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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Wettbewerb, Innovationen und Investitionen im Telekommunikationssektor

<span>Auswirkungen der Änderungen durch das &quot;Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften&quot; auf den Telekommunikationsmarkt, insbes. im Hinblick auf die Einführung § 9a Telekommunikationsgesetz zur Regulierungsfreistellung sogen. &quot;neuer Märkte&quot;, Vorsorgung insbes. ländlicher Räume mit breitbandigen Internetzugängen</span>

Fraktion

FDP

Datum

25.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1221110. 03. 2009

Wettbewerb, Innovationen und Investitionen im Telekommunikationssektor

der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“, welches am 24. Februar 2007 in Kraft getreten ist, wurden diverse Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) überarbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anpassungen war die Einführung des § 9a TKG, nach dem so genannte neue Märkte, die mit § 3 Nummer 12b TKG näher definiert wurden, grundsätzlich keiner Regulierung unterliegen sollten. Ziel dieser Regelung war laut Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/2581), dass „unter Berücksichtigung des europäischen und nationalen Rechtsrahmens Anreize zu Investitionen geschaffen und Innovationen gefördert werden“.

Der Einführung des § 9a TKG gingen tiefgreifende Diskussionen über die Wirkung der Regulierungsfreistellung auf den Wettbewerb im Telekommunikationssektor voraus. Von einigen Marktteilnehmern – insbesondere Wettbewerbern der Deutsche Telekom AG (DTAG) – wurde die Regelung als wettbewerbsfeindlich kritisiert. Demgegenüber wies die DTAG, an der die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor unmittelbar wie auch mittelbar beteiligt ist, darauf hin, dass der Schutz neuer Märkte vor Regulierung notwendig sei, um erhebliche Investitionen in Telekommunikationsinfrastrukturen und daran anknüpfend auch Dienste zu ermöglichen.

Auch im Zuge aktueller Diskussionen um zukünftige Regulierungsstrategien werden Forderungen hinsichtlich der mutmaßlich effektivsten Regulierungsintensität mit Hinweisen auf potentielle bzw. angestrebte Investitionen seitens einschlägiger Unternehmen begründet. Darüber hinaus ist zu konstatieren, dass unterschiedliche Infrastrukturen, die zumindest auch für die Versorgung mit Internetzugängen geeignet sind oder bereits genutzt werden, unterschiedlichen Regulierungsregimen unterworfen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Änderung des TKG durch das „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften“ insgesamt und im Hinblick auf die Einführung des § 9a TKG auf den Telekommunikationsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland ausgewirkt?

2

Wie genau wurden nach Auffassung der Bundesregierung durch die Einführung des § 9a TKG in den letzten zwei Jahren Anreize für Investitionen geschaffen?

3

Welche konkreten Innovationen der letzten zwei Jahre führt die Bundesregierung im Hinblick auf die Begründung ihres Gesetzentwurfs auf die Einführung des § 9a TKG zurück?

4

Wie hoch waren die Investitionen, welche die DTAG seit der Einführung des § 9a TKG im Telekommunikationssektor insgesamt sowie in „neue Märkte“ getätigt hat?

5

Welche konkreten Investitionen wurden von der DTAG seit der Einführung des § 9a TKG im Telekommunikationssektor insgesamt sowie in „neue Märkte“ getätigt?

6

Wie hoch waren nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Investitionen, welche von Wettbewerbern der DTAG seit der Einführung des § 9a TKG im Telekommunikationssektor insgesamt sowie in „neue Märkte“ getätigt wurden?

7

Welche konkreten Investitionen wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung von Wettbewerbern der DTAG seit der Einführung des § 9a TKG im Telekommunikationssektor insgesamt sowie in „neue Märkte“ getätigt?

8

Welche „neuen Märkte“ sind nach Auffassung der Bundesregierung seit Einführung des § 9a TKG entstanden?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das TKG in seiner gültigen Fassung ausreichend effektive Rahmenbedingungen vorsieht, um weiterhin Investitionen in den Telekommunikationssektor zu ermöglichen?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das TKG verändert werden muss, um weitere Innovationen zu ermöglichen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor insgesamt?

12

Wie hat sich die Lage des Wettbewerbs seit Einführung des § 9a TKG in allen relevanten Märkten des Telekommunikationssektors verändert, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Veränderungen?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbssituation zwischen allen zumindest auch für den Zugang zum Internet geeigneten bzw. genutzten festnetz- und funkgestützten Infrastrukturen insgesamt sowie im Hinblick auf die bestehenden Regulierungsregime?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle sowie die Möglichkeiten von Anbietern von funkgestützten sowie bereits auf für Telekommunikationsdienste verfügbare Frequenzspektren aufbauenden Internetzugängen bei der Versorgung insbesondere ländlicher Regionen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle sowie die Möglichkeiten von Anbietern von funkgestützten Internetzugängen bei der Versorgung insbesondere ländlicher Regionen, sofern diese Anbieter auf bisher ausschließlich für Rundfunkanstalten verfügbare Frequenzspektren zugreifen können?

16

Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern im Hinblick auf die mögliche Vergabe von bisher ausschließlich für Rundfunkanstalten verfügbaren Frequenzspektren an Anbieter von Telekommunikationsdiensten?

17

Wie ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Position der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, und welche Anstrengungen unternimmt diese, um eine bessere Versorgung ländlicher Regionen mit breitbandigen Internetzugängen zu ermöglichen?

Berlin, den 10. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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