Rüstungshandel und militärische Zusammenarbeit mit Ländern des Nahen Ostens
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN
1. Allgemeine Problematik
Fragen und Antworten37
Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihrer Vorgängerin erzielten Zuwachsraten bei Rüstungsexporten zu übertreffen? Sieht die Bundesregierung insbesondere in vermehrten Rüstungsexporten in den Nahen Osten einen Beitrag zum von ihr erhofften wirtschaftlichen Aufschwung in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung zielt nicht darauf ab, bestimmte Zuwachsraten zu erreichen oder zu übertreffen.
Die Bundesregierung wird deshalb auch künftig eine zurückhaltende Linie in ihrer Rüstungsexportpolitik verfolgen.
Ober Kriegswaffenlieferungen in Länder außerhalb des NATO - Bereichs wird entsprechend der außen- und sicherheitspolitischen Interessenlage der Bundesrepublik Deutschland entschieden; sie dürfen nicht zu einer Erhöhung bestehender Spannungen beitragen. Beschäftigungspolitische Gründe spielen bei den Entscheidungen keine ausschlaggebende Rolle.
Unter diesen Gesichtspunkten wird die Bundesregierung auch ihre Entscheidungen über etwaige Waffenexporte in Länder des Nahen Ostens treffen.
Stellt der Nahe Osten oder eines der im folgenden aufgeführten Länder nach Ansicht der Bundesregierung ein Spannungsgebiet dar? Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für Rüstungsexportgenehmigungen?
Es gibt zwischen beziehungsweise in einer Reihe von Ländern des Nahen Ostens Spannungen. Zu diesen Ländern gehören vor allem Irak, Iran, Syrien, Libanon und Israel. In dieser Hinsicht ist für die Genehmigungspraxis der Bundesregierung maßgebend, daß die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern nicht zu einer Erhöhung bestehender Spannungen beitragen darf.
Wie vereinbart die Bundesregierung den von ihr benützten Slogan „Frieden schaffen mit immer weniger Waffen" mit ihrer Rüstungsexportpolitik?
Ziel der konsequenten Friedenspolitik der Bundesregierung ist es, auf einen Zustand spannungs- und konfliktfreier Beziehungen zwischen den Staaten auf möglichst niedrigem Rüstungsniveau hinzuwirken. Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht für sich, ihr demokratisches Staatswesen und die darin geschützten Freiheiten der Bürger gegen Bedrohung von außen zu sichern.
Was wir für uns selbst in Anspruch nehmen, können wir anderen Staaten nicht verwehren; insofern können ihnen die Mittel zur Selbstverteidigung nicht generell verwehrt werden. Entsprechend den Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes prüft die Bundesregierung daher in jedem Einzelfall, ob durch beabsichtigte Exporte von Rüstungsexporten aus der Bundesrepublik Deutschland den obengenannten Zielen entsprochen wird.
Welche Bedeutung hat die jüngste Reise von Staatsminister Möllemann in den Nahen Osten für die bundesdeutsche Rüstungsindustrie?
Die Reise von Staatsminister Möllemann nach Bahrain und Oman vom 11. bis 16. Oktober 1983 hatte keine Bedeutung für die deutsche Rüstungsindustrie.
Wie prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Endverbleibsklausel bei Rüstungsexporten?
Lieferungen von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern in Nicht-NATO-Länder werden nur bei Vorliegen von amtlichen Endverbleibserklärungen genehmigt, aus denen hervorgeht, daß die Kriegswaffen ausschließlich für das Empfängerland bestimmt sind und nicht reexportiert werden.
Im übrigen ist zu sehen, daß sich der Verbleib von Rüstungs - gütern, insbesondere von rollendem, fliegendem oder schwimmendem Material, schwerlich verbergen läßt. Die verpflichtungswidrige Weitergabe von Rüstungsmaterial an Dritte würde daher bald bekanntwerden. Abgesehen davon, daß damit auch die Vertrauenswürdigkeit der Regierung des betroffenen Staates erschüttert würde, müßten künftig Ausfuhranträge für den betreffenden Empfänger insofern versagt werden.
Steht die Bundesregierung noch zu der Zusage der vorigen Bundesregierung, „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit im Bundessicherheitsrat anstehenden Einzelfallentscheidungen des Rüstungsexports die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit jeweils einem weiteren ... Abgeordneten jeder Fraktion vorab zu informieren und die Einzelfälle mit ihnen zu erörtern" (Schreiben des vorigen Bundeskanzlers Schmidt vom 28. April 1982 an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages)?
Der Bundeskanzler legt bei seiner gesamten Regierungstätigkeit größten Wert auf volle Klarheit der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz über Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative.
Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung entspricht diesen Grundsätzen unter Wahrung Tier gebotenen Vertraulichkeit.
Wurden dem ägyptischen Verteidigungsminister, Feldmarschall Mohammed Abdel Halim Abou Ghazala, bei seinem kürzlich erfolgten Besuch in der Bundesrepublik Deutschland von der Bundesregierung weitere Zusagen im Bereich der militärischen Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe gegeben?
Die Bundesregierung hat dem ägyptischen Verteidigungsminister keine Zusagen im Bereich der Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe gegeben.
Welchem Zweck diente der Besuch des ägyptischen Verteidigungsministers auf dem Truppenübungsplatz Munster einschließlich einer Gefechtsübung mit Leopard 2 und anderen Panzern und Waffen?
Im Rahmen von Besuchen hochrangiger ausländischer Gäste beim Bundesminister der Verteidigung wird den Wünschen der Besucher soweit wie möglich entsprochen. In diesem Zusammenhang hat der ägyptische Verteidigungsminister auch eine Gefechtsübung der Bundeswehr beobachten können.
Welchem Zweck diente der Besuch des ägyptischen Verteidigungsministers zusammen mit dem Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Dr. Rühl, bei der HDW in Kiel, bei dem unter anderem Korvetten und U-Boote vorgeführt wurden?
Der ägyptische Verteidigungsminister hatte den Wunsch, sich über den Stand des deutschen Sonderschiffbaus zu informieren.
Schloß die Bundesregierung gegenüber dem ägyptischen Verteidigungsminister bei dieser Gelegenheit eine Lieferung von deutschen Kriegswaffen und Rüstungsgütern an Ägypten aus?
Es bestand bei dieser Gelegenheit keine Notwendigkeit, zu der Frage einer Lieferung von militärischen Gütern nach Ägypten Stellung zu nehmen.
Wie viele ägyptische Militärangehörige befinden sich zur Zeit in Ausbildung bei der Bundeswehr? Worin werden sie ausgebildet?
Es befinden sich zur Zeit zwei ägyptische Offiziere zur Ausbildung bei der Bundeswehr, von denen einer einen Lehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr besucht; der andere wird als Truppenoffizier ausgebildet.
Ist die Bundesregierung bereit, den Termin mitzuteilen, an dem die saudi-arabische „Expertenkommission" die Bundesrepublik Deutschland besucht, „um zu prüfen, welche Möglichkeiten der Lieferung deutscher Rüstungsgüter, die für die Verteidigung bestimmt sind und mit saudiarabischen Bedürfnissen übereinstimmen, bestehen" (Staatsminister Möllemann am 27. Oktober 1983 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages)?
Eine saudi-arabische Delegation ist inzwischen in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Wie unterscheidet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zwischen für die Verteidigung und für den Angriff bestimmte Waffen?
Die Unterscheidung zwischen Waffen, die für die Verteidigung oder einen Angriff skrieg bestimmt sind, kann in der Regel nur am konkreten Einzelfall getroffen werden. Dabei kommt es entscheidend auf die jeweils gegebenen Verhältnisse im Hinblick auf das Empfängerland an, zum Beispiel welche Militärstrategie das betreffende Land verfolgt und wie die zu liefernden Waffen in die dort vorhandene Waffenstruktur eingepaßt werden sollen.
Von dieser umfassenden Beurteilung geht auch die Genehmigungspraxis aus; danach sollen die zu liefernden Waffen nur zur Verteidigung des Empfängerlandes oder der betreffenden Region bestimmt sein. Dementsprechend wird es nach dem Wortlaut des gemeinsamen Kommuniqués anläßlich des Besuchs des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien Aufgabe der Gespräche mit der saudiarabischen Regierung sein, die Möglichkeiten der Lieferung deutscher Rüstungsgüter auch unter dem Aspekt zu prüfen, inwieweit sie im konkreten Einzelfall Saudi-Arabien „für die Verteidigung bestimmt sind" .
Wie hat die Bundesregierung bisher die Prüfung der Endverbleibsklausel im Fall Saudi-Arabiens vorgenommen? Wie gedenkt sie eine derartige Prüfung insbesondere bei den anstehenden Vereinbarungen mit Saudi-Arabien vorzunehmen?
Die Ausführungen zur Frage 1.5 gelten auch im Falle Saudi-Arabiens.
Welche Rüstungsexportgeschäfte mit Saudi-Arabien befinden sich derzeit in Abwicklung?
Rüstungsexporte vertragen, wie auch die Praxis anderer Länder zeigt, vor allem wegen der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wie auch aus außenpolitischen Gründen nur ein begrenztes Maß an Publizität. Deshalb hält die Bundesregierung eine Darlegung von Einzelfällen des Rüstungsexports im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht für angebracht.
Trifft es zu, daß Saudi-Arabien derzeit die in trilateraler Kooperation zwischen Italien, Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland hergestellte Feldhaubitze FH 70 erhält?
Exporte aus der trilateralen Gemeinschaftsproduktion der FH 70 erfolgen durch den Kooperationspartner Großbritannien in dessen eigener Zuständigkeit. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Großbritannien eine begrenzte Anzahl von FH 70 nach Saudi-Arabien liefert.
Werden saudi-arabische Soldaten mit türkischer Hilfe an deutschen Waffen ausgebildet? Gewährt die Bundesregierung der türkischen Seite dafür Unterstützung?
Über eine Ausbildung saudiarabischer Soldaten an deutschen Waffen mit türkischer Hilfe ist der Bundesregierung nichts bekannt; infolgedessen stellt sich die Frage einer Unterstützung seitens der Bundesregierung nicht.
Trifft es zu, daß in Wilhelmshaven derzeit für die Marine von Kuwait ein Schnellbootgeschwader aufgestellt wird, welches nach Darstellung der Marine-Rundschau Nr. 7/83 „das Rückgrat der kuwaitischen Marine bilden soll"?
Es trifft nicht zu, daß derzeit in der Bundesrepublik Deutschland für die Marine von Kuwait ein Schnellbootgeschwader aufgestellt wird. Es werden lediglich Marineangehörige aus Kuwait auf ihren in Deutschland gebauten Schnellbooten in Wilhelmshaven ausgebildet.
Hat die Bundesregierung die Herstellung und Lieferung von Schnellbooten nach Bahrain genehmigt? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu genehmigen?
Die Bundesregierung hat 1978 der Herstellung und Lieferung von Schnellbooten nach Bahrein zugestimmt.
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Kooperation mit Frankreich hergestellte Panzerabwehrraketen nach Syrien und dem Irak geliefert wurden oder werden sollen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls mit diesen Lieferungen einverstanden?
Bei der in Frage stehenden Lieferung von Panzerabwehrraketen aus der Gemeinschaftsproduktion mit Frankreich hat die Bundesregierung kein Vetorecht gegen Exporte des Partners in dritte Staaten. Die Exporte aus Kooperationen fallen unter die souveräne Entscheidung des Partnerlandes.
Hat die Bundesregierung den Export von Näherungszündern für die für den Irak bestimmten Exocet-Raketen genehmigt?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen gibt es keine Exporte derartiger Zünder.
Besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Irak ein Abkommen über die Ausbildung von Militärpersonal in der Bundesrepublik Deutschland?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Irak besteht kein Abkommen über die Ausbildung von militärischem Personal in der Bundesrepublik Deutschland.
Befinden sich a) derzeit irakische, b) weiterhin iranische Militärangehörige zur Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland? Trifft es zu, daß zukünftig gleichzeitig iranische und irakische Militärangehörige an den Hochschulen der Bundeswehr in Neubiberg und Hamburg ausgebildet werden?
Derzeit befinden sich noch Angehörige der iranischen und irakischen Streitkräfte zur Ausbildung an einer Hochschule der Bundeswehr.
Welche Kontrollmöglichkeiten hat die Bundesregierung über eventuelle Exporte der in Lizenz im Iran in einer von der bundeseigenen Firma Fritz Werner errichteten Fertigungsanlage hergestellten G 3 - Gewehre?
Die Genehmigungsbehörde wirkt darauf hin, daß sich der deutsche Kooperationspartner bei Zulieferung von Teilen, die nach Umfang oder Bedeutung für eine Kriegswaffe wesentlich sind, vertraglich in die Lage versetzt, der Bundesregierung rechtzeitig die nötigen Informationen über Exportabsichten seiner Partner geben zu können. Bei Vergabe von Lizenzen, bei Exporten von Fertigungsunterlagen oder Anlagen zur Herstellung von Kriegswaffen werden Endverbleibsregelungen auch für die damit hergestellten Kriegswaffen angestrebt.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Fritz Werner in Libyen eine Niederlassung unterhält?
Die Firma Fritz Werner unterhält in Libyen keine Niederlassung.
Sie errichtet dort lediglich zwei Reparaturwerkstätten für Motoren und Fahrzeuge.
Wie beurteilt die Bundesregierung ihren im Entwurf des Bundeshaushalts für 1984 im Einzelplan 05 Kapitel 05 02 unter dem Titel 686 26 ausgewiesenen Beitrag zur „logistischen Unterstützung der internationalen Streitkräfte (MNF) im Libanon" angesichts der Tatsache, daß es sich bei den MNF seit der Beschießung von Stellungen der libanesischen Drusen im Schuf-Gebirge durch US-Schiffe und französische Flugzeuge keineswegs um „Friedenstruppen", sondern um im innerlibanesischen Bürgerkrieg einseitig Partei ergreifende Streitkräfte handelt?
Die Internationalen Streitkräfte (MNF) befinden sich auf Bitte der libanesischen Regierung im Libanon. Ihnen kommt eine wichtige Rolle bei der Wiederherstellung der Autorität der libanesischen Regierung und bei der Stabilisierung der Lage im Großraum Beirut zu. Die MNF unterstützen die legale libanesische Regierung. Sie ergreifen damit nicht einseitig Partei. Um ihren Auftrag ausführen zu können, muß den MNF-Kontingenten das Recht zur Selbstverteidigung zugebilligt werden. Von diesem Recht haben sie in dem in der Frage genannten Fall Gebrauch gemacht.
Wird die im genannnten Haushaltstitel genannte „Logistische Unterstützung der internationalen Streitkräfte (MNF) im Libanon sowie Beratung der libanesischen Regierung beim Aufbau einer Grenzschutztruppe" ein direktes personelles Engagement im Libanon erfordern? Falls ja, wie steht die Bundesregierung dann zu der Tatsache, daß erstmals seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundeswehr die Bundesrepublik Deutschland in einen kriegerischen Konflikt personell verwickelt wird?
Im Bereich der Unterstützung der MNF sind konkrete Planungen aufgrund der Lage im Libanon z. Z. nicht möglich. Der hierfür vorgesehene Betrag ist daher vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zunächst qualifiziert gesperrt worden. Die libanesische Regierung hat uns um Hilfe beim Aufbau einer Grenzschutztruppe gebeten. Nach unserer Auffassung müssen zunächst die konkreten libanesischen Bedürfnisse in diesem Bereich ermittelt werden.
Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sudan auf dem Gebiet der Sicherheitsdienste (Militär, Polizei) im Zeitraum der letzten zehn Jahre aus?
Im Rahmen der Ausrüstungshilfe wurden seit 1975, der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Sudan und der Bundesrepublik Deutschland, handelsübliche Personenkraftwagen und Motorräder sowie Büromaschinen geliefert. (Ausrüstungshilfe schließt die Lieferung von Waffen und Munition sowie von Maschinen zu ihrer Herstellung ausdrücklich aus.)
Schwerpunkt der Ausrüstungshilfe war die Errichtung und Ausstattung einer kompletten Druckerei für die sudanesische Armee.
Derzeit wird mit Ausrüstungshilfsmitteln ein Lehrlingsausbildungszentrum für das Kraftfahrzeughandwerk für die sudanesischen Streitkräfte errichtet. Es wird eine Ausbildungskapazität für ca. 300 Lehrlinge, verteilt auf drei Lehrjahre, haben.
Zur fachgerechten Einrichtung des Zentrums, der Planung der praktischen Ausbildung und des Fachunterrichts sowie zur Einarbeitung des sudanesischen Ausbildungspersonals ist seit Januar 1983 eine Beratergruppe der Bundeswehr von sechs Fachleuten im Sudan tätig.
Wie viele Soldaten bzw. Polizisten wurden in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet? An welchen Institutionen wurden sie ausgebildet?
Im Rahmen der Ausrüstungshilfe wurden für die in der Antwort zu 8.1 genannte Druckerei zwölf sudanesische Druckereifachleute in Deutschland ausgebildet (Industrieausbildung).
Für das in der Antwort zu 8.1 genannte Lehrlingsausbildungszentrum wurden in der Meisterschule des Handwerks in Heide/ Holstein 25 Soldaten zu künftigen Lehrkräften ausgebildet.
Im Rahmen eines Stipendienprogramms der Bundesregierung wurden 22 sudanesische Polizeioffiziere in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet. Die letzten Teilnehmer schließen die Ausbildung Ende August 1984 ab. Die Ausbildung wurde vom Land Rheinland-Pfalz und vom Bundeskriminalamt in Verbindung mit verschiedenen Landeskriminalämtern durchgeführt.
Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden an den Sudan geliefert?
Die Bundesregierung hält die Beantwortung dieser Frage aus den in der Antwort zu Frage 3.4 genannten Erwägungen nicht für angebracht.