Kohlekraftwerk Bexbach (Saarland)
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Bonn, den 29. September 1983
Fragen12
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Abgasausstoß der saarländischen Kohlekraftwerke insbesondere die Berglagen des Schwarzwälder Hochwaldes, des Prims-Nahe-Berglandes, des Pfälzer Berglandes (vom Schaumberg und Höcherberg bis zum Donnersberg) und die des Pfälzer Waldes sowie die Westhänge des Nordschwarzwaldes ebenso wie die des Odenwaldes einer Luftbelastung ausgesetzt werden, die u. a. zu einem Waldsterben von dramatischen Ausmaßen in diesen Regionen geführt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Inbetriebnahme eines neuen Kohlekraftwerkes in Bexbach?
Stellt nach Auffassung der Bundesregierung diese Tatsache einen Beweis dafür dar, daß die Großfeuerungsanlagen-Verordnung ein untaugliches Mittel im Kampf gegen das Waldsterben ist, und widerspricht die Großfeuerungsanlagen-Verordnung damit nicht dem Buchstaben und Geist des Bundes-Immissionsschutzgesetzes?
a) Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß das Kraftwerk Bexbach mit einer zulässigen Schwefeldioxidemission von 850 mg/m3 Abluft in Betrieb geht, obwohl nach dem Stand der Technik eine Entschwefelung von weit unter 400 mg/m3 Abluft möglich wäre?
b)
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Beteiligung des Bundes am Kraftwerk Bexbach darauf hinzuwirken, daß das Kraftwerk Bexbach sofort mit einer Rauchgasentschwefelungsanlage ausgestattet wird, die dem tatsächlichen Stand der Technik entspricht?
wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß allein durch den Betrieb des Kraftwerks Bexbach jährlich 15 000 t Stickoxide, 4 000 t Chlor und Chlorverbindungen, 3 000 t Kohlenmonoxid und 1 500 t Feinstaub in die Umwelt gelangen,
b) insbesondere im Feinstaub mutagene und karzinogene Spurenelemente, wie Beryllium, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber und Zink enthalten sind,
Welche Folgen sind für die Blies durch die Wasserentnahme und -aufbereitung für den Kühlturmbetrieb des Kraftwerks Bexbach zu erwarten?
Hält die Bundesregierung das beim Genehmigungsverfahren des Kraftwerks Bexbach angewandte Gaußsche Ausbreitungsmodell, die sogenannte Raffinerierichtlinie, für sinnvoll, wenn man bedenkt, daß dieses Ausbreitungsmodell nur für ebenes Gelände ohne Bewuchs anwendbar ist, chemische Umwandlungen in der Atmosphäre nicht berücksichtigt werden und keine sinnvollen Aussagen jenseits von 16 km vom Emittenten möglich sind?
im Hinblick darauf, daß Energieeinsparung ein dringendes Gebot darstellt, es in Blockheizkraftwerken möglich wäre, bis zu 85 v. H. der eingesetzten Kohleenergie zu nutzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Wirkungsgrad des Kraftwerks Bexbach, das lediglich 36 v. H. der eingesetzten Kohle in Strom umwandelt und den Rest ungenutzt als Wärme an die Umwelt abgibt,
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß die Abwärme des Kraftwerks Bexbach nicht genutzt wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion der GRÜNEN, daß Energie in der Nähe des Ortes erzeugt werden sollte, wo sie auch gebraucht wird?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß der im Kraftwerk Bexbach erzeugte Strom ausschließlich für Süddeutschland bestimmt ist und daß der Stromtransport über längere Strecken dreimal so teuer ist, wie der Transport der Kohle mit der Bahn?
b)
c) Ist es sinnvoll, daß aus dem Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes nach dem Dritten Verstromungsgesetz die Verluste, die beim Stromtransport von Bexbach nach Süddeutschland entstehen, vergütet werden und zudem der Bau neuer Stromleitungen subventioniert wird?
d) Wäre es auch angesichts des Defizits der Deutschen Bundesbahn nicht sinnvoller, die Kohle aus dem Saarland nach Süddeutschland mittels der Bundesbahn zu transportieren und dort zu verstromen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wald- und Landschaftszerstörung durch die geplante Stromtrassenleitung vom Kraftwerk Bexbach nach Süddeutschland?
und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsachen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß aufgrund des Wirkungsgrades des Kraftwerks Bexbach jährlich Kohle im Wert von über 100 Mio. DM unnütz verfeuert wird und daß mit diesem Geld, eingesetzt für eine rationelle Energieversorgung, weit über 500 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten,
Wie bewertet die Bundesregierung diese „Informationspolitik" der Saarbergwerke AG, eines staatlichen Unternehmens?
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, daß 1. im Saarbergbau durchschnittlich 560 kg pro Mann in der Stunde gefördert werden und daß das Kraftwerk Bexbach höchstens 255 t pro Stunde verarbeiten kann und damit zur Förderung der im Kraftwerk Bexbach benötigten Steinkohle lediglich 450 Bergleute und wenn man pro zwei Mann unter Tage einen über Tage rechnet, insgesamt höchstens 675 Arbeitsplätze im Saarbergbau durch das Kraftwerk Bexbach gesichert werden, 2. im Kraftwerk selbst nur rund 250 Menschen Betriebspersonal erforderlich sind, 3. damit durch die Inbetriebnahme des Kraftwerkes höchstens 925 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsachen die Behauptung der Saarbergwerke AG, daß durch das Kohlekraftwerk Bexbach „2000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert" sind?
c)