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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vorzeitige Anwendung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (G-SIG: 11005362)

Anwendung des neuen Ausländergesetzes bereits 1990 trotz des späteren Inkrafttretens am 1.1.1991, Rechtspraxis

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/829625.10.90

Vorzeitige Anwendung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990

der Abgeordneten Frau Trenz und der Fraktion .DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Das Gesetz zur Neuregelung des Ausländergesetzes, das am 26. April 1990 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, soll zum 1. Januar 1991 in Kraft treten. Inzwischen wurde mehrfach durch die Presse bekannt, daß das neue Ausländergesetz bereits jetzt von Ausländerbehörden angewandt wird. So werden meist jugendliche Ausländerinnen und Ausländer von den Behörden zurückgewiesen, wenn sie eine Aufenthaltsberechtigung beantragen mit der Begründung, sie könnten nicht die erforderlichen 60 Beitragsmonatszahlungen an die gesetzliche Rentenkasse nachweisen; eine Auflage, die im derzeit noch gültigen Ausländergesetz von 1965 nicht vorgesehen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Behörden bereits jetzt nach den Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes verfahren?

2

Hat die Bundesregierung die Länder angewiesen, bereits jetzt nach den Bestimmungen des zukünftigen Ausländergesetzes zu verfahren?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Länderregierungen eine solche Anweisung an ihre Ausländerbehörden vorgenommen haben?

4

Wie schätzt die Bundesregierung diese Rechtspraxis ein?

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit Anträgen — z. B. auf Aufenthaltsberechtigung — verfahren werden, die vor dem 1. Januar 1990 gestellt, aber noch nicht bearbeitet wurden: nach dem bis dahin geltenden Ausländergesetz? Nach dem bis dahin noch nicht in Kraft getretenen Gesetz?

5

Befürchtet die Bundesregierung eine Überlastung der Verwaltungsgerichte?

Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um diesen scheinbar rechtsfreien Zustand zu beenden?

Bonn, den 25. Oktober 1990

Frau Trenz Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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