„Pay As You Drive“ – Versicherungsmodelle und Datenschutz
der Abgeordneten Gisela Piltz, Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Autoversicherer erproben gegenwärtig ein neues Prämiensystem, bei dem sich die Tarife nicht mehr nach festen Größen, wie z. B. der Jahresfahrleistung, sondern nach dem persönlichen Fahrstil des Versicherungsnehmers richten sollen. Zu diesem Zweck wird in das Fahrzeug des Versicherungsnehmers ein elektronisches Fahrtenbuch, eine so genannte Telematikbox, eingebaut, die fortlaufend Informationen via Satellit in ein Rechenzentrum übermittelt und ein Protokoll darüber erstellt, wo, wann und wie der Versicherungsnehmer fährt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche, insbesondere die datenschutzrechtliche Zulässigkeit derartiger Systeme?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Versicherungswirtschaft gewährleisten will, dass die Daten nicht auch für andere Zwecke, etwa zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, verwendet werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erfahrungen mit derartigen Systemen in anderen Ländern, beispielsweise im Vereinigten Königreich und in Dänemark, gemacht worden sind?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass über Prämienanreize ein ökonomischer Zwang zur Nutzung derartiger Systeme ausgeübt werden kann, und wie beurteilt sie dies in rechtlicher Hinsicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung derartiger Systeme bei einer Verwendung in Dienstwagen in Bezug auf die damit einhergehende Gefahr einer Dauerüberwachung des Arbeitnehmers?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit derartiger Systeme im Hinblick auf eine Datenauslesung durch unberechtigte Dritte oder auch mögliche Hackerangriffe?
Befindet sich die Bundesregierung bezüglich der Einführung derartiger Systeme in einem Dialog mit der Versicherungswirtschaft und den Automobilherstellern, und zu welchen Ergebnissen haben diese Kontakte geführt?
Ist der Bundesregierung bekannt, durch welche Maßnahmen die Versicherungsgesellschaften den Datenschutz bei der Nutzung derartiger Systeme sicherstellen wollen, und wie verhindert werden soll, dass der Versicherungsnehmer zur Vertragsdurchführung nicht seine gesamten Fahrten und sein gesamtes Fahrverhalten gegenüber der Versicherungsgesellschaft offen legen muss?
Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen in datenschutzrechtlicher Hinsicht für ausreichend, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?