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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei, Südafrika (G-SIG: 10000761)

Art und Umfang der Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei, Zuständigkeit der Regierung der Republik Südafrika, Haltung der Bundesregierung, Beurteilung des südafrikanischen Konzepts der getrennten Entwicklung (separate development) im Verhältnis zu den homelands, Freilassung von inhaftierten Vertretern der katholischen Kirche, Sicherstellung der gewerkschaftlichen Organisationsfreiheit in Südafrika, Verfolgung der schwarzen Arbeitskräfte des in East London unter Beteiligung der Daimler Benz AG betriebenen Automobilwerkes, wachsender Widerstand gegen die Apartheid

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.12.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/70730.11.83

Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei, Südafrika

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei, einem sogenannten Homeland innerhalb Südafrikas, haben sich in den letzten Monaten drastisch verschärft. Nach Fahrpreiserhöhungen von 11 v. H. im Juli 1983 beschlossen die Bewohner von Mdantsane, der größten Ortschaft der Ciskei, die Busgesellschaft zu boykottieren. Seitdem müssen sie bis zu 30 km am Tag laufen, um dann mit dem Zug ihre Arbeitsplätze in der Industriestadt East London zu erreichen. Die Bantustan-Behörden der Ciskei haben auf den Boykott mit äußerst harten Maßnahmen reagiert. Zahlreichen Berichten zufolge erlitten Tausende von Menschen körperliche und seelische Mißhandlungen durch Militär, Polizei und zivile Schlägertruppen. An den Zugstationen Fort Jackson und Mount Ruth wurden im August nach zuverlässigen Berichten etwa 90 Personen von Sicherheitskräften erschossen. Das Sisa Dakushe Sport-stadion wurde zeitweilig in ein Folterzentrum umgewandelt. Die Gewerkschaft South African Allied Worker's Union wurde gebannt und ihre Führungskräfte wurden ebenso wie zahlreiche andere Oppositionelle willkürlich inhaftiert und ohne Anklageerhebung festgehalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß das sogenannte Homeland Ciskei ein integraler Bestandteil des Territoriums der Republik Südafrika ist und von daher die Regierung Südafrikas unmittelbar zuständig und verantwortlich ist für Menschenrechtsverletzungen dort und in den anderen sogenannten Homelands?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Behauptung der südafrikanischen Regierung, sie sei für die Vorgänge in der Ciskei nicht verantwortlich zu machen, da es sich hier um einen unabhängigen Staat handele?

3

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über Art und Umfang der Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei seit Beginn des Busboykotts im Juli 1983?

4

Ist der Bundesregierung die Studie des südafrikanischen Rechtsanwalts Nicholas Haysom („Ruling with the whip: Report on the violation of human rights in the Ciskei", Centre for Applied Legal Studies, University of Witwatersrand, Südafrika, 4. Oktober 1983) bekannt, und wie bewertet sie die darin dokumentierte systematische Repression, Verfolgung und Folter durch die Ciskei-Behörden mit Unterstützung der südafrikanischen Sicherheitskräfte?

5

Mit welchen Maßnahmen und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung auf die südafrikanische Regierung eingewirkt, um sie zu einer sofortigen Beendigung der Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei zu veranlassen?

6

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß das südafrikanische Konzept der getrennten Entwicklung (separate development), wonach alle schwarzen Menschen Südafrikas aus ihrem Heimatland ausgebürgert werden sollen, zwangsläufig zur Willkürherrschaft kleiner machthungriger Gruppen führt und nicht das propagierte Ziel einer Ausweitung der politischen Rechte für die schwarze Mehrheit bewirkt?

7

In welcher Weise hat die Bundesregierung auf die Bitte der deutschen Bischofskonferenz um Intervention zugunsten des am 30. Oktober 1983 in der Ciskei verhafteten Sekretärs der südafrikanischen Bischofskonferenz reagiert, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Regierung Südafrikas zur sofortigen Freilassung des aus politischen Gründen verfolgten Paters Smangaliso Mkhatshwa zu veranlassen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bannung der unabhängigen Gewerkschaft South African Allied Workers Union in der Ciskei und die Verfolgung ihrer Führungskräfte angesichts der von der südafrikanischen Regierung propagierten „Reform" der Arbeitsgesetzgebung, und was gedenkt die Bundesregierung zur Sicherstellung der gewerkschaftlichen Organisationsfreiheit in Südafrika zu unternehmen?

9

Welche Informationen hat die Bundesregierung von der Daimler Benz AG, die in East London eine Beteiligung an einem Automobilwerk hält, über die Verfolgung ihrer schwarzen Arbeitskräfte in der Ciskei eingeholt?

10

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die wachsende Repression in Südafrika eine Reaktion auf die zunehmende Stärke der Widerstandsbewegung in diesem Land und von außerhalb ist, und in welcher Weise gedenkt sie, mit eigenen Mitteln den Widerstand gegen das Apartheid-System zu unterstützen?

11

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Ciskei und überall in Südafrika zu protestieren, und wie wird sie sich gegenüber Aufforderungen der UNO-Vollversammlung, diplomatischen Druck und wirtschaftliche Sanktionen gegen Südafrika auszuüben, verhalten?

Bonn, den 30. November 1983

Schwenninger Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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