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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Export von Pestiziden und Pharmaka, deren Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen bzw. verboten ist (G-SIG: 10000693)

Export in Entwicklungsländer sowie mangelhafte Rezeptpflicht in diesen Ländern, Präparate und deren Wirkstoffe, Hersteller- und Exportfirmen, Gründe der Nichtzulassung bzw. des Widerrufs einer Zulassung bei Exportchemikalien, Bereitstellung von Informationen über in der Bundesrepublik Deutschland verbotene oder in der Indikation eingeschränkte Chemikalien an die Vereinten Nationen, Informationen über Anwendungseinschränkungen und Nebenwirkungen, gleiche Sicherheitsanforderungen für Exportchemikalien

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

29.11.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/58209.11.83

Export von Pestiziden und Pharmaka, deren Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassen bzw. verboten ist

der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, daß weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland hergestellte Pestizide und Pharmaka insbesondere in Entwicklungsländer exportiert werden, obwohl sie nicht für eine Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland durch die Biologische Bundesanstalt bzw. durch das Bundesgesundheitsamt zugelassen bzw. verboten sind?

2

Um welche Markenpräparate und um welche Wirkstoffe handelt es sich bei diesen Produkten?

3

Wer sind die jeweiligen Hersteller- und die jeweiligen Exportfirmen?

4

Welche Mengen jeden Mittels werden jährlich in Entwicklungsländer exportiert?

5

Bei welchen dieser exportierten Pharmaka und Pestizide wurde die Zulassung für eine Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesgesundheitsamt bzw. bei der Biologischen Bundesanstalt

a) beantragt, aber nicht erteilt,

b) beantragt, erteilt und vor Ablauf der Zulassungsperiode widerrufen,

c) beantragt, erteilt und nach Ablauf der Zulassungsperiode eine Verlängerung der Zulassung durch die Hersteller nicht beantragt,

d) gar nicht beantragt?

6

Welche Gründe führten zur Nichtzulassung bzw. zum Widerruf einer Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland bei diesen Exportchemikalien?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Medikamente, die aufgrund ihres hohen Risikos in der Bundesrepublik Deutschland nur für einen eingeschränkten Indikationsbereich zugelassen sind, in der Dritten Welt mit erheblich erweiterten Indikationen vermarktet werden? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Tatbestand insbesondere in Anbetracht der mangelhaften Abgabekontrolle (Rezeptpflicht) in den meisten Entwicklungsländern?

8

Hat die Bundesregierung Produkt- und Gesetzesinformationen über in der Bundesrepublik Deutschland verbotene oder in der Anwendungsindikation stark eingeschränkte Chemikalien und Pharmaka den Vereinten Nationen zur Verfügung gestellt, wie von der UN-Vollversammlung in der Resolution 37/137 vom Dezember 1982 mit Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland beschlossen?

9

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um sicherzustellen, daß vollständige Informationen über die Produkte, insbesondere über Anwendungseinschränkungen, Nebenwirkungen und Risiken, den exportierten Produkten beigefügt werden, wie ebenfalls in der o. g. UN-Resolution beschlossen?

10

Welche Gründe außer den wirtschaftlichen Interessen der deutschen Industrie sprechen nach Meinung der Bundesregierung dagegen, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die gewährleistet, daß Exportchemikalien den gleichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen gerecht werden, die auch im Inland gefordert werden, statt auf einen zu nichts verpflichtenden freiwilligen Verhaltenskodex der Industrie zu vertrauen?

Bonn, den 9. November 1983

Dr. Hickel Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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