Defizite in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In ihrem Antrag „Steuerhinterziehung bekämpfen“ auf Bundestagsdrucksache 16/11389 fordern die Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Steuergerechtigkeit durch eine „konsequente Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Steuerquellen“ zu erhöhen. Daraus folgt, dass dies nach Ansicht der Initiatoren des Antrags bisher nicht erfolgt. Nachdem die SPD bereits seit mehr als 10 Jahren den Bundesminister der Finanzen stellt, drängt sich die Frage auf, warum es bisher nicht gelungen ist, die Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen bzw. Steueroasen auszutrocknen. Es ist nur schwer vorstellbar, dass das Bundesministerium der Finanzen diese Probleme über 10 Jahre hinweg zwar beobachtet aber nicht gehandelt bzw. offenbar wirkungslose Maßnahmen ergriffen hat. Der Erfolg der Finanzpolitik in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung bzw. im Umgang mit Steueroasen muss folglich so gering ausgefallen sein, dass ein weiteres Handeln aus Sicht der Fraktionen der CDU/CSU und SPD unausweichlich scheint.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode die jährlichen Einnahmeverluste des deutschen Staates durch Steuerhinterziehung entwickelt?
Wie haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode die Einnahmeverluste des deutschen Staates durch die Nutzung so genannter Steueroasen verändert?
Wie hoch müssten nach Ansicht der Bundesregierung die Steuereinnahmen des deutschen Staates bei einer „konsequenten Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Steuerquellen“ ausfallen, und wie stellen sich im Vergleich dazu die tatsächlichen Einnahmen bezogen auf die einzelnen Steuern dar?
Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung der jährliche Einnahmeverlust des Staates durch Umsatzsteuerbetrug seit Inkrafttreten des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes verändert, und welchen Einfluss hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Gesetz auf diese Entwicklung?
Wie hat sich die Zahl der jährlich durchgeführten Umsatzsteuernachschauen seit Inkrafttreten des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes entwickelt, und in wie vielen Fällen ergaben die durchgeführten Untersuchungen Hinweise auf einen eventuellen Umsatzsteuerbetrug?
Wie viele Betrugsfälle bzw. Datensätze sind mittlerweile in der Zentralen Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen (ZAUBER) gespeichert, wie hat sich seit Einführung der Datenbank die Anzahl der durchgeführten Abfragen geändert, und in wie vielen Fällen konnten die in der Datenbank gespeicherten Informationen einen Beitrag zur Aufdeckung eines Umsatzsteuerbetruges leisten?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die in der Datenbank ZAUBER gespeicherten Informationen ausreichend, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie hoch sind die bisher im Zusammenhang mit der Entwicklung, Einrichtung, Wartung und dem Betrieb der Datenbank entstandenen Kosten, und wie stellen sich im Vergleich dazu die durch den Einsatz der Datenbank reduzierten Steuerverluste dar?
Wie viele Scheinunternehmer konnten durch die Datenbank bisher entdeckt werden?
Wie viele Kontrollmitteilungen aufgrund einer Außenprüfung nach § 194 Absatz 3 der Abgabenordnung wurden seit Einführung des Instrumentes jährlich durchgeführt, und in wie vielen Fällen ergaben sich bezogen auf die einzelnen Jahre Anhaltspunkte für einen Steuerbetrug?
Wie hat sich die Anzahl der jährlich erfolgen Abrufe von Kontostammdaten nach § 93 Absatz 7 und 8 sowie § 93b der Abgabenordnung seit Einführung dieses Instrumentes entwickelt, und in wie vielen Fällen haben sich dabei konkrete Anhaltspunkte für einen Steuerbetrug ergeben?
Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass die Umsatzsteuerausfälle mit 17,5 Mrd. Euro pro Jahr auf einem nach wie vor sehr hohen Niveau verharren, und wie beabsichtigt die Bundesregierung dieses Problem zu lösen?
Wie weit lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung mit verhältnismäßigem Aufwand das Niveau des Umsatzsteuerbetruges absenken, und welche Maßnahmen wären dafür notwendig?
Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptursachen für den Umsatzsteuerbetrug, inwieweit sind diese beseitigt, falls noch nicht, warum wurden diese noch nicht beseitigt, und wann gedenkt die Bundesregierung, diese zu beseitigen?
Warum ist es der Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode nicht gelungen, die Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen sowie das Problem der Steueroasen zu lösen, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der erwähnte Antrag bzw. der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung diese Probleme nachhaltig lösen können, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Welche Defizite in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und von so genannten Steueroasen gibt es nach Ansicht der Bundesregierung?
Welche dieser Defizite werden nach Ansicht der Bundesregierung durch die aktuellen Gesetzesvorhaben beseitigt, welche bleiben weiter bestehen, und welche Gründe hindern die Bundesregierung, eventuell weiterhin bestehende Defizite nicht zu beseitigen?
Welche Erweiterungen der Richtlinie zur Zinsbesteuerung sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um den Steuervollzug wirksamer zu machen?
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, bislang von entsprechenden Initiativen gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Drittstaaten abzusehen, und warum bedarf die Bundesregierung der Aufforderung des Deutschen Bundestages, um tätig zu werden?
Welche Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um die Kompetenzen der zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden weiter zu verbessern und auf europäischer Ebene einen wirksamen Beitrag zur innergemeinschaftlichen Koordinierung einer effektiven steuerrechtlichen Missbrauchsbekämpfung zu ereichen, und welche diesbezüglichen Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant?
Welche neuen Instrumente der automatisierten Datenverarbeitung sind nach Ansicht der Bundesregierung für eine verbesserte Steuerbetrugsbekämpfung notwendig, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Welche Defizite bzw. Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in Bezug auf den gezielten Einsatz der personellen und materiellen Ressourcen der Finanzverwaltungen für eine effektive steuerliche Betrugsbekämpfung, wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um diese zu beseitigen?
Welche bestehenden Risikomanagementsysteme müssen nach Ansicht der Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern zügig weiterentwickelt und eingesetzt werden, und bis wann soll dies bezogen auf die einzelnen Systeme erfolgen?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher nachweislich unternommen, um sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, hinsichtlich der von Drittstaaten mit den USA getroffenen besonderen Vereinbarungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu gewährleisten, dass inhaltsgleiche Regelungen auch im Verhältnis zu europäischen Mitgliedstaaten getroffen werden, und warum bedarf die Bundesregierung hierzu der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag?
Was hat die Bundesregierung bislang davon abgehalten, gemeinsame Abwehrmaßnahmen gegen negative Wirkungen zu unterstützen, die von sog. Steueroasen und anderen Staaten und Gebieten ausgehen, die den Steuerbehörden keinen ausreichenden Zugang zu Bankinformationen ermöglichen, um Steuerschlupflöcher zu schließen, Steuerflucht und Steuerhinterziehung einzudämmen und die Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten zu verhindern, und warum bedarf die Bundesregierung hierzu der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung nachweislich unternommen, um sich im Rahmen der Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs und in anderen Foren, z. B. der G7-, G20-Staaten sowie des Internationalen Währungsfonds, nachdrücklich um die internationale Durchsetzung der von der OECD entwickelten Grundsätze von Transparenz und effektivem Auskunftsaustausch sowohl gegenüber Mitgliedstaaten als auch gegenüber Drittstaaten zu bemühen und sich für die Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung einzusetzen, und warum bedarf die Bundesregierung hierzu der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „schädlicher Steuerwettbewerb“, hält die Bundesregierung das Steuerrecht für ein legitimes Mittel im Bemühen der Staaten um Investitionen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Welche Staaten betreiben nach Ansicht der Bundesregierung einen „schädlichen Steuerwettbewerb“?
Welche weiteren Möglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene, die zur Austrocknung von Steueroasen wirksam beitragen, gibt es nach Ansicht der Bundesregierung, welche dieser Maßnahmen sind bereits ergriffen, welche müssen nach Ansicht der Bundesregierung noch folgen, und warum sind diese noch nicht umgesetzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Ratifizierung des Schengen-Abkommens im Verhältnis zu Staaten, die zur Steuerhinterziehung besonders geeignet erscheinen, zu überprüfen, in Bezug auf welche Staaten plant die Bundesregierung eine entsprechende Prüfung, und ist die Bundesregierung tatsächlich bereit, die Ratifizierung des Schengen-Abkommens in Bezug auf diese Staaten auszusetzen?
Welche weiteren Anstrengungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung unternommen werden, um die Betrugs- und Missbrauchsanfälligkeit des deutschen Umsatzsteuerrechts und damit die Umsatzsteuerausfälle zu reduzieren, wann ist mit einer Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen, und welche Gründe haben die Bundesregierung davon abgehalten, diese bereits zu ergreifen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, hinterzogene Steuern künftig mit einem deutlich höheren als dem sonst geltenden Zinssatz von derzeit 6 Prozent pro Jahr zu verzinsen, wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung, und bis wann ist mit einer Umsetzung dieses Vorschlages zu rechnen, bzw. welche Gründe halten die Bundesregierung davon ab, diesen Vorschlag aufzugreifen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gemeinsam mit den Bundesländern die Effektivität und Effizienz des Steuervollzugs weiter zu verbessern, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsatzsteuersonderprüfung und die Betriebsprüfung, und warum hat die Bundesregierung diese noch nicht umgesetzt?
Wird nach Ansicht der Bundesregierung der geschaffene rechtliche und technische Rahmen auf der Basis einer hinreichenden Personalausstattung zur Vermeidung und effektiven Bekämpfung von Steuerkriminalität konsequent genutzt, inwieweit muss dieser gegebenenfalls erweitert werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?