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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Selbstständige im SGB II-Bezug - Bewertung des Einkommens und Berufsfreiheit

<span>Rechtliche und tatsächliche Auswirkungen einer sozialrechtlichen Bewertung des Einkommens von selbständigen Alg-II-Beziehern - unabhängig vom Steuerrecht</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.02.2009

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/1183003. 02. 2009

Selbstständige im SGB II-Bezug – Bewertung des Einkommens und Berufsfreiheit

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Inge Höger, Katja Kipping, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Erlass der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) zum 1. Januar 2008 wurde die Anrechnung des Einkommens von Selbstständigen und Freiberuflerinnen und Freiberufler vom Steuerrecht abgekoppelt. Die Regelungen des Steuerrechts sind seitdem nicht mehr die verbindliche Grundlage zur Ermittlung des Einkommens bei selbstständig Erwerbstätigen. Von den Betriebseinnahmen sind laut Verordnung die „tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben […] ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen“ (§ 3 Absatz 2 Alg II-V). Tatsächliche Ausgaben sollen dabei nicht abgesetzt werden, soweit diese vermeidbar sind oder „offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezugs der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen“ (§ 3 Absatz 3 Alg II-V). Abweichend von der steuerlichen Absetzbarkeit werden statt 0,30 Euro lediglich 0,10 Euro Kilometerpauschale gewährt. Mit der 1. Änderung der Alg II-Verordnung zum 1. Januar 2009 ist letzter Punkt insofern korrigiert worden, als bei überwiegend betrieblich genutzten Fahrzeugen die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben angerechnet werden.

Aus der Abkopplung der Einkommensermittlung vom Steuerrecht ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf den Leistungsanspruch – sowohl hinsichtlich der Frage, ob eine Bedürftigkeit vorliegt und hinsichtlich der zu gewährenden Leistungshöhe. Die Existenzsicherung und insbesondere der Aufbau einer selbstständigen Existenzgrundlage werden durch diese Maßnahme gefährdet. Für die betroffenen Leistungsbeziehenden wird zudem eine doppelte Buchführung notwendig.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird § 10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) insofern geregelt, als nunmehr die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht die Unzumutbarkeit durch die arbeitsmarktpolitischen Institutionen vermittelten Tätigkeit begründet. Selbstständig Tätige im SGB II-Bezug können demnach durch die zuständigen Träger in eine abhängige Beschäftigung vermittelt werden.

Beide genannte Veränderungen scheinen verfassungsrechtlich problematisch (Fall 1: Ungleichbehandlung betrieblicher Ausgaben; Fall 2: Eingriff in Artikel 12 des Grundgesetzes – Berufsfreiheit) und vermitteln den Eindruck, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass selbstständig Erwerbstätige mit prekären Einkommensverhältnissen überwiegend in missbräuchlicher Weise ihr Anrecht auf SGB II-Leistungen nutzen würden.

Drucksache 16/11830 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich die Zahl der selbstständig Erwerbstätigen im SGB II-Bezug seit 2005 entwickelt?

2

Welche Leistungen in welcher Höhe haben selbstständig Erwerbstätige in Anspruch genommen (Durchschnittswerte pro Jahr – bitte getrennt nach Leistungen der Grundsicherung und Kosten der Unterkunft angeben)?

3

Wie lange waren selbstständig Erwerbstätige durchschnittlich im Leistungsbezug nach dem SGB II?

4

Wie hoch waren die Gesamtausgaben für Selbstständige im SGB II-Bezug in den Jahren seit 2005 (bitte pro Jahr angeben)?

5

Welche Gründe und dokumentierten Fakten haben die Bundesregierung zu der Entwicklung einer sozialrechtlichen Bewertung des Einkommens von Selbstständigen im SGB II-Bezug – unabhängig vom Steuerrecht – bewogen?

6

Welche Auswirkungen hat nach den bisherigen Erfahrungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2008 die Alg II-Verordnung in Bezug auf die Inanspruchnahme von SGB II-Leistungen und die Leistungshöhe?

7

Wie viele Alg II-Beziehende haben aufgrund der Neuberechnung ihrer Einnahmen als Selbstständige ihren Anspruch auf Alg II verloren, und wie viele Personen haben infolge der Verordnung ihre selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben?

8

Wie hoch ist der zusätzliche administrative Aufwand einzuschätzen, der mit der Neukalkulation der Einkommen bei Selbstständigen im SGB II

bei den betroffenen Leistungsberichtigten und

bei den Verwaltungsstellen entsteht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung mit heutigem Kenntnisstand die Aussage der Bundesagentur für Arbeit (zitiert in Bundestagsdrucksache 16/7838), dass der administrative Aufwand mehr Kosten im Vollzug als erwartete Einsparungen produzieren werde?

10

Wie hoch ist die Zahl der

Widersprüche und

Klagen

aufgrund von angefochtenen Kalkulationen hinsichtlich des Einkommens?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die sozialrechtliche Bewertung der Einnahmen von Selbstständigen rechtswidrig ist, und welche diesbezüglichen Urteile mit welchem Inhalt sind der Bundesregierung bekannt?

12

Mit welcher Begründung erkannte die Bundesregierung bei Selbstständigen im SGB II-Bezug lediglich eine Kilometergeldpauschale in Höhe von 0,10 Euro gegenüber 0,30 Euro im Steuerrecht?

Welche Regelung und Praxis gilt derzeit?

13

Welche Gründe haben die Bundesregierung zu der begrenzten Novellierung durch die 1. Änderung der Alg II-Verordnung bewogen?

14

Welche Gründe und dokumentierten Fakten haben die Bundesregierung zu der Ergänzung der Zumutbarkeitsregelung im SGB II (§ 10 Absatz 2) bewogen, wonach nunmehr eine bereits bestehende Erwerbstätigkeit keine Unzumutbarkeit eines Arbeitsangebots begründet?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verpflichtung zur Beendigung einer bereits bestehenden Erwerbstätigkeit zugunsten einer anderen Tätigkeit ein erheblicher Eingriff in den Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) (Berufsfreiheit) darstellt, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Eingriff?

Berlin, den 29. Januar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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