Deutsche Rüstungsexporte nach Israel
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die jüngsten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah haben erneut dokumentiert, dass die gesamte Region des Nahen Ostens als Spannungsgebiet einzustufen ist. Die Spannungslinien reichen von gezielten Anschlägen durch Streitkräfte und bewaffnete Gruppierungen bis hin zur Androhung und Umsetzung strategischer militärischer Operationen. Darüber hinaus verfolgen die Regierungen im Iran, in Israel und in Syrien eine ambivalente Politik bezüglich des Einsatzes von chemischen und atomaren Waffen.
Israel befindet sich außerdem nach wie vor in bewaffneten Auseinandersetzungen mit palästinensischen Milizen und hat auch die Regierung der palästinensischen Autonomiegebiete wiederholt zum Ziel seiner Übergriffe gemacht. Die israelischen Streitkräfte führen nach wie vor massive militärische Angriffe im palästinensischen Autonomiegebiet durch. Infrastruktur wird zerstört, Krankenwagen des Roten Halbmonds werden nicht durch Absperrungen gelassen.
Ungeachtet dieses Verhaltens hat die Bundesregierung auch 2005 und 2006 dem Export von Rüstungsgütern nach Israel zugestimmt. Im November 2005 wurde die Lieferung von zwei weiteren U-Booten des Typs Dolphin genehmigt und der israelischen Seite zugesichert, dass man sich mit 330 Mio. Euro an den Beschaffungskosten beteiligen werde. Einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 3. Juli 2006 zufolge werden Israel außerdem gepanzerte Militärfahrzeuge des Typs Dingo 2 zu Testzwecken zur Verfügung gestellt, da die Streitkräfte etwa 110 neue Fahrzeuge kaufen wollen. Die Dingo 2 sind auf den Einsatz in feindlichen urbanen Gebieten zugeschnitten und würden die Fähigkeit der israelischen Streitkräfte verbessern, militärische Operationen in den palästinensischen Autonomiegebieten durchzuführen.
Da eine solche Entscheidung nach den gleichen Kriterien wie das eigentliche Rüstungsexportgeschäft getroffen wird, impliziert der Beschluss der Bundesregierung bereits eine Genehmigung für einen eventuellen späteren Exportantrag. Demgegenüber hat sich die Bundesregierung mit den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verpflichtet, bei Rüstungsexportentscheidungen u. a. der Beachtung der Menschenrechte im Endverbleibsland besonderes Gewicht beizumessen (I.2). Rüstungsexporte sollen unterbleiben, wenn dadurch das friedliche Zusammenleben der Völker beeinträchtigt wird (III.3) und wenn das Empfängerland in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt ist (III.5).
Fragen und Antworten22
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Geschehnissen im Gaza-Streifen und deren Konsequenzen für das friedliche Zusammenleben der Völker in der Region?
Die israelischen Streitkräfte führen seit 1. November 2006 Militäroperationen im Gazastreifen durch. Die Bundesregierung sieht die jüngste Eskalation mit wachsender Sorge und bedauert den Verlust an Menschenleben. Alle Parteien müssten in dieser kritischen Situation das Ihre tun, um zu einer Deeskalation beizutragen. Äußerungen wie die jüngsten Appelle von Hamas, die sich auch gegen Missionen von Drittstaaten richten, gehen in die falsche Richtung. Die Bundesregierung begrüßt die von Israel angekündigte Untersuchung des Vorfalls am 8. November in Beit Hanoun, bei dem viele Zivilisten ums Leben gekommen sind.
Stuft die Bundesregierung die Israel und die palästinensischen Autonomiegebiete umfassende Region als Spannungsgebiet ein?
Die Israel und die palästinensischen Autonomiegebiete umfassende Region war in der Vergangenheit wiederholt Schauplatz von – teilweise mit Waffengewalt ausgetragenen – Auseinandersetzungen. Die Bundesregierung setzt sich für eine friedliche Lösung ein, die die Interessen aller berücksichtigt und die bestehenden Konflikte abbaut.
Gelten die israelischen Angriffe auf die gewählte Regierung der palästinensischen Autonomiegebiete nach Auffassung der Bundesregierung als Angriff auf einen anderen Staat oder als Strafaktion in einem internen bewaffneten Konflikt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung richten sich die Militäroperationen nicht unmittelbar gegen die gewählte Regierung der palästinensischen Autonomiegebiete.
Trifft es zu, dass die Bundesregierung Fahrzeuge des Typs „Dingo“ an Israel liefern wird?
Ein deutsches Unternehmen hat die vorübergehende Ausfuhr eines einzelnen gepanzerten Fahrzeugs vom Typ „Dingo“ nach Israel beantragt und dafür seitens der Bundesregierung eine Genehmigung erhalten.
Wenn ja, wie viele Fahrzeuge werden zu Testzwecken wann geliefert werden?
Soweit sich die Firma im Rahmen der erteilten Genehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr eines einzelnen Fahrzeugs vom Typ „Dingo“ zu Testzwecken an Israel hält, sind weitere Details nicht Sache der Bundesregierung.
Trifft es zu, dass der Bundesregierung eine Anfrage vorliegt, in der Israel um die Lieferung weiterer „Dingos“ bittet?
Nein.
Wenn ja, um wie viele Dingos geht es?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung um sicherzustellen, dass die von ihr direkt oder über die USA gelieferten Dingos nicht in den palästinensischen Autonomiegebieten ohne Zustimmung der palästinensischen Regierung eingesetzt werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
Will und wird die Bundesregierung diese Möglichkeiten nutzen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Lieferung der genannten Militärfahrzeuge eine einseitige politische Parteinahme in einer militärischen Auseinandersetzung zugunsten Israels darstellt?
Nein.
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Welche Schutzbedürfnisse der israelischen Streitkräfte werden nach Auffassung der Bundesregierung durch die Lieferung der Dingo erfüllt?
Beim Dingo handelt es sich um ein gepanzertes Fahrzeug, das einen besonders hohen Schutz der Insassen gegen Handfeuerwaffen sowie gegen die Folgen der Explosion einer Mine oder einer Sprengfalle aufweist.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Dingo-Fahrzeuge dazu geeignet sind, eine sogenannte Fähigkeitslücke der israelischen Streitkräfte bei der Aufstandsbekämpfung in den palästinensischen Autonomiegebieten zu schließen?
Nein, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
Wie bewertet die Bundesregierung die politische Wirkung eines solchen Rüstungsexports in ein Spannungsgebiet, insbesondere bezogen auf die Chancen einer Verhandlungslösung im Israel/Palästina-Konflikt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Welche seit 2001 genehmigten Rüstungsexporte nach Israel eignen sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einsätze der israelischen Streitkräfte in den palästinensischen Autonomiegebieten?
Bei Entscheidungen über Rüstungsexporte nach Israel ist die grundsätzlich restriktive Linie zu Rüstungsexporten in Drittländer ebenso in Betracht zu ziehen wie das besondere Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Israel. Im Rahmen des Ausfuhrgenehmigungsverfahrens werden die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten des fraglichen Rüstungsguts bedacht und in die Einzelfallabwägung einbezogen. Entsprechend wurde auch in Genehmigungsverfahren für Lieferungen von Rüstungsgütern nach Israel verfahren.
Welche aus Deutschland entweder direkt oder indirekt über die USA und die Schweiz nach Israel gelieferten Rüstungsgüter (inkl. Munitionszünder und Panzermotoren) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den israelischen Streitkräften seit 2002 in den palästinensischen Autonomiegebieten und im oder über dem Libanon eingesetzt bzw. in dort eingesetzten Waffen und Waffensystemen eingebaut?
Die Bundesregierung verfügt über keine Aufstellung des von den israelischen Streitkräften in den genannten Gebieten eingesetzten Geräts und kann daher auch nicht beurteilen, in welchem Umfang sich darunter Waffen oder Waffensysteme befanden, die direkt oder über die USA oder Schweiz aus Deutschland geliefert worden waren oder entsprechende Zulieferungen enthielten.
Werden die zwei neuen U-Boote des Typs Dolphin genauso wie die drei bereits ausgelieferten Dolphin U-Boote auch über Torpedorohre mit einem Durchmesser von 650 Millimetern verfügen?
Ja.
Welchen Stellenwert im Genehmigungsverfahren für ein Rüstungsexportgeschäft misst die Bundesregierung der Frage bei, ob das zu liefernde Waffensystem für den Einsatz von Atomwaffen geeignet ist?
Dieser Aspekt ist von hoher Bedeutung, da die Bundesregierung entschieden für die Nichtweiterverbreitung von Nuklearwaffen eintritt und sie dementsprechend keine Lieferungen von Trägersystemen für Nuklearwaffen genehmigen würde.
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die U-Boote des Typs Dolphin zum Abschuss von nuklear bestückten Flugkörpern in der Lage sind oder dazu umgerüstet werden können?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Liegt der Bundesregierung eine schriftliche Erklärung der israelischen Regierung vor, dass sowohl aus den 530-Millimeter- wie den 650-Millimeter-Torpedorohren keine nuklear bestückten Flugkörper verschossen werden können?
Einzelheiten des Ausfuhrgenehmigungsverfahrens sind vertraulich.
Wenn nicht, warum hat die Bundesregierung bislang auf diese Zusicherung verzichtet?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um Israel zu einem Beitritt zum Nichtverbreitungsvertrag zu bewegen und gegebenenfalls sein Atomwaffenarsenal offenzulegen und zu zerstören?
Die Universalisierung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung sowie ihrer Partner in der Europäischen Union. Die Bundesregierung wird sich weiterhin gegenüber Israel sowie den übrigen noch abseits des NVV stehenden Staaten dafür einsetzen, diesem als Nichtkernwaffenstaaten beizutreten und damit ihre nuklearen Einrichtungen und Programme umfassenden Kontrollen durch die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) zu unterziehen. Die Bundesregierung begrüßt daher auch nachdrücklich Bemühungen um eine Massenvernichtungswaffenfreie Zone Nahost und unterstützt die entsprechenden Resolutionen und Beschlüsse im Rahmen der Vereinten Nationen.