Novellierung des EEG-Wälzungsmechanismus
der Abgeordneten Michael Kauch, Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach den geltenden Regelungen im Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sind Gesellschaften, die elektrischen Strom vertreiben, verpflichtet, eine im Voraus definierte Menge von Strom aus erneuerbaren Energien in ihre Beschaffungsmengen aufzunehmen (EEG-Menge). Diese EEG-Menge wird mit einem Monat Vorlauf prognostiziert und festgelegt. Für die Marktteilnehmer resultiert daraus eine Unsicherheit hinsichtlich der zu überwälzenden zusätzlichen Kosten, wenn aufgrund von Prognoseabweichungen kurzfristig Strommengen am Markt beschafft bzw. verkauft werden müssen. Die Elektrizitätswirtschaft beziffert dieses Risiko für alle Vertriebsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt auf derzeit 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, wobei das Prognoserisiko durch den geplanten weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien und durch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Anlagenbetreiber verstärkt wird, Strom aus erneuerbaren Energien künftig direkt zu vermarkten.
Die Verordnungsermächtigung zur Novellierung des EEGs sieht vor, die bisherige physische Wälzung der eingespeisten EEG-Mengen auf eine finanzielle Wälzung umzustellen. Dies würde bedeuten, dass die Vertriebsgesellschaften künftig nur noch eine feste EEG-Umlage auf ein sog. EEG-Konto einzahlen. Das Marktrisiko von ungeplant zu beschaffenden bzw. zu veräußernden Strommengen wäre dann von den betreffenden Anlagenbetreibern zu tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Beabsichtigt die Bundesregierung die in der Verordnungsermächtigung im EEG vorgesehene Umstellung des Wälzungsmechanismus auf eine rein finanzielle Wälzung durchzuführen?
Wenn nein, warum nicht, und welche Alternativen sieht die Bundesregierung stattdessen, um die hohen finanziellen Risiken für Unternehmen im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismus zu senken?
Wenn ja, ist eine solche Umstellung bis zum 1. Januar 2011 beabsichtigt, und ab wann wird mit der Einrichtung entsprechender EEG-Konten zu rechnen sein?
Wie plant die Bundesregierung im Rahmen der Neugestaltung, den besonderen Schwierigkeiten neuer Marktteilnehmer beim Marktzugang zu begegnen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Übergangsregelung für die Jahre 2009 und 2010 vorzusehen, wonach feste Bezugsmengen für Strom aus erneuerbaren Energien ohne unterjährige Anpassungen festgelegt werden?
Wenn ja, wie lauten diese Regelungen konkret, und ab wann sollen sie mit welchen Bezugsmengen gelten?
Wenn nein, welche Regelungen sind stattdessen vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den Übertragungsnetzbetreibern – innerhalb einer Übergangsregelung von 2009 bis 2010 – bei der Bundesnetzagentur die Anerkennungsmöglichkeit von Kosten einzuräumen, welche durch den Ausgleich von Prognoseabweichungen und Diskrepanzen zur festgelegten Durchschnittsvergütung entstehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, EEG-Strom, der vermarktet wird, über Börsen zu versteigern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung generell, um die Transparenz bei der EEG-Stromvermarktung zu erhöhen und die Diskriminierung einzelner Teilnehmer auszuschließen?
Liegen erste Erfahrungen mit den neuen Regeln im novellierten EEG bezüglich der Direktvermarktung vor?
Wenn ja, welche?