[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12286
16. Wahlperiode 18. 03. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Ahrendt, Gisela Piltz,
Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/11944 –
Förderung von Aussteigerprogrammen gegen Rechtsextremismus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rechtsextremismus ist ein gesellschaftliches Problem, das sowohl mit
präventiven Maßnahmen als auch mit Unterstützungshandlungen beim Ausstieg
bekämpft werden muss. So gibt es ein Aussteigerprogramm des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV), das einen Beitrag des Bundesministeriums des Innern
darstellt, um den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu realisieren. Daneben gibt
es private Aussteigerorganisationen, die teils staatlich gefördert werden und sich
teils über private Spenden finanzieren müssen. Auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP antwortete die Bundesregierung, dass eine institutionalisierte
Zusammenarbeit zwischen dem BfV und privaten Aussteigerorganisationen
nicht stattfinde (Bundestagsdrucksache 16/9122).
Die privaten Aussteigerorganisationen kommen regelmäßig in finanzielle
Schwierigkeiten, weil die Förderprogramme immer zeitlich befristet sind. Grund
für die Befristung jeder Förderung ist der Anspruch an Selbstwirtschaftlichkeit.
Daher muss für jede Förderung ein neues Konzept vorgestellt werden. Doch
gerade bei Aussteigerprogrammen kommt es auf die konstanten
Kernkompetenzen wie Erfahrungswerte und bewährte Methoden der Hilfestellung an.
Ein Beispiel für in finanzielle Not geratene Aussteigerinitiativen ist EXIT-
Deutschland. Zuletzt hatte EXIT-Deutschland Fördermittel aus dem XENOS-
Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten. Das
Förderprojekt ist jedoch am 30. September 2008 ausgelaufen. Eine
Anschlussfinanzierung war nicht erfolgreich, weil das neu erarbeitete Konzept von EXIT-
Deutschland nicht in das eigentliche Bewerbungsverfahren übergeleitet wurde.
Bis zu einer möglichen Anschlussfinanzierung ab 1. April 2009 benötigt EXIT
etwa 75 000 bis 80 000 Euro. Sollte eine Notfinanzierung nicht kurzfristig
gelingen, dann droht EXIT-Deutschland das komplette Aus. Es ist nicht bekannt,
wie viele andere Organisationen wegen des spezifischen Fördersystems in eine
existenzgefährdete Lage gekommen sind. Dabei hat die Fraktion der FDP
bereits zweimal die Sicherstellung einer lückenlosen Fortführung und
Finanzierung der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus gefordert
(Bundestagsdrucksachen 16/2779 und 16/11378). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. März
2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12286 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAls Folge der öffentlichen Diskussion über das Fehlen einer weiteren Förderung
von EXIT-Deutschland wurde am 11. Dezember 2008 das XENOS-
Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ ausgeschrieben, das sich ausschließlich an
private Träger von Aussteigerprogrammen richtet. Das Fördervolumen beträgt
7 Mio. Euro. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre sowie ein Jahr für die
Verbreitung der Ergebnisse. Die Gesamtausgaben pro Projekt dürfen 500 000 Euro
nicht übersteigen. Die geförderten Projekte müssen sich mit nationaler
Kofinanzierung beteiligen, die sich aus öffentlichen Mitteln, Eigenmitteln und privaten
Drittmitteln zusammensetzen kann.
XENOS-Programm ab 1. Oktober 2008:
1. Welche privaten Aussteigerorganisationen bzw. Aussteigerprogramme gibt
es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie werden sie jeweils finanziert?
Hierzu liegt der Bundesregierung kein umfassender Überblick vor, da es sich im
Regelfall um regional agierende Organisationen bzw. regional ausgerichtete
Programme handelt.
2. Welche Organisationen fanden wegen der Nichteinhaltung von formellen
Voraussetzungen nicht in das Bewerbungsverfahren Eingang?
Es wurden keine Organisationen aufgrund fehlender formeller Voraussetzungen
abgelehnt. Die Entscheidung über die Überleitung in das Antragsverfahren
erfolgte aus inhaltlichen Gründen. Das Auswahlverfahren wurde wie folgt
durchgeführt:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wurden 830 Projektvorschläge
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht und von 39
unabhängigen Gutachtern und Gutachterinnen, ausnahmslos anerkannte Expertinnen
und Experten auf dem Gebiet der Rechtsextremismusbekämpfung, bewertet.
Ihre Auswahl erfolgte im Hinblick auf Fachkenntnisse zu den
Förderschwerpunkten des Programms sowie den regionalen Gegebenheiten.
In der ersten Verfahrensstufe wurde jeder Projektvorschlag von den Expertinnen
und Experten auf der Grundlage eines einheitlichen Prüf- und
Bewertungsschemas mit bis zu 100 Punkten begutachtet. Grundsätzlich konnte ein
Projektvorschlag für das Antragsverfahren ausgewählt werden, wenn zwei Gutachterinnen
und Gutachter diesen als förderwürdig einstuften. In den Fällen, bei denen Erst-
und Zweitbewertung hinsichtlich der Förderwürdigkeit voneinander abwichen,
wurde ein drittes Gutachten von einer weiteren Fachperson erstellt. Aufgrund
des beschränkten Budgets konnten nicht alle Projektvorschläge berücksichtigt
werden. Auf der Grundlage der als förderwürdig eingestuften 491
Projektvorschläge entschieden daher in der zweiten Verfahrensstufe die höchste
Durchschnittspunktzahl sowie das insgesamt verfügbare Mittelvolumen über die
Überleitung in das Antragsverfahren. Insgesamt wurden 261 Projektvorschläge
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für eine Förderung ausgewählt,
d. h. diese können einen Antrag auf Förderung stellen.
3. Welche der Organisationen, die Eingang in das Bewerbungsverfahren
gefunden haben, erhielten keine Förderung?
Das Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, d. h. noch nicht alle
Organisationen, welche in das Antragsverfahren übergeleitet wurden, haben einen
Antrag bei der zuständigen Stelle (Bundesverwaltungsamt) gestellt. Bisher gibt
es keine Erkenntnisse hierüber, dass ein eingereichter Antrag wegen fehlender
Zuwendungsvoraussetzungen abgelehnt werden muss.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/122864. Gab es seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Hilfestellungen für die sich für die am 1. Oktober 2008 beginnende Förderperiode im
Rahmen des XENOS-Programms bewerbenden Organisationen wie z. B.
Beratung, Ausfüllhinweise etc. hinsichtlich der Interessenbekundungen
sowie des eigentlichen Bewerbungsverfahrens?
Es gab vielfältige Informationen und Hilfestellungen seitens des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Im Vorfeld zur Interessenbekundung für das Programm XENOS – Integration
und Vielfalt wurden im März 2008 Informationsveranstaltungen an fünf Orten
(Bonn, Berlin, Leipzig, Stuttgart und Bremen) durchgeführt. An diesen
Veranstaltungen nahmen insgesamt mehr als 1 300 Vertreter und Vertreterinnen von
möglichen Antragstellern für das Programm teil. Es wurde über den Inhalt des
XENOS-Programms, über den Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens,
über die Finanzierung und Kofinanzierung von Projekten und über den
Zeitablauf informiert.
Am 24. April 2008 wurde die Förderrichtlinie des Programms XENOS –
Integration und Vielfalt und der Aufruf zur Interessenbekundung im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Zeitgleich wurde ein internetgestütztes Onlineverfahren
freigeschaltet, mit dem interessierte Organisationen ihren Projektvorschlag in der
Zeit vom 25. April bis 30. Mai 2008 einreichen konnten. Zur
Interessenbekundung wurde ein Leitfaden entwickelt, der zusammen mit der
Programmbeschreibung ebenfalls veröffentlicht wurde und für die Interessenbekundung zur
Verfügung stand.
Für Organisationen, die in das Antragsverfahren übergeleitet wurden (zur
Auswahl siehe Antwort zu Frage 2), wurden in Köln und Berlin am 1. Oktober und
10. Oktober 2008 Informationsveranstaltungen durchgeführt. Es nahmen
Vertreterinnen und Vertreter aller übergeleiteten Organisationen teil. Es wurde noch
mal über das Programm, über die Allgemeinen Fördergrundsätze zum
Operationellen Programm des Bundes, über die speziellen Bedingungen einer
Projektförderung durch den Europäischen Sozialfonds, über den Inhalt des Antrags und
über das Verfahren zur Antragstellung informiert. Sämtliche Informationen und
Dokumente einschließlich einer FAQ-Liste und die Rechtsgrundlagen wurden
im Internet auf der ESF-Website und der Website des Bundesverwaltungsamtes
veröffentlicht.
XENOS-Sonderprogramm voraussichtlich ab 1. April 2009:
5. Kann die Bundesregierung garantieren, dass das aktuelle XENOS-
Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ zum 1. April 2009 starten wird?
Nach der Informationsveranstaltung am 16. Februar 2009 wurden den
teilnehmenden Trägern unverzüglich die erforderlichen Antragsunterlagen online zur
Verfügung gestellt. Bei rechtzeitigem Eingang der ausgefüllten
Antragsunterlagen kann grundsätzlich eine Genehmigung für einen vorzeitigen
Maßnahmebeginn zum 1. April 2009 erfolgen, falls die zuwendungsrechtlichen
Anforderungen erfüllt werden.
6. Wie viele Träger haben sich bis zum 16. Januar 2009 zur
Informationsveranstaltung angemeldet?
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde das XENOS-
Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ auf der Internetseite
www.esf.de am 15.
Dezember 2008 veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Initiativen und
Vereine, die Jugendliche und junge Erwachsene beim Ausstieg aus der rechten
Drucksache 16/12286 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSzene unterstützen. Im Fokus stehen Aussteigerinitiativen und Aktionen, die vor
Ort rechtsextremen Tendenzen entgegenwirken und neue Ideen entwickeln, um
Ausstiegswilligen in ihrem Bemühen zu helfen, wieder in Gesellschaft, Arbeit
und Ausbildung Fuß zu fassen. Mögliche Träger konnten sich mit einer
Projektskizze bis 16. Januar 2009 für eine Informationsveranstaltung bewerben.
29 Projektskizzen von potenziellen Trägern wurden beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales eingereicht.
7. Wie viele der Bewerber haben eine Einladung zur
Informationsveranstaltung bekommen, und aus welchen Gründen wurden die übrigen Träger
nicht eingeladen?
Zur Informationsveranstaltung am 16. Februar 2009 wurden 18 Träger
eingeladen. Elf Träger wurden nicht eingeladen, da sich ihre Projektskizzen entweder
nicht mit der Zielgruppe der Aussteigerinnen und Aussteiger auseinandersetzen
oder keine arbeitsmarktlichen Aspekte enthalten oder die Träger nicht über
Erfahrungen im Bereich von Maßnahmen für den „Ausstieg aus dem
Rechtsextremismus“ verfügen.
8. Hat die Informationsveranstaltung bereits stattgefunden, und wenn ja, wie
viele Träger haben daran teilgenommen?
Die Informationsveranstaltung fand am 16. Februar 2009 in Berlin im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt. Es nahmen Vertreterinnen und
Vertreter der 18 eingeladenen Träger teil.
9. Was wird/wurde bei der Informationsveranstaltung konkret mit den
Trägern besprochen?
In der Informationsveranstaltung am 16. Februar 2009 wurden die Träger über
die detaillierten Förderbedingungen informiert. Insbesondere wurde über:
– die inhaltliche Ausgestaltung des XENOS-Sonderprogramms (Zielsetzung,
Zielgruppe, Förderschwerpunkte),
– das Antragsverfahren (Vorstellung der Antragsmappe),
– die technische Umsetzung des Antragverfahrens durch das
Bundesverwaltungsamt,
– die Fördergrundsätze (die Allgemeinen Fördergrundsätze für Förderungen
im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen
Sozialfonds, die Kofinanzierung) und über
– die Grundsätze der Projektförderung (zuwendungsfähige Ausgaben,
Vergabegrundsätze, Öffentlichkeitsarbeit und Mainstreaming, Gender
Mainstreaming)
informiert.
10. Kann die Bundesregierung bereits Aussagen dahin gehend treffen, wie
viele der Träger, die zu der Informationsveranstaltung eingeladen worden
sind, auch für eine Förderung in Betracht kommen?
Grundsätzlich kommen alle eingeladenen Träger für eine Förderung in Betracht.
Die Bewilligung erfolgt nach Einreichen des Antrages des Trägers unter der
Voraussetzung der Beachtung der Fördergrundsätze, d. h. der
Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben sowie der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12286Aussteigerprogramm des BfV:
11. In welcher Höhe erhält das Aussteigerprogramm des BfV Haushaltsmittel
pro Jahr, und wie viele Personen mit welchen Qualifikationen arbeiten im
Rahmen dieses Programms?
12. Wie viele Ausstiegswillige wurden in den Jahren 2007 und 2008 im
Rahmen des Ausstiegsprogramms des BfV betreut?
Die Bundesregierung nimmt zu Fragen operativer Angelegenheiten das
Bundesamt für Verfassungsschutz betreffend grundsätzlich nur gegenüber den
entsprechenden parlamentarischen Gremien Stellung. Im Übrigen wird auf die Antwort
der Bundesregierung vom 8. Mai 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9122) auf die
Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der FDP
(Bundestagsdrucksache 16/8960) vom 24. April 2008 verwiesen.
13. Wie viele Ausstiegswillige wurden in den Jahren 2007 und 2008 im
Rahmen der Ausstiegsprogramme privater Träger betreut?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
14. Inwiefern unterscheiden sich Angebot bzw. die Betreuung durch das BfV
von den Programmen privater Träger?
Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
15. Warum gibt es zwischen dem BfV und den privaten Trägern von
Aussteigerprogrammen keine institutionalisierte Zusammenarbeit?
Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.
Förderpolitik der Bundesregierung:
16. Das XENOS-Förderprogramm ist beim Bundesministerium für Arbeit und
Soziales angesiedelt und hat seinen Schwerpunkt in der
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Warum gibt es keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums des Innern fallenden Förderprogramme für
Aussteigerorganisationen?
17. Bestehen seitens der Bundesregierung Pläne, Aussteigerorganisationen
dauerhaft Fördermittel zur Verfügung zu stellen, um eine lückenlose
Fortführung und Finanzierung der Initiativen zu gewährleisten?
Wenn ja, wann soll dies geschehen, und unter welchen Voraussetzungen,
z. B. dauernde Förderung unter der Bedingung einer Erfolgskontrolle?
Wenn nein, warum nicht bzw. sieht die Bundesregierung hierzu keine
Veranlassung?
Das Programm XENOS wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanziert und unterliegt den Regeln des ESF. Dabei ist zu beachten, dass der
Europäische Sozialfonds ein Instrument der EU-Kommission ist, um die
Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und Menschen bei der Ausbildung sowie
beim Ausbau ihrer Fähigkeiten im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer
Berufsaussichten zu helfen. Alle durch den ESF geförderten Programme müssen
folglich einen direkten Arbeitsmarktbezug besitzen. Zudem kann ein bestimmter
Drucksache 16/12286 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeFörderzeitraum (in der Regel drei Jahre) nicht überschritten werden. Eine
dauerhafte und institutionelle Förderung von Aussteigerorganisationen zur
Bekämpfung der rechten Szene ist deshalb aus Mitteln des ESF nicht möglich.
Bei der Förderung durch das Programm XENOS handelt es sich vielmehr um
eine Projektförderung.
Ergänzend hierzu bietet das Bundesministerium des Inneren mit dem Programm
des Bundesamtes für Verfassungsschutz Ausstiegswilligen Hilfe zur Selbsthilfe
an. Im Einzelnen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 8. Mai 2008
(Bundestagsdrucksache 16/9122) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und
der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/8960) vom 24. April 2008
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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