Lage der kommunalen Selbstverwaltung in den fünf neuen Flächenländern
der Abgeordneten Herkenrath, Magin, Hönicke, Dr. Grünewald, Rossmanith, Schemken, Seesing, Austermann, Böhm (Melsungen), Carstensen (Nordstrand), Fuchtel, Hinsken, Krey, Lenzer, Frau Limbach, Lowack, Marschewski, Dr. Möller, Nelle, Ruf, Sauter (Epfendorf), Dr. Schroeder (Freiburg), Schulze (Berlin), Schwarz, Dr. Uelhoff, Wilz, Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, Baum und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich seit 1982 mehrfach zu ihrer Mitverantwortung für die Funktionsfähigkeit und den Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung bekannt. Nach Erlangung der deutschen Einheit gilt diese Mitverantwortung auch für die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung in den fünf neuen Flächenländern. Der Einigungsvertrag enthält eine Reihe von Regelungen, die für die Städte, Gemeinden und Kreise in den fünf neuen Flächenländern von besonderer Bedeutung sind.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung der kommunalen Selbstverwaltung für die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den fünf neuen Flächenländern zu?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Kreise in den fünf neuen Flächenländern insbesondere hinsichtlich der laufenden Ausgaben und der vorhersehbaren Einnahmen für 1991?
Wie beurteilt die Bundesregierung die mittelfristige Entwicklung der Finanzsituation?
Wie kann sichergestellt werden, daß insbesondere die Einnahmen aus dem Fonds „Deutsche Einheit" möglichst unbürokratisch und ohne Verzögerungen die Städte, Gemeinden und Kreise erreichen und der den Städten, Gemeinden und Kreisen vor 1933 oder von 1945 bis 1949 gehörende Grund und Boden, soweit er inzwischen „volkseigen" ist, wieder rückübereignet wird?
Innerhalb welchen Zeitraums kann nach Auffassung der Bundesregierung mit einem umfassenden Aufbau der kommunalen Gebührenhaushalte gerechnet werden? Welche Probleme gilt es hier zu überwinden, und was kann nach Auffassung der Bundesregierung geschehen, um diese Probleme möglichst rasch zu lösen?
Wie kann sichergestellt werden, daß die kommunalen Kultur- und Bildungsinstitutionen in diesen Ländern in dem zur Erfüllung ihrer Zielsetzung notwendigen Umfang aufrechterhalten bleiben? Wie und in welchem Maße können dabei Einrichtungen und Initiativen von der kulturellen Bildung in nicht-öffentlicher Trägerschaft berücksichtigt werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunen bei der dringenden Erhaltung von Kulturdenkmälern (Bürgerhäuser, Kirchen, denkmalswerte Bauten), und in welcher Weise will die Bundesregierung zur Erhaltung dieser Bauten beitragen?
Welche investiven Programme stehen den Städten, Gemeinden und Kreisen in den nächsten Jahren zur Verfügung, und wie kann eine möglichst unbürokratische Abwicklung sichergestellt werden?