Bericht des Öko-Instituts Freiburg „Analytische Weiterentwicklung zur Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke. Risikountersuchung zu Leichtwasserreaktoren"
der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Stellungnahme bezieht die Bundesregierung zu folgenden Aussagen, die die Wissenschaftler des Öko-Instituts anläßlich einer Pressekonferenz am 28. Juni 1983 gemacht haben?
a) Die DRS (Deutsche Risikostudie) klammert bestimmte potentielle Risikobeiträge völlig aus (Beispiel: Sabotage, Krieg).
b) Das Risiko von Siedewasserreaktoren wird nicht untersucht. Für die Wahl der Referenzanlage (Biblis B ) werden keine objektiven Kriterien angegeben.
c) Das Spektrum der unterstellten Unfallabläufe ist unvollständig, unzureichend und nicht repräsentativ. So fehlen Betrachtungen von Unfällen durch bestimmte Arten von Kühlmittelverlusten und bestimmte Arten von Störfällen aus dem Ungleichgewicht von Wärmeerzeugung und Wärmeabfuhr. Ebenso fehlen Untersuchungen von Störfällen im Bereich der Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente.
d) Bei der Abschätzung der Häufigkeit schwerer Reaktorunfälle weist die DRS erhebliche methodische Mängel auf: So wird eine systematische Betrachtung von Mehrfachausfällen auf Grund gemeinsamer Ursache nicht durchgehalten. Eine Kopplung von menschlichem Fehlverhalten mehrerer Beteiligter wird nicht betrachtet, es wird vielmehr davon ausgegangen, daß durch mehrere Personen die Fehlerhäufigkeit linear abnimmt.
e) Eine weitere methodische Schwachstelle besteht im Fehlen einer systematischen Fehlerabschätzung. Dies führt dazu, daß die Streubreiten absoluter Zahlenangaben häufig unterschätzt werden.
f) Die DRS hat vermieden, schwere Reaktorunfälle mit großen Folgen realistisch darzustellen. Statt dessen wurde auf den Erwartungswert des Kollektivrisikos ein Zahlenwert abgestellt, der weder für einen bestimmten AKW-Standort gilt noch einem Anwohner die Gefahr aufzeigt, in der er tatsächlich schwebt.
g) Durch eine geringfügig veränderte Auswahl der willkürlich gesetzten Eingangsdaten des Modells lassen sich um Größenordnungen höhere Schäden berechnen.
h) Das Modell „Unfallfolge" ist so angelegt, daß große individuelle Einzelschäden vermieden werden.
i) Für entscheidende Teilbereiche werden unbegründete und falsche Mittelwerte zugrunde gelegt.
j) Beim derzeitigen Stand der Wissenschaft sind eine Reihe der untersuchten physikalischen Phänomene nicht ausreichend darstellbar (Dampfexplosion, Auswirkung von Erdbeben auf die Anlage), andere sind gar nicht untersucht worden (Wasserstoffexplosionen, Auswirkungen von Blitzeinschlag).
k) Bei der Abschätzung der Unfallfolgen werden wichtige Schadensarten außer acht gelassen (gesundheitliche Schäden, die nicht zum Tode führen; soziale Folgen von Reaktorunfällen; das Ausmaß der genetischen Schäden wird nicht angegeben).
l) Unfallabläufe mit hohen Schäden werden systematisch unterschätzt oder mit dem DRS-Modell überhaupt nicht erfaßt.
m) Bestimmte Arten von radioaktiven Freisetzungen (z. B. über den Wasserpfad) werden nicht untersucht.
Welche Stellungnahme bezieht die Bundesregierung zu folgenden Aussagen, die Wissenschaftler des Öko-Instituts am 17. Oktober 1983 beim Fachgespräch des Projektkomitees der „Phase B der Risikountersuchung deutscher Kernkraftwerke" gemacht haben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Die Datenbasis, auf der die Berechnung der Kernschmelzhäufigkeit beruht, ist so unzureichend, daß statistisch abgesicherte Ergebnisse nicht abgeleitet werden können.
b) Die Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke (DRS) kann keine Aussage über die Varianz der Kernschmelzhäufigkeit machen.
c) Die Ergebnisse der DRS haben keine statistisch abgesicherten Unsicherheitsgrenzen.
d) Die Betrachtung der Ereignisse, die einen Kernschmelzunfall auslösen können, ist unvollständig.
e) „Common Mode" - Unfälle sind unzureichend berücksichtigt.
f) Menschliches Versagen ist ebenfalls unzureichend berücksichtigt.
g) Die klimatologische Datenbasis der DRS ist keine repräsentative Stichprobe.
h) In den Klimadaten der DRS wurde die Niederschlagsintensität um den Faktor 100 unterschätzt (im Vergleich zu einer 100jährigen Datenreihe, bezogen aus dem Zeitscale von fünf Minuten). Die Mischungsschichthöhe wurde um den Faktor drei bis sechs bzw. zehn unterschätzt im Vergleich mit den Mittelwerten bzw. den Extremwerten eines zehnjährigen Zeitraums. Windstillen sind in der DRS-Datenbasis nicht enthalten.
i) Die komplementären Häufigkeitsverteilungen haben keinen Bezugszeitraum bzw. keinen Gültigkeitszeitraum, der wissenschaftlich begründet werden kann.
j) Die starren Katastrophenschutzmaßnahmen, die in der DRS zugrunde gelegt werden, sind nicht geeignet, die Evakuierung der Bevölkerung in dem Gebiet, über das die radioaktive Wolke zieht, sicherzustellen (z. B. bei Windscherungen, bei zeitlichen Windrichtungsänderungen oder bei irrtümlicher Einschätzung der Freisetzungskategorie).
k) Die den Katastrophenschutzmaßnahmen zugrunde gelegten Abschirmfaktoren sind wissenschaftlich nicht begründbar.
l) Bei der Berechnung der Spätschäden fehlt der Belastungspfad, der dadurch entsteht, daß kontaminierte (aber nicht vom Verzehrverbot betroffene) Lebensmittel aus den verseuchten Gebieten auch in solchen Gebieten verzehrt werden, die selbst nicht von der Verseuchung betroffen sind.
Folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Wissenschaftler des Öko-Instituts,
— das UFOMOD-Programm (Unfallfolgemodell) der Unfallfolgerechnung nicht mehr zu verwenden,
— die komplementären Häufigkeitsverteilungen nicht mehr zur Beurteilung des „Risikos" heranzuziehen, da sie keinen definierten Gültigkeitszeitraum haben,
— standortspezifische Einzelfalluntersuchungen für besonders ungünstige Wetterbedingungen durchzuführen?
Wird die Bundesregierung schriftliche Stellungnahmen zum Bericht des Öko-Instituts einholen und veröffentlichen
— von der GRS (Gesellschaft für Reaktorsicherheit), KFK (Kernforschungszentrum Karlsruhe), KFA (Kernforschungsanlage Jülich) etc.,
— von unabhängigen Institutionen (z. B. Deutscher Wetterdienst)?
Wird die Bundesregierung die sofortige Abschaltung aller Atomanlagen durchsetzen?