Verweigerung der Annahme von Asylanträgen
der Abgeordneten Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Die anhaltende Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland — allein zwischen dem 1. Januar 1988 und dem 31. Juli 1989 kamen rund 1,8 Millionen Menschen in die Bundesrepublik Deutschland, von denen ca. 1,5 Millionen Aus- und Übersiedler bzw. -innen sind, 330 000 Asylsuchende — stellt die Kommunen vor immer schwierigere Probleme. Dies betrifft nicht zuletzt die Versorgung mit dem erforderlichen Wohnraum. Der Presse (vgl. z. B. SPIEGEL 41/90) war zu entnehmen, daß verschiedene Städte der Bundesrepublik Deutschland inzwischen keine Asylanträge von Flüchtlingen mehr entgegennehmen und daß es bereits vervielfältigte Formulare in den Ausländerbehörden gibt, worin Asylsuchenden die Ablehnung ihres Antrags mit fehlendem Wohnraum begründet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis dieser Kommunen?
Nach welchem Schlüssel soll der vorhandene knappe Wohnraum nach Ansicht der Bundesregierung zwischen den bedürftigen Gruppen — langsuchende Einheimische, Aussiedler bzw. -innen, Flüchtlinge — vergeben werden?
Welche kurzfristigen Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den erforderlichen Wohnraum bereitzustellen? Welche langfristig wirksame Einwanderungskonzeption hat die Bundesregierung anzubieten, um die zuwandernden und die bereits hier lebenden Menschen mit dem erforderlichen Wohnraum zu versorgen?
Verfügt die Bundesregierung über eine Einwanderungskonzeption, die neben der wohnungspolitischen Situation auch arbeitsmarkt- und bildungspolitische Vorschläge enthält? Wenn ja, wie sieht diese Einwanderungskonzeption im Grundriß aus? Ist sie geeignet, Konkurrenzängste und Feindschaft zwischen den verschiedenen hier lebenden Gruppen (Einheimische, Aus- und Übersiedler bzw. -innen, deutsche und ausländische Staatsangehörige) abzubauen?