Förderung von Aussteigerprogrammen gegen Rechtsextremismus
der Abgeordneten Christian Ahrendt, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Miriam Gruß, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Rechtsextremismus ist ein gesellschaftliches Problem, das sowohl mit präventiven Maßnahmen als auch mit Unterstützungshandlungen beim Ausstieg bekämpft werden muss. So gibt es ein Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), das einen Beitrag des Bundesministeriums des Innern darstellt, um den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu realisieren. Daneben gibt es private Aussteigerorganisationen, die teils staatlich gefördert werden und sich teils über private Spenden finanzieren müssen. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP antwortete die Bundesregierung, dass eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem BfV und privaten Aussteigerorganisationen nicht stattfinde (Bundestagsdrucksache 16/9122).
Die privaten Aussteigerorganisationen kommen regelmäßig in finanzielle Schwierigkeiten, weil die Förderprogramme immer zeitlich befristet sind. Grund für die Befristung jeder Förderung ist der Anspruch an Selbstwirtschaftlichkeit. Daher muss für jede Förderung ein neues Konzept vorgestellt werden. Doch gerade bei Aussteigerprogrammen kommt es auf die konstanten Kernkompetenzen wie Erfahrungswerte und bewährte Methoden der Hilfestellung an.
Ein Beispiel für in finanzielle Not geratene Aussteigerinitiativen ist EXIT-Deutschland. Zuletzt hatte EXIT-Deutschland Fördermittel aus dem XENOS-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten. Das Förderprojekt ist jedoch am 30. September 2008 ausgelaufen. Eine Anschlussfinanzierung war nicht erfolgreich, weil das neu erarbeitete Konzept von EXIT-Deutschland nicht in das eigentliche Bewerbungsverfahren übergeleitet wurde. Bis zu einer möglichen Anschlussfinanzierung ab 1. April 2009 benötigt EXIT etwa 75 000 bis 80 000 Euro. Sollte eine Notfinanzierung nicht kurzfristig gelingen, dann droht EXIT-Deutschland das komplette Aus. Es ist nicht bekannt, wie viele andere Organisationen wegen des spezifischen Fördersystems in eine existenzgefährdete Lage gekommen sind. Dabei hat die Fraktion der FDP bereits zweimal die Sicherstellung einer lückenlosen Fortführung und Finanzierung der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus gefordert (Bundestagsdrucksachen 16/2779 und 16/11378).
Als Folge der öffentlichen Diskussion über das Fehlen einer weiteren Förderung von EXIT-Deutschland wurde am 11. Dezember 2008 das XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ ausgeschrieben, das sich ausschließlich an private Träger von Aussteigerprogrammen richtet. Das Fördervolumen beträgt 7 Mio. Euro. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre sowie ein Jahr für die Verbreitung der Ergebnisse. Die Gesamtausgaben pro Projekt dürfen 500 000 Euro nicht übersteigen. Die geförderten Projekte müssen sich mit nationaler Kofinanzierung beteiligen, die sich aus öffentlichen Mitteln, Eigenmitteln und privaten Drittmitteln zusammensetzen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche privaten Aussteigerorganisationen bzw. Aussteigerprogramme gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie werden sie jeweils finanziert?
XENOS-Programm ab 1. Oktober 2008:
Welche Organisationen fanden wegen der Nichteinhaltung von formellen Voraussetzungen nicht in das Bewerbungsverfahren Eingang?
Welche der Organisationen, die Eingang in das Bewerbungsverfahren gefunden haben, erhielten keine Förderung?
Gab es seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Hilfestellungen für die sich für die am 1. Oktober 2008 beginnende Förderperiode im Rahmen des XENOS-Programms bewerbenden Organisationen wie z. B. Beratung, Ausfüllhinweise etc. hinsichtlich der Interessenbekundungen sowie des eigentlichen Bewerbungsverfahrens?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass das aktuelle XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ zum 1. April 2009 starten wird?
XENOS-Sonderprogramm voraussichtlich ab 1. April 2009:
Wie viele Träger haben sich bis zum 16. Januar 2009 zur Informationsveranstaltung angemeldet?
Wie viele der Bewerber haben eine Einladung zur Informationsveranstaltung bekommen, und aus welchen Gründen wurden die übrigen Träger nicht eingeladen?
Hat die Informationsveranstaltung bereits stattgefunden, und wenn ja, wie viele Träger haben daran teilgenommen?
Was wird/wurde bei der Informationsveranstaltung konkret mit den Trägern besprochen?
Kann die Bundesregierung bereits Aussagen dahingehend treffen, wie viele der Träger, die zu der Informationsveranstaltung eingeladen worden sind, auch für eine Förderung in Betracht kommen?
In welcher Höhe erhält das Aussteigerprogramm des BfV Haushaltsmittel pro Jahr, und wie viele Personen mit welchen Qualifikationen arbeiten im Rahmen dieses Programms?
Aussteigerprogramm des BfV:
Wie viele Ausstiegswillige wurden in den Jahren 2007 und 2008 im Rahmen des Ausstiegsprogramms des BfV betreut?
Wie viele Ausstiegswillige wurden in den Jahren 2007 und 2008 im Rahmen der Ausstiegsprogramme privater Träger betreut?
Inwiefern unterscheiden sich Angebot bzw. die Betreuung durch das BfV von den Programmen privater Träger?
Warum gibt es zwischen dem BfV und den privaten Trägern von Aussteigerprogrammen keine institutionalisierte Zusammenarbeit?
Das XENOS-Förderprogramm ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt und hat seinen Schwerpunkt in der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Warum gibt es keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern fallenden Förderprogramme für Aussteigerorganisationen?
Förderpolitik der Bundesregierung:
Bestehen seitens der Bundesregierung Pläne, Aussteigerorganisationen dauerhaft Fördermittel zur Verfügung zu stellen, um eine lückenlose Fortführung und Finanzierung der Initiativen zu gewährleisten? Wenn ja, wann soll dies geschehen, und unter welchen Voraussetzungen, z. B. dauernde Förderung unter der Bedingung einer Erfolgskontrolle? Wenn nein, warum nicht bzw. sieht die Bundesregierung hierzu keine Veranlassung?