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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Anerkennung der in den Ländern der ehemaligen DDR gebräuchlichen Berufsabschlüsse "Gesundheits- und Sozialfürsorger/innen" nach bundesdeutschen Rechtsnormen (G-SIG: 11005364)

Übergangsregelungen für Fürsorger in der ehemaligen DDR, Umschulungsmaßnahmen, Gleichstellung mit Sozialarbeitern, Abschluß noch laufender Ausbildungsgänge

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

22.11.1990

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/831425.10.90

Anerkennung der in den Ländern der ehemaligen DDR gebräuchlichen Berufsabschlüsse „Gesundheits- und Sozialfürsorger/innen" nach bundesdeutschen Rechtsnormen

der Abgeordneten Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden und werden in den verschiedensten Bereichen des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens sogenannte Gesundheits- und Sozialfürsorger/innen beschäftigt. Dieser Berufsabschluß steht am Ende einer Ausbildung an einer medizinischen Fachschule, viele Vertreter/innen dieser Berufsgruppe verfügen darüber hinaus auch über einen Fachschulabschluß in einem medizinischen Beruf.

Durch den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland und die damit ab dem 3. Oktober 1990 einsetzende Verbindlichkeit bundesdeutschen Rechts in den fünf neuen Bundesländern ergeben sich für diese Gesundheits- und Sozialfürsorger/innen ähnliche Probleme, wie sie in den siebziger Jahren aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit durch eine Nachdiplomierung von an Fachschulen ausgebildeten Sozialarbeitern/ bzw. -arbeiterinnen gelöst werden konnten.

Die Angst dieser Berufsgruppe, in der augenblicklichen Situation der Umstrukturierung den Erwerbsarbeitsplatz zu verlieren und dann nach oft jahrzehntelanger Berufserfahrung letztlich nach bundesdeutschem Recht als Ungelernte einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen, wächst. Dies würde neben der ungeheuren sozialen Härte auch zu einer totalen Entwertung ihrer bisherigen Berufstätigkeit und ihrer Person führen.

Die soziale Verunsicherung der Betroffenen erfordert dringend ein Lösungsangebot der Bundesregierung.

1. Welche Übergangsregelungen will die Bundesregierung der Berufsgruppe der Fürsorger/innen anbieten, um sie in sinnvoller Weise in den Umstrukturierungsprozeß des gesamten Sozialsystems in den fünf neuen Bundesländern miteinzubeziehen und damit Massenerwerbslosigkeit in diesem Bereich zu verhindern?

2. Welche Umschulungsmaßnahmen sieht die Bundesregierung für diese Berufsgruppe vor, und welche Berufsabschlüsse bzw. Diplomanerkennungen sollen am Ende dieser Maßnahmen stehen?

3. Ist daran gedacht, ähnlich wie in den 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, die Berufsgruppe der Fürsorger/innen etwa nach Abschluß einer Fortbildung oder Umschulung den bundesdeutschen Diplom-Sozialarbeitern/innen gleichzustellen?

4. Sollte an eine Gleichstellung im Sinne der Frage 3 nicht gedacht sein, mit welchem Berufsabschluß der Bundesrepublik Deutschland wäre der Abschluß der Gesundheits- und Sozialfürsorger/innen dann gleichzustellen bzw. in welche Berufe wären ehemalige Fürsorger/innen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt vermittelbar?

5. Wie gedenkt die Bundesregierung die oben genannten Probleme in den zur Zeit noch laufenden Ausbildungsgängen zur Fürsorgerin bzw. zum Fürsorger (z. B. Fernstudium an der Fachschule für Gesundheit und Sozialwesen „Karl Gellecke" in Potsdam) zu lösen?

Ist daran gedacht, die Lehrpläne an bundesdeutsches Niveau anzupassen und den Studenten und Studentinnen direkt einen Abschluß als Diplom-Sozialarbeiter/in zu ermöglichen, damit sie überhaupt Chancen auf dem gesamtdeutschen Erwerbsarbeitsmarkt haben?

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Übergangsregelungen will die Bundesregierung der Berufsgruppe der Fürsorger/innen anbieten, um sie in sinnvoller Weise in den Umstrukturierungsprozeß des gesamten Sozialsystems in den fünf neuen Bundesländern miteinzubeziehen und damit Massenerwerbslosigkeit in diesem Bereich zu verhindern?

2

Welche Umschulungsmaßnahmen sieht die Bundesregierung für diese Berufsgruppe vor, und welche Berufsabschlüsse bzw. Diplomanerkennungen sollen am Ende dieser Maßnahmen stehen?

3

Ist daran gedacht, ähnlich wie in den 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, die Berufsgruppe der Fürsorger/innen etwa nach Abschluß einer Fortbildung oder Umschulung den bundesdeutschen Diplom-Sozialarbeitern/innen gleichzustellen?

4

Sollte an eine Gleichstellung im Sinne der Frage 3 nicht gedacht sein, mit welchem Berufsabschluß der Bundesrepublik Deutschland wäre der Abschluß der Gesundheits- und Sozialfürsorger/innen dann gleichzustellen bzw. in welche Berufe wären ehemalige Fürsorger/innen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt vermittelbar?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung die oben genannten Probleme in den zur Zeit noch laufenden Ausbildungsgängen zur Fürsorgerin bzw. zum Fürsorger (z. B. Fernstudium an der Fachschule für Gesundheit und Sozialwesen „Karl Gellecke" in Potsdam) zu lösen?

Ist daran gedacht, die Lehrpläne an bundesdeutsches Niveau anzupassen und den Studenten und Studentinnen direkt einen Abschluß als Diplom-Sozialarbeiter/in zu ermöglichen, damit sie überhaupt Chancen auf dem gesamtdeutschen Erwerbsarbeitsmarkt haben?

Bonn, den 22. Oktober 1990

Frau Trenz Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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