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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sport in der Steuergesetzgebung (G-SIG: 10000176)

Forderungen des Deutschen Sportbundes: - Steuerunschädliche Zahlung von Ablösesummen beim Vereinswechsel bis zu 20 000 DM unter Beibehaltung der Gemeinnützigkeit der beteiligten Vereine; Auswirkungen auf den Kinder- u. Jugendsport - Steuerbefreiung der Einnahmen der Sportvereine aus Geschäftsbetrieben; Haltung betroffener Wirtschaftsverbände dazu - Erhöhung des pauschalierten und steuerfreien Kostenersatzes an Sportler von 700 auf 2000 DM monatlich - Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale für Übungs- und Jugendleiter von 2400 auf 3600 DM jährlich; Neufassung der olympischen Zulassungsbestimmungen (Regel 26)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.06.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 1O/1 1508.06.83

Sport in der Steuergesetzgebung

der Abgeordneten Amling, Dr. Apel, Brück, Buckpesch, Büchner (Speyer), Fischer (Osthofen) Gobrecht, Huonker, Klein (Dieburg), Lambinus, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Meininghaus, Dr. Mertens (Bottrop), Dr. Müller-Emmert, Dr. Nöbel, Offergeld, Dr. Penner, Poß, Purps, Rapp (Göppingen), Frau Renger, Reuter, Schlatter, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Frau Steinhauer, Dr. Spöri, Dr. Struck, Zander und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Fragen des Sports in der Steuergesetzgebung haben durch erneute Forderungen des Deutschen Sportbundes und weitere Zusagen der CDU/CSU und FDP-Regierung für die rund 60 000 Sportvereine zusätzliche Aktualität gewonnen.

Aufgrund der vielfältigen Versprechungen von Politikern der CDU/CSU und FDP hat die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion am 1. Dezember 1982 (Drucksache 9/2197) eine Kleine Anfrage mit dem Ziel eingebracht, von der Bundesregierung Auskunft über die Erfüllung der steuerpolitischen Versprechungen gegenüber den Sportvereinen und Sportverbänden zu erhalten.

Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort vom 17. Dezember 1982 (Drucksache 9/2354) geweigert, zu den einzelnen Fragen Stellung zu nehmen.

Am 28. Februar 1983 hat der Deutsche Sportbund weitere Forderungen „Sportförderung durch Steuerpolitik" erhoben. Danach haben Sprecher der CDU/CSU (Bundesinnenminister Zimmermann beim CSU-Sportkongreß im Februar 1983 „nahtlose Obereinstimmung" und Sportausschußvorsitzender Tillmann) Zusagen zur Erfüllung dieser Forderungen gegeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die in der Kleinen Anfrage (Drucksache 9/2197) vom 1. Dezember 1982 gestellten Fragen detailliert zu beantworten, nachdem die in der Antwort vom 17. Dezember 1982 (Drucksache 9/2354) gemachten politischen und zeitlichen Vorbehalte entfallen sind?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Sportbund am 28. Februar 1983 bekanntgegebene Forderung „Sportförderung durch Steuerpolitik", und wann beabsichtigt die Bundesregierung, diese Forderungen zu erfüllen, wie dies CDU/CSU-Politiker – z. B. Bundesinnenminister Zimmermann – öffentlich erklärt haben?

3

In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung vor allem die nachfolgenden Forderungen des Deutschen Sportbundes erfüllen:

Steuerunschädliche Zahlung von Ablösesummen beim Vereinswechsel bis zu 20 000 DM unter Beibehaltung der Gemeinnützigkeit der beteiligten Vereine.

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung daraus für den Kinder- und Jugendsport sowie für die zunehmende Kommerzialisierung des Sports?

Steuerbefreiung der Einnahmen der Sportvereine aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben.

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die ablehnende Haltung betroffener Wirtschaftsverbände, z. B. des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. vom 15. Juli 1982?

Erhöhung des pauschalierten und steuerfreien Kostenersatzes an Sportler von gegenwärtig 700 DM auf 2 000 DM monatlich.

Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale für Übungs- und Jugendleiter von gegenwärtig 2 400 DM auf 3 600 DM jährlich?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Neufassung der olympischen Zulassungsbestimmungen (Regel 26) durch das Internationale Olympische Komitee, und welche Konsequenzen ergeben sich nach ihrer Meinung daraus für die Behandlung des „Sports in der Steuergesetzgebung"?

Bonn, den 8. Juni 1983

Dr. Vogel und Fraktion

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