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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Statistik der Anerkennungs- und Ablehnungsquoten in Asylverfahren (G-SIG: 11005440)

Anerkennungsquote ca. 3 v.H., Interventionen des Bundesbeauftragten für Asylfragen 1989/1990, Ablehnungsquote ca. 97 v.H., vergleichbare Statistiken in anderen westeuropäischen Staaten

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/841506.11.90

Statistik der Anerkennungs- und Ablehnungsquoten in Asylverfahren

des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Statistik der Anerkennungs- und Ablehnungsquoten in Asylverfahren

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Sind in der Anerkennungsquote von ca. 3 Prozent der Asylsuchenden als Asylberechtigte auch die abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren enthalten?

2

Falls es sich bei der o. g. Anerkennungsquote lediglich um die des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge handelt, wie hoch ist die Prozentzahl der weiteren Asylrechtsanerkennungen, die durch die Gerichte erfolgen?

3

In wie vielen Fällen hat der Bundesbeauftragte für Asylfragen im Jahr 1989 und im ersten Halbjahr 1990 interveniert, wenn das Bundesamt eine für die/den Asylsuchenden

a) negative,

b) positive Entscheidung getroffen hat?

4

Werden Asylanträge, die aufgrund anderweitiger Umstände (Eheschließung mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen, Weiterwanderung, Rückkehr in den Heimatstaat oder aus sonstigen Gründen) niemals zu einer Entscheidung gelangt sind, in der Statistik gesondert aufgeführt oder erscheinen sie ebenfalls in der Kategorie abgelehnter Asylanträge?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der von ihr bzw. dem Bundesministerium des Innern veröffentlichten Ablehnungsquote von ca. 97 Prozent auch die Familienangehörigen von politisch Verfolgten angeführt sind, die, um ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, einen eigenen Asylantrag stellen müssen, auch wenn sie keine eigenen Verfolgungsgründe vorweisen können, und in welchen anderen westeuropäischen Staaten werden vergleichbare Statistiken geführt?

Bonn, den 30. Oktober 1990

Meneses Vogl Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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