Integration behinderter Kinder
der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist der Bundesregierung bekannt, daß behinderte Kinder und ihre Eltern finanziell schlechter gestellt sind, wenn die Kinder integrierte Kindergärten statt Sonderkindergärten besuchen, weil
a) von Eltern die regional unterschiedlichen, aber häufig sehr hohen Beiträge für den Besuch eines Regelkindergartens verlangt werden während der Besuch eines Sonderkindergartens (bis auf einen Essenszuschuß) kostenlos ist,
b) die überörtlichen Träger der Sozialhilfe sich in der Regel weigern, die Kosten für einen Kindergartenplatz in integrierten Kindergärten zu übernehmen (das Land Hessen macht hier mit den „Vorläufigen Richtlinien für integrierte Gruppen in Kindergärten" vom 2. August 1983 eine Ausnahme)?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese mißbräuchliche und der Intention des Gesetzes nach gesellschaftlicher Eingliederung Behinderter zuwiderlaufende Auslegung des Bundessozialhilfegesetzes künftig zu unterbinden?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen von Helmut Aurbier, der im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts und finanziert durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in einer Studie zum Thema „Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Integration behinderter Kinder im Kindergarten" (1982) u. a. eine künftig einheitliche Finanzierung aller Kindergärten für behinderte und nichtbehinderte Kinder nach dem Gesetz für Jugendwohlfahrt vorschlägt?