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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einwanderungsoption für sowjetische Jüdinnen und Juden (G-SIG: 11005454)

Evtl. Kontingentierung, historische Verantwortung gegenüber der jüdischen Volksgruppe und Behandlung ihrer Einreiseanträge

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/831525.10.90

Einwanderungsoption für sowjetische Jüdinnen und Juden

der Abgeordneten Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Mit der Liberalisierung in der UdSSR wird dort auch offener Antisemitismus laut. Viele Jüdinnen und Juden haben sich darum entschlossen, ihre Heimat zu verlassen. Die Regierung der ehemaligen DDR hatte ihnen die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage rechtlicher Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung in die DDR einzuwandern.

Nach dem Beitritt der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 gilt auch dort bundesdeutsches Recht. Das Bleiberecht für jüdische Flüchtlinge wurde durch das Duldungsrecht ersetzt. Wie aus der Presse zu erfahren war, haben die deutschen Botschaften in der UdSSR die Anweisung, Ausreiseanträge nicht mehr anzunehmen und höchstens 3 000 Menschen in einem Zeitraum von fünf Jahren die Einreise zu gestatten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Nach welchen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen wird mit den bereits in Gesamtdeutschland lebenden jüdischen Flüchtlingen aus der UdSSR verfahren?

2

Welche Anweisungen haben die bundesdeutschen Konsulate und Botschaften hinsichtlich der zahlreichen Ausreiseanträge von jüdischen Sowjetbürgern/innen?

3

Wie viele Ausreiseanträge liegen derzeit bereits vor?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die alltägliche Diskriminierung der jüdischen Minderheit durch die Bevölkerung der UdSSR?

Hat die Bundesregierung außenpolitische Schritte unternommen, um die Lebensbedingungen sowjetischer Juden und Jüdinnen zu verbessern?

5

Während des sogenannten Dritten Reiches wurden ca. sechs Millionen Menschen jüdischer Abstammung von den Nationalsozialisten ermordet.

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen diesen Verbrechen und der daraus erwachsenden historischen Verantwortung gegenüber der jüdischen Volksgruppe einerseits und der Behandlung ihrer Einreiseanträge in die Bundesrepublik Deutschland andererseits?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Axel Azzola (Institut für Rechtswissenschaft an der Technischen Universität Darmstadt), jährlich 60 000 jüdische Flüchtlinge aus der UdSSR in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen?

Wie beurteilt sie den Hinweis von Prof. Azzola, daß mit einer solchen Regelung die Bundesrepublik Deutschland in zehn Jahren 600 000 sowjetische Jüdinnen und Juden aufnehmen sollte, also ein Drittel der in der Sowjetunion lebenden und dennoch 150 000 weniger, als 1933 in Deutschland gelebt haben?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Forderung im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Einwanderungskonzept, das die Zuwanderung von Menschen sozial absichert und ihnen eine rechtliche Gleichstellung mit der bundesdeutschen Bevölkerung garantieren soll?

Bonn, den 25. Oktober 1990

Frau Trenz Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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