BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Finanzpolitische Bewertung von Credit Default Swaps

<span>Aufsicht über den Kreditrisikotransfermarkt, Marktentwicklung u .a. im Zusammenhang mit den Moratorien der BaFin gegen Weserbank AG, Lehman Brothers Bankhaus AG und Kaupthing Bank; Beteiligung öffentlich-rechtlicher Institute, Marktregulierung auf europäischer Ebene, Clearing, CDS und Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung</span>

Fraktion

FDP

Datum

27.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1194711. 02. 2009

Finanzpolitische Bewertung von Credit Default Swaps

der Abgeordneten Frank Schäffler, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Kreditderivate wie Credit Default Swaps (CDS) dienen der Ausdifferenzierung und Vertiefung des Finanzsektors. Im Kern ermöglichen derartige Lösungen eine Trennung der mit einem Kredit verbundenen Risiken von der zugrunde liegenden Kreditbeziehung. Ausfallrisiken werden dadurch zu einem handelbaren Gut, was aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten tendenziell zu einer breiten Risikoverteilung und gleichzeitiger Kreditvolumenausweitung führen kann. Aus Sicht des Sicherungsnehmers haben CDS-Lösungen einen versicherungstechnischen Charakter.

Die Deutsche Bundesbank hat bereits 2004 auf den ambivalenten Charakter von CDS-Lösungen hingewiesen. Derartige Instrumente können die Absorptionsfähigkeit des internationalen Finanzsystems stärken, aber auch neue Marktrisiken begründen. Als vorausschauende Bankenaufsicht hat die Deutsche Bundesbank eine laufende Beobachtung des Marktes für den Kreditrisikotransfer empfohlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Maßnahmen zur im Monatsbericht Dezember 2004 seitens der Deutschen Bundesbank als unverzichtbar angesehenen Beaufsichtigung des Marktes für den Kreditrisikotransfer hat die deutsche Bankenaufsicht seitdem realisiert?

2

Wie hat sich das Marktvolumen für CDS-Lösungen in den vergangenen fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland – deutsches Unternehmen entweder Sicherungsgeber oder -nehmer –, in der Europäischen Union sowie weltweit entwickelt?

3

Wie haben sich CDS-Prämien in der Europäischen Union durchschnittlich seit Juli 2007 entwickelt (wenn möglich Verlauf nach Risikoklassen angeben)?

4

Wie haben sich die Volumina der Ausgleichszahlungen in der Europäischen Union im gleichen Zeitraum als Folge eines Kreditereignisses – in der Regel Zahlungsverzug oder -ausfall; Antrag auf Insolvenz; Restrukturierung von Verbindlichkeiten – entwickelt (wenn möglich Verlauf nach Risikoklassen angeben)?

5

In welchem Volumen erfolgten Ausgleichszahlungen im Kontext der drei durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgesprochenen Moratorien gegen die Weserbank AG, die Lehman Brothers Bankhaus AG sowie die Kaupthing Bank hf?

6

In welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH CDS-Lösungen jeweils emittiert respektive erworben?

7

In welchem Umfang hat die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau CDS-Lösungen in den letzten fünf Jahren jeweils emittiert respektive erworben?

8

In welchem Umfang hat die Deutsche Bundesbank CDS-Lösungen in den letzten fünf Jahren jeweils emittiert respektive erworben?

9

Welchen Anteil haben öffentlich-rechtlich Unternehmen am Gesamtvolumen des deutschen Marktes für den Kreditrisikotransfer, jeweils als Sicherungsgeber und -nehmer?

10

Haben aus Sicht der Bundesregierung CDS-Lösungen seit Juli 2007 tendenziell eher stabilisierende oder eher destabilisierende Effekte auf den Finanzsektor in der Europäischen Union entfaltet?

11

Sieht die Bundesregierung bezüglich des Marktes für den Kreditrisikotransfer einen regulatorischen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?

12

Hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission eine offizielle Position zur Regulierung des Marktes für den Kreditrisikotransfer abgegeben, und wie lautet diese im Detail (gegebenenfalls Originalformulierung im Anhang angeben)?

13

In welchen Sitzungen des Ecofin respektive des Europäischen Rates war eine mögliche Regulierung des Marktes für den Kreditrisikotransfer Gegenstand der Diskussionen, und was waren gegebenenfalls die wesentlichen Ergebnisse?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Option einer gesetzlich vorgeschriebenen europäischen Clearing-Stelle, und welche Institution sollte aus welchen Gründen dieses Clearing verantworten?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Option, auch Institutionen außerhalb der Europäischen Union als mögliche zentrale Clearing-Stelle im Kontext möglicher gesetzlicher Vorschriften zuzulassen?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Clearing-Stelle, die lediglich jede Transaktion zur Erreichung von Markttransparenz registriert, im Vergleich zu einer solchen Institution, die zusätzlich das Gegenparteirisiko übernimmt?

17

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine Clearing-Stelle, gleich welcher Ausgestaltung, zu einer Erhöhung der Transaktionskosten und/oder zu einer Reduktion der maßgeschneiderten Flexibilität von CDS-Lösungen führt?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Option, CDS-Lösungen zukünftig anders mit Eigenmitteln zu unterlegen als derzeit unter Basel II, und welche derartigen Maßnahmen befürwortet die Bundesregierung?

19

In welchem Umfang kann der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung gegenwärtig als Sicherungsgeber unter Nutzung von Credit Default Swaps auftreten?

20

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine stärkere Nutzung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung als Sicherungsgeber?

Berlin, den 11. Februar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen