BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zulassung und Einsatz von Glufosinat

Umfang der Anwendung des umwelt- und gesundheitsgefährdenden Herbizids Glufosinat im Obst-, Gemüse- und Getreideanbau, Wirkungen und Konzentrationen von Glufosinat, Verwendung des reproduktionstoxischen Herbizids trotz EU-Pestizidverordnung, Bewertung des Anbau-Zulassungsverfahrens des Glufosinat-resistenten transgenen Mais 1507 angesichts des von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgelegten Gutachtens

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag16/1184104. 02. 2009

Zulassung und Einsatz von Glufosinat

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Karin Binder, Lutz Heilmann, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 14. Januar 2009 wurde vom Europäischen Parlament die neue Pestizidverordnung verabschiedet. Demnach sollen 22 Pestizide vom Markt verschwinden. Ein Zulassungsstopp für weitere Wirkstoffe wird noch geprüft. Die verbotenen Chemikalien schädigen unter anderem das Nerven- oder Immunsystem oder sind hormonell wirksam.

Seit den 80er Jahren wird Glufosinat, ein aminosäure-antagonistisches Herbizid, in Europa und den USA eingesetzt. Der Wirkstoff ist für fast alle Pflanzen toxisch. Der Produzent Bayer AG setzte mit Glufosinat im Jahre 2008 knapp 200 Mio. US-Dollar um. Nach einer bereits im Jahre 2004 veröffentlichten Studie des Wissenschaftler Dr. Yoichiro Kuroda vom Tokyo Metropolitan Institute for Neuroscience, beeinträchtigt Glufosinat die Gehirnentwicklung und kann zu Verhaltensstörungen führen. Zudem ist der Wirkstoff reproduktionstoxisch und verursacht Missbildungen bei Föten. Im Jahre 2005 veröffentlichte die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Studie „Conclusion regarding the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance glufosinate“. Untersucht wurden dafür die Substanzen „Basta SL 14“, „Basta SL 18“ and „Liberty SL 18“. Ergebnisse der Studie waren unter anderm, dass das Risiko für Nichtzielpflanzen bei der Anwendung in Obstplantagen niedrig ist, sofern eine Pufferzone von fünf Metern eingehalten wird. Das Risiko von Umweltauswirkungen bei der Anwendung bei Kartoffelpflanzen gilt laut Studie als niedrig. Schließlich wird laut Studie auch das Risiko für Vögel, Erdwürmer und andere Boden-Nicht-Ziel-Mikroorganismen, Boden-Mikroorganismen und für die Abwasserbehandlung als niedrig angesehen. Schweden empfahl bereits 2006 ein Verbot von Glufosinat. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) geht bei Einhaltung der festgesetzten Rückstandshöchstmengen davon aus, dass kein gesundheitliches Risiko von mit Glufosinat behandelten Lebensmitteln für Verbraucherinnen und Verbraucher bestünde.

Hauptsächlich wird das Herbizid Glufosinat im Kartoffel-, Obst- und Weinanbau eingesetzt. Vermarktet wird es unter den Namen Basta und Liberty. 2007 hat die Bayer AG die Zulassung für den deutschen Markt bis 2015 und für den europäischen Markt bis 2017 verlängern lassen.

Große Bedeutung hat der Wirkstoff bei herbizidresistenten transgenen Nutzpflanzen, welche allerdings in der EU nicht zum Anbau zugelassen sind. Die Herbizidresistenz wurde unter anderem auf Reis-, Mais-, Soja- und Baumwollsorten übertragen.

Drucksache 16/11841 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welchem Umfang, und für welche Obst-, Gemüse- und Getreidearten wird Glufosinat in Deutschland angewendet?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang, und für welche Obst-, Gemüse- und Getreidearten Glufosinat in Europa angewendet wird?

3

In welchen Obst-, Gemüse- und Getreidearten, und in welchen Produkten konnte Glufosinat nachgewiesen werden, und wie hoch waren die Konzentrationen?

4

Inwieweit kann Glufosinat nach der Ausbringung über das Wurzelwerk der Pflanzen in die tieferen Bodenschichten und in das Grundwasser eindringen, und welche Wirkungen sind davon zu erwarten?

5

Inwieweit können nichtpflanzliche Organismen durch den Glufosinateinsatz geschädigt werden?

6

Wie, und in welchem Zeitraum wird Glufosinat im Boden abgebaut?

7

Warum kann Glufosinat weiterhin verwendet werden, obwohl u. a. seine Reproduktionstoxizität bekannt ist und mit der neuen EU-Pestizidverordnung vom 14. Januar 2009 reproduktionstoxische Stoffe keine Zulassung mehr erhalten sollen?

8

Warum wurde die Zulassung für den Wirkstoff Glufosinat noch kurzfristig für den Zeitraum bis mindestens 2015 erteilt, obwohl im Rahmen der Verhandlungen zur neuen Pestizidverordnung klar war, dass er aufgrund seiner umwelt- und gesundheitsgefährdenden Wirkungsweise verboten werden würde?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Anbau-Zulassungsverfahren des Glufosinat-resistenten transgenen Mais 1507 angesichts des von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit im Dezember 2008 vorgelegten Gutachtens?

Berlin, den 3. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen