BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gewährleistung des Informationsanspruches der Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

<span>Eingegangene, bearbeitete und abgelehnte Auskunftsersuchen, Bearbeitungsdauer und Ablehnungsgründe, Handlungsbedarf, Widerspruchsverfahren und gerichtlicher Rechtsschutz, erhobene Gebühren, Öffentlichkeitsarbeit betr. Informationsrecht</span>

Fraktion

FDP

Datum

13.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1179028. 01. 2009

Gewährleistung des Informationsanspruches der Bürgerinnen und Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum Jahreswechsel jährte sich das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) zum dritten Mal. Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene IFG des Bundes sollte ein neues Bürgerrecht schaffen, indem es allen Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten verschafft. Bestehenden Geheimhaltungsinteressen wird mit einer enumerativen Aufzählung von Ausnahmetatbeständen in den §§ 3 bis 6 IFG Rechnung getragen.

Auch nach dreijähriger Anwendung des IFG wird das Gesetz seinem Ziel, für mehr Transparenz und damit für mehr Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu sorgen, augenscheinlich noch immer nicht in vollem Umfang gerecht. So berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Onlineausgabe vom 31. Dezember 2008, dass es vielfach nach wie vor Erstaunen auslöse, wenn ein Bürger Akteneinsicht begehre.

In seinem ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz für die Jahre 2006/2007 prophezeite der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dass die Zahl der Anträge mit zunehmender Kenntnis um das Gesetz noch ansteigen würde. Zu diesem Zeitpunkt waren für die Jahre 2006 und 2007 insgesamt 3 523 Anträge an die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden gestellt worden.

Die Erwartungshaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich indes nicht bestätigt. Im Gegenteil ist die Anzahl der Anträge ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Fraktion der FDP, vom 15. Dezember 2008 rückläufig (Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 16/11477).

So gingen im ersten Halbjahr des Jahres 2008 insgesamt 987 Auskunftsersuchen bei den Behörden des Bundes ein, das entspricht 0,0012 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Auskunftsersuchen sind auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes seit seinem Inkrafttreten bis zum 31. Dezember 2008, aufgeschlüsselt nach Jahren, bei Behörden des Bundes und den ihnen nachgeordneten Behörden eingegangen?

2

Innerhalb welcher Zeiträume werden die Auskunftsersuchen, aufgeschlüsselt nach Jahren, durchschnittlich bearbeitet?

3

Innerhalb welcher Zeiträume, aufgeschlüsselt nach Jahren, werden bei erfolgreichen Auskunftsersuchen die angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt?

4

In wie vielen Fällen wurden in 2008 Anträge gänzlich, in wie vielen Fällen teilweise abgelehnt?

5

Unter Berufung auf welche Ausnahmetatbestände wurde in 2008 die Ablehnung, aufgeschlüsselt nach Anzahl, abgelehnt?

6

Hält es die Bundesregierung, soweit über die einzelnen Ablehnungsgründe keine Statistik geführt wird, für angebracht, zukünftig eine statistische Erhebung über die Anzahl der einzelnen Ablehnungsgründe zu führen?

7

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Erkenntnisse über die Anzahl der einzelnen herangezogenen Ablehnungsgründe, Aussagen über etwaige Transparenzdefizite des IFG geben könnten?

8

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass im Falle von Akteneinsichtsersuchen in Verträge zwischen Behörden und Unternehmen und den damit verbundenen Anfragen der Behörden an die Unternehmen, ob Betriebsgeheimnisse betroffen seien und damit die Akten unter Verschluss bleiben, letztlich die Unternehmen über das Akteneinsichtsgesuch des Bürgers entscheiden?

9

Existieren in den einzelnen Behörden entsprechende Verwaltungsvorschriften, die zu einem engen Auslegen der Ausnahmetatbestände des IFG anhalten, damit eine großzügige Anwendung des Auskunftsanspruches aus dem IFG gewährleistet wird?

10

In wie vielen, ganz oder teilweise abgelehnten Auskunftsersuchen, wurde in 2008 seitens der Antragsteller Widerspruch eingelegt?

11

In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des IFG (Bund), in denen Auskunftsersuchen ganz oder teilweise abgelehnt wurden, haben die Antragsteller gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch genommen, und wie sind diese Verfahren abgeschlossen worden?

12

In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des IFG (Bund) wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wegen des Vorwurfs der Verletzung des Rechts auf Informationszugang angerufen, und wie wurden die Fälle dort beurteilt?

13

In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten des IFG (Bund) wurden Gebühren oberhalb von 50 Euro erhoben?

14

Sieht es die Bundesregierung als mit dem Gesetzeszweck des IFG vereinbar, dass in einzelnen Fällen Gebühren in Höhe von mehr als 1 000 Euro für die beantragte Auskunft anfallen?

15

Wie hoch waren die bislang höchsten Gebühren, die seit Inkrafttreten des IFG (Bund) für die Erteilung einer Auskunft nach dem IFG erhoben wurden?

16

In wie vielen Presseinformationen haben die Bundesbehörden und die ihnen nachgeordneten Behörden seit Inkrafttreten des IFG (Bund) die Bürgerinnen und Bürger auf das Informationsrecht nach dem IFG aufmerksam gemacht, und von wann datieren diese Pressemitteilungen?

17

Wurde die Öffentlichkeit seit Inkrafttreten des IFG (Bund) auch auf anderen Wegen über das Informationsrecht nach dem IFG informiert, und wenn nein, warum nicht?

18

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Informationsstand der Bevölkerung über das Informationsrecht nach dem IFG auf einem befriedigenden Niveau ist?

Berlin, den 27. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen