Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12378
16. Wahlperiode 23. 03. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Patrick Döring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12157 –
Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
zu Öffentlich Privaten Partnerschaften im Bundesfernstraßenbau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Januar 2009 wurde den Fraktionen des Deutschen Bundestages das
Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zum
Thema Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) im Straßenbau zugeleitet.
Der Autor beurteilt darin die Wirtschaftlichkeit der bisherigen ÖPP-Projekte,
weist auf Schwachstellen hin und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Vor
dem Hintergrund dieses Gutachtens besteht hinsichtlich der
Ausgestaltungsvariante „A-Modell“ Klärungsbedarf durch die Bundesregierung.
1. Aus welchen Gründen geht die Bundesregierung davon aus, dass in Bezug
auf die künftig zu erzielenden Mauteinnahmen nicht die Schätzungen der
Bieter in den Vergabeverfahren, sondern die eigenen zutreffend sind?
Die Prognosen der Bieter wurden bei der Prüfung der Angebote angemessen
gewürdigt. Dabei konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, die eine
gegenüber den im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) erstellten Prognosen höhere Plausibilität oder
Eintrittswahrscheinlichkeit begründet hätten.
2. Warum hat sich die Bundesregierung trotz der Erkenntnis, dass ausweislich
des o. g. Gutachtens die von der Bundesregierung geschätzten
Mauteinnahmen durchschnittlich nur 69 Prozent der entstehenden Kosten decken
können, dazu entschlossen, die Konzessionsverträge zu schließen?
Nach den Berechnungen des in Bezug genommenen Gutachtens decken die
nach den Bundesprognosen zu erwartenden Mauteinnahmen ca. 69 Prozent der
Preise, die von den Bietern für die angebotenen Leistungen angesetzt werden.
Über die von den Bietern intern kalkulierten tatsächlichen Kosten hingegen lie- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 19. März 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12378 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deshalb fehlt nach hiesiger
Auffassung eine letztlich wirklich zwingende Grundlage für die im Rahmen des
Gutachtens gezogenen Schlussfolgerungen.
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesbeauftragten für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, dass – sollte die Schätzung des
Bundes in Bezug auf die künftigen Mauteinnahmen zutreffend sein – die
Konzessionsnehmer ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr
vollumfänglich werden nachkommen können mit der Folge, dass in diesem
Fall dem Bund erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden?
Nein
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesbeauftragten für
Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, dass – sollten die künftigen
Mauteinnahmen deutlich über der Schätzung der Bundesregierung liegen – sich
für den Bund gegenüber einer konventionellen Haushaltsfinanzierung der
betroffenen Strecken ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil ergeben
würde?
In den Abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu allen A-Modell-
Projekten wurde untersucht, inwieweit die tatsächliche Erlösentwicklung die
Prognose des Bundes übersteigen kann, ohne dass das ÖPP-Projekt
unwirtschaftlich wird. Das danach ermittelte jeweilige Break-even-Szenario
entspricht damit dem Wirtschaftlichkeitspolster der Projekte. Unerwähnt bei den
der Frage zugrunde liegenden Betrachtungen im Rahmen des Gutachtens ist der
Umstand geblieben, dass höhere Verkehrsmengen regelmäßig auch höhere
Erhaltungs- und Betriebskosten mit sich bringen. Die Schlussfolgerungen des
Gutachtens dürften daher wohl auf einer unvollständigen, nur die PPP-
Kostenseite berücksichtigenden Betrachtungsweise beruhen.
5. Trifft es zu, dass – wie vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in
der Verwaltung in seinem o. g. Gutachten ausgeführt – die
Bundesregierung über kein System zur Ermittlung der Bau- , Betriebs- und
Erhaltungskosten eines Straßenprojekts verfügt?
Für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen sind
entsprechend der grundgesetzlich verankerten Auftragsverwaltung im Bereich der
Bundesfernstraßen die Länder zuständig. Aus dem Wettbewerb zwischen
konventioneller Realisierung und ÖPP-Beschaffung ergibt sich das Erfordernis
streckenspezifischer Kostenerfassung. Mit Blick auf die gemäß § 7 der
Bundeshaushaltsordnung durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden
Notwendigkeit und Möglichkeit einer spezifischen EDV-technischen
Unterstützung durch das BMVBS derzeit geprüft.
6. Ist von Seiten der Bundesregierung vorgesehen, bei künftigen A-Modell-
Vergabeverfahren den „Public Sector Comparator“ als maßgebliches
Vergabekriterium auszugestalten?
Wie begründet sie ihre Auffassung?
Ja. Der Grund liegt in dem Umstand, dass die zur jeweiligen Datenerhebung für
den „Public Sector Comparator“ (PSC) installierten und im Zuge der
Pilotvorhaben fortentwickelten Prozesse eine entsprechende Belastbarkeit der Daten im
Falle etwaiger Vergabenachprüfungsverfahren in diesem Zusammenhang
gewährleisten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/123787. Warum erstrecken sich die bisherigen Untersuchungen der
Bundesregierung zur Wirtschaftlichkeit eines A-Modell-Projekts nicht auch auf den
Restwert der Strecke nach Ablauf der Konzessionslaufzeit?
Ein allgemein anerkannter Standard zur sachgerechten Bestimmung eines
Restwertes bei Straßen existiert nicht.
8. Inwieweit wurden die Remanenzkosten, die durch frei werdendes
Personal im Betriebsdienst und nicht mehr benötigte Dienstgebäude entstehen,
in die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der bisherigen A-Modell-
Projekte einbezogen?
Falls dies nicht geschehen ist, warum nicht, und wird dies bei künftigen
A- Modell-Projekten geschehen?
Absehbare Remanenzkosten wurden bereits bei allen bisherigen A-Modell-
Projekten ermittelt und bei den jeweiligen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in
vollem Umfang berücksichtigt. Daran wird sich künftig nichts ändern.
9. Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung des
Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung an, dass es aufgrund der
Größe der Projekte und der Länge der Vertragslaufzeit zu einer
Einschränkung des Wettbewerbs kommt?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung dazu geeignet,
mittelständische Unternehmen bestmöglich an der Vergabe von ÖPP-
Projekten im Straßenbau teilhaben zu lassen?
Nein. Die im Zuge der Vergabeverfahren der Pilotphase gewonnenen
Erkenntnisse belegen das Gegenteil. Der Wettbewerb hat sich als äußerst intensiv
dargestellt, wozu nicht zuletzt das gewählte Vergabeverfahren beigetragen hat. Mit
Blick auf eine bestmögliche Beteiligung mittelständischer Unternehmen an den
Vergaben der ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesfernstraßen ist in erster
Linie die projektspezifisch fortentwickelte Ausgestaltung der Modellstrukturen
zu nennen. Mit unterschiedlichen Projektgrößen und spezifisch entwickelten
Vergütungsstrukturen können je nach Sachlage durchaus unterschiedliche
Marktteilnehmer angesprochen werden. Allerdings wird es auch in Zukunft
darauf ankommen, dass sich die Akteure jeweils zu leistungsfähigen,
professionell agierenden Bietergemeinschaften zusammenfinden, die gewährleisten, den
Anforderungen an die Umsetzung derart komplexer Vorhaben über den
Konzessionszeitraum entsprechen zu können.
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des
Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, dass bei
künftigen A-Modell-Projekten das Mauthöhenrisiko in stärkerem Maße vom
Bund getragen werden soll?
Die Auswertung der Pilotprojekte nach dem A-Modell hat unter anderem
aufgezeigt, dass eine deutliche Vereinfachung des Vergütungsmechanismus Maut
angeraten ist, um die Kalkulierbarkeit der Angebote zu erleichtern und damit
auch den Aufwand bei der Abwicklung des Vertrages insoweit zu begrenzen.
Diese Gesichtspunkte werden im Rahmen der Weiterentwicklung der
Modellstrukturen berücksichtigt und finden Eingang in die projektspezifische
Ausgestaltung des Vergütungsmechanismus bei verkehrsmengenabhängigen
Strukturen, zum Beispiel durch die Einführung einer Einheitsmaut. Mit Blick auf
andere, beispielsweise an der Verfügbarkeit ausgerichtete Modellstrukturen
müssen entsprechende Erfahrungen in der praktischen Umsetzung erst
gesammelt werden.
Drucksache 16/12378 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode11. Inwieweit war die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG)
an der Vorbereitung der Vergabeverfahren im Rahmen der bisherigen
A-Modell-Projekte beteiligt (bitte konkretere Angaben als die abstrakten
Ausführungen in den Jahresberichten über die Tätigkeit der VIFG)?
Die VIFG war während der Vorbereitung der A-Modell-Vergabeverfahren für
die Themen Finanzierung und Wirtschaftlichkeit zuständig.
12. Inwieweit war die VIFG an der Auswertung der im Rahmen bisheriger
A- Modell-Vergabeverfahren eingereichten Angebote beteiligt (bitte
konkretere Angaben als die abstrakten Ausführungen in den Jahresberichten
über die Tätigkeit der VIFG)?
Die VIFG hat im Rahmen der Auswertung der Angebote der A-Modell-
Vergabeverfahren die Wertungsarbeitsgruppe Finanzierung geleitet. Darüber hinaus
war die VIFG im Team zur Plausibilisierung des Vergabevermerkes und in der
Lenkungsgruppe des Vergabeverfahrens vertreten.
13. Inwieweit war die VIFG an der Erstellung des Leitfadens
„Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ beteiligt (bitte konkretere
Angaben als die abstrakten Ausführungen in den Jahresberichten über die
Tätigkeit der VIFG)?
Die VIFG hat an der Entwicklung des Konzepts und der Erstellung des
Leitfadens „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ mitgewirkt. Die
VIFG hat hierbei in Unterstützung des BMVBS zur Berücksichtigung der
verkehrsspezifischen Themen im Leitfaden ebenso wie im Einführungsschreiben
des Bundesministeriums der Finanzen zu diesem Leitfaden beigetragen.
14. Welche anstehenden Straßenbauprojekte werden derzeit danach
untersucht, ob sie für eine Finanzierung als ÖPP-Projekt geeignet sind?
Eine zweite Staffel von ÖPP-Projekten im Bereich der Bundesfernstraßen wird
derzeit koordiniert entwickelt und im Falle ihrer Wirtschaftlichkeit im Rahmen
der haushaltsmäßigen Vorgaben umgesetzt. Mit den Projekten Autobahn A 8
Autobahnkreuz Ulm-Elchingen–Anschlussstelle Augsburg-West (Bayern/Baden-
Württemberg) und Autobahn A 9 Anschlussstelle Lederhose–Landesgrenze
Thüringen/Bayern (Thüringen) ist begonnen worden. Für vier weitere
Ausbauprojekte sollen, vorbehaltlich der Ergebnisse der in jedem Einzelfall
durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die Vergabeverfahren in den beiden
kommenden Jahren eröffnet werden:
● Autobahn A 1 Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück–Anschlussstelle Münster-
Süd, eventuell zusammen mit Autobahn A 30 Anschlussstelle Rheine-Nord–
Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück (Nordrhein-Westfalen);
● Autobahn A 6 Anschlussstelle Wiesloch-Rauenberg–Autobahnkreuz
Weinsberg (Baden-Württemberg);
● Autobahn A 7 Anschlussstelle Bordesholm–Autobahndreieck Hamburg
Nordwest (Schleswig-Holstein/Hamburg);
● Autobahn A 7 Autobahndreieck Salzgitter–Autobahndreieck Drammetal
(Niedersachsen).
Auf zwei weiteren Autobahnabschnitten sollen ebenfalls, unter dem
entsprechenden Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit, Erhaltungsmodelle in öffentlich-
privater Partnerschaft erfolgen:
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12378● Autobahn A 45 Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Hessen–Autobahnkreuz
Gambacher Kreuz (Hessen);
● Autobahn A 60 Anschlussstelle Mainz-Laubenheim–Autobahn A 643
Autobahndreieck Mainz–Autobahnkreuz Schierstein (Rheinland-Pfalz).
Daneben gibt es im Bereich der F-Modelle verschiedene, auf der Grundlage des
Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes potenziell umsetzbare Vorhaben,
die gegenwärtig in unterschiedlichen Verfahrensstadien bearbeitet werden. Im
Einzelnen:
● Autobahn A 281 „Weserquerung“: Die Eröffnung des Vergabeverfahrens nach
zwischenzeitlich abgeschlossener Machbarkeitsstudie ist nach Abschluss der
Planfeststellung für die Zweite Jahreshälfte geplant;
● Autobahn A 8 „Albaufstieg“: Eine Untersuchung verschiedener
Umsetzungsvarianten im Rahmen einer Vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist
in Vorbereitung;
● Autobahn A 252 „Hafenquerspange“: Die Aktualisierung einer bereits
vorhandenen Machbarkeitsstudie ist noch nicht ganz abgeschlossen; eine
Variantenprüfung im Auftrag Hamburgs erfolgt durch die DEGES.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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