Importstopp von Meeresschildkröten und deren Produkte in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. Januar 1984
der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Importstopp von Meeresschildkröten und deren Produkte in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. Januar 1984
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Importe gab es seit 1. Januar 1984, welchen Umfang hatten diese und aus welchen Ländern (EG und außerhalb EG) wurden sie eingeführt?
Warum ist der vom Deutschen Bundestag am 10. November 1983 einstimmig beschlossene Importstopp (Drucksache 10/ 495) von Meeresschildkröten und deren Produkte von der Bundesregierung nicht in eine Rechtsverordnung umgesetzt worden?
Warum benutzt die Bundesregierung nicht den Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82, um den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 10. November 1983 umzusetzen?
Ergeben sich aus dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft juristische Schwierigkeiten für den nationalen Importstopp?
Liegt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Stellungnahme der EG vor, die die EG- Konformität des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft, das im Deutschen Bundestag am 10. November 1983 verabschiedet wurde, bestätigen würde?
Ist es richtig, daß Holland einen Einfuhrstopp für Meeresschildkröten und deren Produkte ab 1. Januar 1984 erlassen hat?