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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen

Verzögerung des Beginns der Maßnahme im Zusammenhang mit einer vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie

Fraktion

FDP

Datum

20.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag16/1216604. 03. 2009

Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Horst Meierhofer, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 20. Juli 2007 stellte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, bei der EU-Kommission einen Antrag auf Förderung eines variantenunabhängigen und variantenübergreifenden Arbeits- und Untersuchungsprogramms zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen.

Der Antrag wurde u. a. damit begründet, dass es sich um notwendige Erhebungen und Ausarbeitungen handele, die für eine rechts- und verfahrenssichere politische Entscheidung über die Ausbauvariante benötigt würden. Mit dem Arbeitsprogramm sollten auch weitere Verzögerungen beim Donauausbau vermieden werden.

Die EU-Kommission sagte mit Förderbescheid vom 20. November 2008 eine Förderung in Höhe von 50 Prozent, maximal 16,5 Mio. Euro zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche neuen Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung von der in Auftrag gegebenen Studie?

2

An wen und aus welchem Grund wurde der Auftrag für die Koordination der Studie erteilt?

3

Trifft es zu, dass mit den Arbeiten im Rahmen der EU-geförderten Studie noch nicht begonnen wurde, und warum noch nicht?

4

Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über den Fortgang der Studie unterrichten?

5

Trifft es zu, dass alle im Antrag genannten Arbeiten unmittelbar nach Antragstellung hätten begonnen werden können, ohne damit eine Förderung zu gefährden, und warum wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht?

6

Wie verträgt sich diese Verzögerung mit der Ankündigung (z. B. durch die Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth auf dem Parlamentarischen Abend Binnenschifffahrt am 26. November 2008), weitere Verzögerungen vermeiden zu wollen?

7

Warum wurde zwischen Antragstellung und Förderbescheid nicht wenigstens die Organisationsstruktur mit dem Freistaat Bayern abgestimmt?

8

Wäre ein sofortiger Ausbau in der Variante A schnellstmöglich realisierbar, wenn sich der Freistaat Bayern mit der Ausbauvariante A einverstanden erklären würde, oder würde sich der Ausbaubeginn trotzdem bis zum Abschluss der Untersuchungen verzögern?

9

Sollte sofort mit der Variante A begonnen werden, mit welchen rechtlichen Konsequenzen ist angesichts des erlassenen EU-Förderbescheides zu rechnen, und mit welchen Zuschüssen der EU wäre in diesem Fall zu rechnen, im Vergleich zur Variante C280?

10

Wann wird die Freigabe für Aufträge im Rahmen der Studie erteilt, und wie teuer wird die Untersuchung insgesamt werden?

11

Trifft es zu, dass sich durch die Verzögerung der Endtermin des Untersuchungsprogramms von 2010 (Antrag) auf 2011 (Bescheid), also um ein Jahr verschoben hat, und wie deckt sich dies mit der Erklärung, Verzögerungen vermeiden zu wollen?

12

Ist das Arbeits- und Untersuchungsprogramm in dem vom Förderbescheid festgelegten Zeitplan oder sind bereits erneut Verzögerungen eingetreten?

Wenn ja, welche, und führt dies zu einer weiteren Verschiebung des Endtermins?

13

Welche Konsequenzen für den Ausbau hat aus der Sicht der Bundesregierung die neue Wasserrahmenrichtlinien-Einstufung vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf für den Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen als „nicht erheblich veränderter Wasserkörper“ – insbesondere unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes der Wasserrahmenrichtlinie?

14

Welcher volkswirtschaftliche Schaden ist durch diese Verzögerung verursacht worden, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Schaden?

15

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der von ihr vorgeschlagenen sogenannten Monitoring-Gruppe?

16

Welche Aufgaben und Rechte hat diese Monitoring-Gruppe in der Organisationsstruktur?

17

Wer soll warum in der begleitenden Monitoring-Gruppe Mitglied werden, und wer ernennt wann die Mitglieder?

Berlin, den 3. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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