UN-Seerechtskonvention (UNCLOS III) und Tiefseebergbau
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEI
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Nach welchem Zeitplan gedenkt die Bundesregierung, abhängig, unabhängig von dem Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 10/197) zur Einstellung der Bundesregierung zur UNCLOS III, zu verfahren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung des Tiefseebergbaues (u. a. Manganknollenabbau) für die Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland ein?
Welche bundesdeutschen Unternehmen sind bisher direkt am Tiefseebergbau (Manganknollenabbau und Abbau hydrothermaler Lagerstätten) beteiligt?
Welches sind ihre transnationalen Verflechtungen?
Welches sind die Vergabekriterien?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe bisher öffentliche Mittel an im Tiefseebergbau-Bereich arbeitende deutsche Firmen vergeben wurden?
Wurden solche Gelder möglicherweise auch an ausländische Partner vergeben?
Inwieweit ist in diesem Zusammenhang sichergestellt, daß deutsche Steuergelder nicht letztlich multinationale Konsortien subventionieren?
Welche öffentlichen Mittel sind ggf. hierfür noch vorgesehen?
Wie viele Arbeitsplätze hängen nach Einschätzung der Bundesregierung direkt an einem erfolgreichen Tiefseebergbau (einschließlich Manganknollenabbau)?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße in der Gesamtkette vom Abbau über den Transport bis zur Verhüttung ökologische Eingriffe statthaben: Den Meeresboden, die Wassersäule, die Küstenregionen betreffend?
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Maße sich die US-Umweltbehörde NOAA ( National Oceanic and Atmospheric Administration) mit Umwelt-Studien, Tiefseebergbau und Manganknollenabbau betreffend befaßt?
Wieweit beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland personell und finanziell aktiv an entsprechenden Untersuchungen im Sinne des Artikels 200 der UNCLOS III?
Welche Forschungsmittel sind ggf. für die genannten Aufträge bereitgestellt?
Welche Institutionen sind ggf. damit beauftragt?