IT-Sicherheitskit für den elektronischen Personalausweis
der Abgeordneten Gisela Piltz, Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesrat hat am 20. Februar 2009 in einer Sondersitzung dem sog. Zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung zugestimmt. Bestandteil dieses Maßnahmenpaketes sind u. a. Mittel in Höhe von 4 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen des Bundes. Ein Anteil hiervon in Höhe von 500 Mio. Euro wird für Maßnahmen im Bereich der Informationstechnik bereitgestellt. Bereits im Januar 2009 legte der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Dr. Hans Bernhard Beus, ein Rahmenkonzept vor, welches die Bewirtschaftung dieser Mittel genauer konkretisieren soll. Ausweislich des Maßnahmenblocks A 4 dieses Konzeptes sind 30 Mio. Euro als „Zuschuss des Bundes zu einem ePA-kompatiblen IT-Sicherheitskit für Bürgerinnen und Bürger“ vorgesehen. Diese Sicherheitskits sollen neben dem elektronischen Personalausweis auch die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte sowie von ELENA und ELSTER ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welche Weise wird das vorgegebene Ziel des sog. Konjunkturpakets II, Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, durch die Bereitstellung einer begrenzten Anzahl von IT-Sicherheitskits verwirklicht?
Nach welchen Kriterien werden die Bürgerinnen und Bürger, die in den Genuss einer Bezuschussung kommen sollen, ausgewählt?
Plant die Bundesregierung, im Nachgang auch die mit der Bezuschussung nicht bedachten Bürgerinnen und Bürger finanziell oder auf sonstige Weise zu unterstützen?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass über die Ausweitung der Dienstleistungen, welche über den IT-Sicherheitskit in Anspruch genommen werden können, ein ökonomischer Zwang zur Anschaffung und Nutzung eines solchen Systems ausgeübt werden kann, und wie beurteilt sie dies in rechtlicher Hinsicht?
Worin unterscheiden sich die Basiskartenleser von den sog. Komfortkartenlesern?
Welche Anwendungen sollen auf längere Sicht durch das IT-Sicherheitskit abgedeckt werden?
Wird es auf längere Sicht Anwendungen oder Funktionen geben, die nur noch über das IT-Sicherheitskit abrufbar sind?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die IT-Sicherheitskits vor Zugriffen unberechtigter Dritter, etwa Hackern, geschützt sind?
Wer entwickelt die Software für die IT-Sicherheitskits?
Steht die Bundesregierung im Dialog mit der Kreditwirtschaft über Anwendungsmöglichkeiten des IT-Sicherheitskits in der Kreditwirtschaft, und wenn ja, sind hierbei schon konkrete Ergebnisse erzielt worden?
Wie hoch ist der finanzielle Anteil der Länder und der Kommunen an der Einführung der Sicherheitskits, und haben die Länder und die Kommunen diesen Eigenanteil bereits erbracht?
Werden durch die beschleunigte Etablierung der IT-Sicherheitskits Testphasen umgangen, und wenn ja, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit mehr, solche Testphasen durchzuführen?