Ankündigungen von Mitgliedern der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Abgabe/Klimaschutzsteuer
der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Lennartz, Adler, Bachmaier, Dr. Böhme (Unna), Dr. von Bülow, Blunck, Conradi, Fischer (Homburg), Ganseforth, Dr. Hartenstein, Jung (Düsseldorf), Kastner, Kiehm, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Kretkowski, Dr. Kübler, Menzel, Meyer, Müller (Düsseldorf), Purps, Reimann, Reuter, Schanz, Dr. Scheer, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schütz, Dr. Sperling, Stahl (Kempen), Stiegler, Vosen, Waltemathe, Weiermann, Weis (Stendal), Dr. Wernitz, Weyel, Tietjen, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat sich am 21. September 1990 öffentlich erneut für die Einführung einer CO 2-Abgabe ausgesprochen. Er hat dabei erstmals auch die Höhe von 10 DM pro Tonne CO 2 genannt.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Herr Martin Grüner, hat sich in einem Gespräch mit dem „Handelsblatt" am 2. August 1990 für eine „Klimaschutzsteuer" auf fossile Energieträger und Uran ausgesprochen. Er hat dabei deutlich gemacht, daß er es vorziehe, diese Steuer nicht an den CO 2-Gehalt, sondern an den Energieinhalt der Brennstoffe zu knüpfen.
Wir nehmen diese divergierenden Äußerungen zum Anlaß, die Bundesregierung zu fragen:
Fragen11
Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung für die Einführung einer CO2-Steuer, einer CO 2-Abgabe oder einer Klimaschutzsteuer?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine CO 2-Steuer, CO 2 -Abgabe oder Klimaschutzsteuer nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft vorzuschlagen, oder ist auch an eine nationale Einführung gedacht?
Beabsichtigt die Bundesregierung bei Einführung einer CO 2 Steuer, CO 2 -Abgabe oder Klimaschutzsteuer auch Uran bzw. Atomstrom mit einer Steuer oder Abgabe zu belegen?
Sollen neben Autofahrern, Kleingewerbetreibenden, Mietern und Hausbesitzern auch Kraftwerke und Industriefeuerungsanlagen von der CO 2-Steuer, CO 2-Abgabe oder Klimaschutzsteuer erfaßt werden?
In welcher Höhe soll eine CO 2-Steuer, CO2-Abgabe oder Klimaschutzsteuer erhoben werden, und welches Gesamtaufkommen wird daraus erwartet?
Welche Auswirkungen wird die CO 2-Steuer, CO2-Abgabe oder Klimaschutzsteuer auf die Preise von Kraftstoffen, leichtem Heizöl und Gas haben?
Ist vorgesehen, das Aufkommen aus CO 2 -Steuer, CO 2-Abgabe oder Klimaschutzsteuer in Form von Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer oder erhöhten Transfer-Zahlungen für Nicht-Steuerzahler an die Bürger zurückzugeben?
In welcher Form soll das Aufkommen aus einer CO 2-Abgabe zweckgebunden und gruppennützig verwandt werden?
Wird die Bundesregierung, wie angekündigt, bis zum November dieses Jahres einen Bericht mit entscheidungsreifen Vorschlägen vorlegen, wie das vom Kabinett am 13. Juni 1990 beschlossene Ziel einer Verringerung der CO 2-Emissionen in der Bundesrepublik Deutschland um 25 Prozent bis zum Jahr 2005 erreicht werden kann?
Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode konkrete Entscheidungen zur Verminderung der CO 2 -Emissionen treffen?
Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der Europäischen Gemeinschaft über die Einführung einer europäischen CO2-Steuer, CO2-Abgabe oder Klimaschutzsteuer, und wie schätzt die Bundesregierung die Realisierungschancen einer europaweiten Einführung ökonomischer Instrumente zur Reduzierung der CO 2-Emissionen ein?