Existenzsicherung und Förderung der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe in benachteiligten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum werden in der Bundesrepublik Deutschland die Ausgleichszulagen nach der Strukturrichtlinie 75/268/EWG und deren Änderung in Richtlinie 80/666/EWG (kurz: „Bergbauernrichtlinie") nicht in allen ausgewiesenen benachteiligten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland an die Bauern ausgezahlt, wie dies nach den oben genannten Richtlinien durch nationale Regelungen möglich und vorgesehen ist?
2. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Ausgleichszulage im Durchschnitt 69 DM/ha. Warum werden die Ausgleichszulagen nicht in der größtmöglichen Höhe von 97 ECU/ha = 217 DM/ha festgelegt und gewährt, wie es die Richtlinien zulassen?
3. Wie hoch ist der Anteil der Bauern, die die Ausgleichszulage nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie antragsberechtigt sind? Was sind die Gründe für die Nichtinanspruchnahme? Kann das Ausgleichsverfahren vom Antragsverfahren auf ein Zuweisungsverfahren umgestellt werden?
4. Mit welcher Begründung wird den Kleinbetrieben bis zu 3 ha die Ausgleichszulage vorenthalten, obwohl sie die gleichen Aufgaben im ländlichen Raum übernehmen wie Betriebe, die über der derzeitigen Bewilligungsgrenze liegen?
5. Wie hoch ist die Summe der 25prozentigen Erstattungsbeiträge, die der Bundesrepublik Deutschland als größtem Nettozahler der EG durch die Nichtausschöpfung der „Bergbauernrichtlinien" jährlich verlorengehen, in Anbetracht der Tatsache, daß nicht alle benachteiligten Gebiete einbezogen werden und nicht der höchstmögliche Betrag pro ha gewährt wird?
6. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit der Staffelung der Sozialbeiträge nach dem Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, besonders in den benachteiligten Gebieten?
7. Bestehen Pläne, die Mitverantwortungsabgabe bei Milch zu erhöhen und dabei regional nach benachteiligten Gebieten zu differenzieren?
8. Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung an, die Existenz der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe insbesondere in benachteiligten Gebieten langfristig zu sichern?
9. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Existenzsicherung und Förderung der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe durchzuführen, die nicht in den benachteiligten Gebieten liegen, aber durch ihre Betriebsstruktur wie z. B. Grünlandbetriebe mit geringer Flächenausstattung, Umstellungsbetriebe vom konventionellen auf den biologischen Anbau, kleine Gemischtbetriebe benachteiligt sind?
10. Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Konzeption gestaffelter Preise zugunsten der klein- und mittelbäuerlichen Milchproduzenten, in der dann die vorhandene regionale Differenzierung nach benachteiligten Gebieten gesondert Berücksichtigung finden kann?
11. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, per Gesetz die zurückfließenden Zinsen und Tilgungen aus früher gewährten landwirtschaftlichen Krediten (Mittel aus dem Grünen Plan, nach dem Reichssiedlungsgesetz, aus Flurbereinigungsmitteln und Investitionsdarlehen) zweckgebunden für die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe insbesondere in benachteiligten Gebieten zur Verfügung zu stellen? Für welche Zwecke werden diese Gelder zur Zeit eingesetzt?
12. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diese Gelder analog zur „Berggebiets-Sonderaktion des österreichischen Bundeskanzleramtes zur Stärkung entwicklungsschwacher ländlicher Räume in Berggebieten Österreichs" auch bei uns in einen Aktionsfonds zur Unterstützung und Förderung selbstverwalteter Projekte und Initiativen in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von bäuerlichen und dörflichen Produkten einfließen zu lassen?
Fragen12
Warum werden in der Bundesrepublik Deutschland die Ausgleichszulagen nach der Strukturrichtlinie 75/268/EWG und deren Änderung in Richtlinie 80/666/EWG (kurz: „Bergbauernrichtlinie") nicht in allen ausgewiesenen benachteiligten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland an die Bauern ausgezahlt, wie dies nach den oben genannten Richtlinien durch nationale Regelungen möglich und vorgesehen ist?
In der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Ausgleichszulage im Durchschnitt 69 DM/ha. Warum werden die Ausgleichszulagen nicht in der größtmöglichen Höhe von 97 ECU/ha = 217 DM/ha festgelegt und gewährt, wie es die Richtlinien zulassen?
Wie hoch ist der Anteil der Bauern, die die Ausgleichszulage nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie antragsberechtigt sind? Was sind die Gründe für die Nichtinanspruchnahme? Kann das Ausgleichsverfahren vom Antragsverfahren auf ein Zuweisungsverfahren umgestellt werden?
Mit welcher Begründung wird den Kleinbetrieben bis zu 3 ha die Ausgleichszulage vorenthalten, obwohl sie die gleichen Aufgaben im ländlichen Raum übernehmen wie Betriebe, die über der derzeitigen Bewilligungsgrenze liegen?
Wie hoch ist die Summe der 25prozentigen Erstattungsbeiträge, die der Bundesrepublik Deutschland als größtem Nettozahler der EG durch die Nichtausschöpfung der „Bergbauernrichtlinien" jährlich verlorengehen, in Anbetracht der Tatsache, daß nicht alle benachteiligten Gebiete einbezogen werden und nicht der höchstmögliche Betrag pro ha gewährt wird?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit der Staffelung der Sozialbeiträge nach dem Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, besonders in den benachteiligten Gebieten?
Bestehen Pläne, die Mitverantwortungsabgabe bei Milch zu erhöhen und dabei regional nach benachteiligten Gebieten zu differenzieren?
Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung an, die Existenz der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe insbesondere in benachteiligten Gebieten langfristig zu sichern?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Existenzsicherung und Förderung der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe durchzuführen, die nicht in den benachteiligten Gebieten liegen, aber durch ihre Betriebsstruktur wie z. B. Grünlandbetriebe mit geringer Flächenausstattung, Umstellungsbetriebe vom konventionellen auf den biologischen Anbau, kleine Gemischtbetriebe benachteiligt sind?
Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zur Konzeption gestaffelter Preise zugunsten der klein- und mittelbäuerlichen Milchproduzenten, in der dann die vorhandene regionale Differenzierung nach benachteiligten Gebieten gesondert Berücksichtigung finden kann?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, per Gesetz die zurückfließenden Zinsen und Tilgungen aus früher gewährten landwirtschaftlichen Krediten (Mittel aus dem Grünen Plan, nach dem Reichssiedlungsgesetz, aus Flurbereinigungsmitteln und Investitionsdarlehen) zweckgebunden für die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe insbesondere in benachteiligten Gebieten zur Verfügung zu stellen? Für welche Zwecke werden diese Gelder zur Zeit eingesetzt?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diese Gelder analog zur „Berggebiets-Sonderaktion des österreichischen Bundeskanzleramtes zur Stärkung entwicklungsschwacher ländlicher Räume in Berggebieten Österreichs" auch bei uns in einen Aktionsfonds zur Unterstützung und Förderung selbstverwalteter Projekte und Initiativen in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von bäuerlichen und dörflichen Produkten einfließen zu lassen?