Aufdeckung von Missbrauchsfällen im Rahmen von Visavergabeverfahren
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett plant die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes zur Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei (Visawarndateierrichtungs-Gesetz). Begründet wird die Notwendigkeit der Einrichtung der beiden Dateien damit, dass durch die Nutzungsmöglichkeit der darin enthaltenen Daten Visamissbrauchsfälle vermieden bzw. frühzeitig aufgedeckt werden könnten.
In der Einladerdatei sollen die Daten jeder Person gespeichert werden, die für einen Visumsantragsteller eine Einladung ausspricht bzw. sich verpflichtet, die Lebensunterhaltungskosten für den Antragsteller während seiner Aufenthaltszeit in der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen bzw. den Zweck des Aufenthalts des Antragstellers bestätigt. In der Warndatei sollen u. a. Daten von einschlägig verurteilten Straftätern (beispielsweise wegen Menschenhandels) gesammelt werden.
Das Bundesverwaltungsamt ist als Zentralstelle geplant.
Bei einer Datenabfrage durch eine Botschaft sollen Daten von Einladern dann übermittelt werden, wenn diese mindestens fünf Einladungen innerhalb von 24 Monaten ausgesprochen haben (sog. Vieleinlader).
Visumsaktenzeichen bei Gruppeneinladungen sollen nicht als unterschiedlich gelten, wenn die Nummer der Auslandsvertretung identisch ist und das enthaltene Tagesdatum maximal fünf unterschiedliche, aufeinander folgende Tagesdaten aufweist.
Sowohl die Daten der Einlader- wie auch die Daten der Warndatei sollen unter bestimmten Voraussetzungen an Sicherheitsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste weitergegeben werden können.
Im Rahmen des 2. Untersuchungsausschusses der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages („Visa-Untersuchungsausschuss“) wurden massive Mängel bei der Visavergabepraxis festgestellt, die zu zahllosen Missbrauchsfällen an deutschen Botschaften, beispielsweise in der Ukraine, geführt hatten.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/8084) erklärte die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung, dass an den Auslandsvertretungen neue Kontrollmechanismen zur Vermeidung und zur frühzeitigen Aufdeckung von Missbrauchsfällen eingeführt worden seien. Diese Mechanismen hätten sich bewährt. Im Jahr 2007 seien weltweit durch 184 deutsche Auslandsvertretungen ca. 2,3 Mio. Visumanträge bearbeitet worden.
In der Antwort zu Frage 13 bemerkte die Bundesregierung, dass ein Missbrauchsfall dann gegeben sei, wenn die Visumerteilung durch Täuschung des Visumentscheiders erwirkt oder das Visum vorsätzlich entgegen geltenden Bestimmungen ausgestellt werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Visaantragstellungen hat es in den Jahren 2005 bis 2008 gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Missbrauchsfälle sind dabei aufgetreten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Um welche Art von Missbrauchsfall handelt es sich jeweils (beispielsweise Täuschung)?
Wie wurden diese Missbrauchsfälle entdeckt?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einführung einer so genannten Warndatei für unerlässlich, insbesondere da bereits aufgrund der Ergebnisse des Visa-Untersuchungsausschusses neue Kontrollmechanismen zur Vermeidung und zur frühzeitigen Aufdeckung von Missbrauchsfällen eingeführt worden seien, die sich bewährt hätten (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/8084)?
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einführung einer so genannten Einladerdatei für unerlässlich?
Welche Personen bzw. Art von Organisationen (beispielsweise Sportverbände, Unternehmen …) sind so genannte Vieleinlader, sprechen also mindestens fünf Einladungen innerhalb von 24 Monaten aus?
Von wie vielen „Vieleinladern“, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, geht die Bundesregierung derzeit aus?
Wie oft kommt es zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen bei Einladungen von „Vieleinladern“?
Wie verläuft das Visavergabeverfahren derzeit bei so genannten Gruppeneinladungen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierungen mit Gruppen gemacht, deren einzelne Mitglieder nicht alle innerhalb von maximal fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei derselben Auslandsvertretung einen Antrag auf Visumerteilung gestellt haben?
Ist geplant, diese Daten auch ausländischen (z. B. Drittstaaten wie z. B. USA, Prüm-Vertragspartner) Behörden oder Organisationen generell oder im Einzelfall zugänglich zu machen?
Wenn ja, welchen, und warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Übermittlung von so genannten Einladerdaten an Sicherheitsbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste?
Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, die Dateien und deren Verwaltung beim Service- und Kompetenzzentrum im Bundesverwaltungsamt (sog. nationale Abhörzentrale) anzusiedeln?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass angesichts der unterschiedlichen Aufgaben, die dann von dem Service- und Kompetenzzentrum wahrzunehmen sind, das Trennungsgebot eingehalten wird?