ist, weil sie weder ausreichende Erwerbschancen haben noch in irgendeiner Form Sozialleistungen von ihrem Staat erhalten, also die als total unversorgte Sozialfälle einzustufen sind? Durch welche Merkmale lassen sich diese Gruppen, die weit unter dem Existenzminimum leben, charakterisieren?
Wie verteilen sich diese weit unter dem Existenzminimum lebenden Menschen auf die Länder Asiens, Afrikas und Lateinamerikas?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß diese Gruppe schnell anwachsen wird, weil die Alterspyramide sich verschiebt und sich zugleich die familiären Bindungen sowie traditionelle soziale Sicherungssysteme auflösen?
Welche Art von Maßnahmen und wie viele der bundesdeutschen Entwicklungszusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, die Armutsbekämpfung zum Ziel haben, erreichen diese Zielgruppe der Ärmsten der Armen? Wie groß ist der Anteil solcher Maßnahmen an Projekten der Technischen einerseits und der Finanziellen Zusammenarbeit andererseits?
In welchen Ländern der Dritten Welt gibt es formelle Sozialversicherungssysteme? Welche unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme gibt es, und welche Gruppen werden durch sie erfaßt?
Für welche Sozialversicherungssysteme der Entwicklungsländer trifft es zu, daß sie die wirklich Bedürftigen nicht, sondern vielmehr die nichtarmen Bevölkerungsgruppen erreichen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß aufgrund der steigenden Zahl Überlebensgefährdeter in den Ländern der Dritten Welt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit neben der „Entwicklungshilfe" die „Überlebenshilfe" an Bedeutung gewinnt und das Selbsthilfekonzept durch ein Sozialhilfekonzept ergänzt werden muß, weil ansonsten diejenigen, die die Hilfe am dringendsten brauchen, konzeptionell und auch praktisch von der Entwicklungszusammenarbeit übergangen werden?
Wie wird diese Thematik international, das heißt in den Industrie- und Entwicklungsländern, bei der Weltbank und in den UNO-Organisationen sowie im Rahmen der EG, diskutiert? Was entgegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, sie hinke in der Diskussion um eine Sozialpolitik im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hinterher?
Inwieweit haben sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die staatlichen und nicht-staatlichen Entwicklungsorganisationen auf welchen Konferenzen, Tagungen, Workshops, Fortbildungen etc. mit Fragen der Sozialpolitik im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beschäftigt, und zu welchen Ergebnissen sind sie jeweils gekommen?
Welche Forschungsaufträge hat die Bundesregierung zu diesem Thema vergeben? Zu welchen Ergebnissen kommen die wissenschaftlichen Ausarbeitungen?
Welche Instrumente eines Sozialhilfekonzepts im Rahmen der bilateralen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit werden in Fach- und politischen Kreisen diskutiert, welche Vor- und Nachteile jeweils gegenübergestellt, und mit welchen Instrumenten gibt es bereits welche konkreten Erfahrungen?
Welche Erfahrungen gibt es in den Entwicklungsländern, in der bilateralen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit direkten Kaufkrafttransfers an die Ärmsten? Welche Arten des direkten Kaufkrafttransfers gibt es, und welche Vor- und Nachteile werden diskutiert bzw. haben sich an konkreten Beispielen gezeigt?
Welchen Stellenwert haben Solidargemeinschaften bzw. Partizipationsmodelle bei direkten Kaufkrafttransfers an die Ärmsten?
Welche Erfahrungen gibt es in den Entwicklungsländern, in der bilateralen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit allgemeinen bzw. rationierten, gezielten Nahrungsmittel-Subventionierungen?
Welche Erfahrungen gibt es in den Entwicklungsländern, in der bilateralen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit reinen bzw, mit an Pflichten gebundenen Speisungsprogrammen?
Welche Erfahrungen gibt es in den Entwicklungsländern in der bilateralen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit Beschäftigungsprogrammen wie z. B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Public-Work-Maßnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erwartung, bei Sozialhilfemaßnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit, wie z. B. bei direkten Kaufkrafttransfers, gebe es einen „trickleup-effect"? Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, bei Sozialhilfemaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werde eine Art Almosenmentalität gefördert und damit das Selbsthilfekonzept in .der Armutsbekämpfung unterlaufen?