Vollzug des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Vollzug des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Für welche Mengen an festen Brennstoffen der Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B erteilte das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft a) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe (Brennstoffzollkontingentgesetz) im Jahre 1981 Zollkontingentscheine an welche Antragsteller, b) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b jeweils in den Jahren 1982 und 1983 Zollkontingentscheine an welche Antragsteller?
a) Für welche Mengen fester Brennstoffe der Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B wurden vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft jeweils in den Jahren 1981, 1982 und 1983 Zollkontingentscheine gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Brennstoffzollkontingentgesetz erteilt?
b) Wie teilen sich diese Mengen nach den einzelnen Bundesländern auf?
a) Für welche Mengen fester Brennstoffe der Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B wurden vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft jeweils in den Jahren 1981, 1982 und 1983 Zollkontingentscheine gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Brennstoffzollkontingentgesetz erteilt?
b) Wie teilen sich diese Mengen nach den einzelnen Bundesländern auf?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung Bestrebungen, § 2 Abs. 1 Nr.4 Brennstoffzollkontingentgesetz ersatzlos zu streichen, angesichts der Tatsache, daß wegen der Stahlkrise kurz- und mittelfristig erhebliche Absatzeinbußen für einheimische Kokskohle vorhanden sind?
d) Hält die Bundesregierung die Beibehaltung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Brennstoffzollkontingentgesetz auch nach Auslaufen des „Hüttenvertrages" für sinnvoll, obwohl zu erwarten ist, daß nach Auslaufen dieses Vertrages gemäß in § 2 Abs. 1 Nr. 4 gewährte Importkontingente voll genutzt und die Absatzmöglichkeiten einheimischer Kokskohle damit noch zusätzlich vermindert würden?
a) Für welche Mengen fester Brennstoffe der Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B wurden vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft jeweils in den Jahren 1981, 1982 und 1983 Zollkontingente gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 Brennstoffzollkontingentgesetz erteilt?
b) Wie teilen sich die einzelnen Mengen nach Bundesländern und nach Projekten der Kohlevergasung beziehungsweise der Kohleverflüssigung auf?
c) Sollen nach Inbetriebnahme großtechnischer Anlagen zur Kohleverflüssigung bzw. -vergasung die Zollkontingente für diesen Absatzbereich erhöht werden, da aus mehreren Projektstudien eindeutig hervorgeht, daß großtechnische Kohleumwandlungsanlagen nur bei Verwendung von Importkohle annähernd betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten können?
a) Für welche Mengen fester Brennstoffe der Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B wurden vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft jeweils in den Jahren 1981, 1982 und 1983 Zollkontingente gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 Brennstoffzollkontingentgesetz erteilt?
b) Welche Mengen hiervon wurden in welchen Absatzbereichen verwendet?
a) Für welche Mengen fester Brennstoffe der Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B wurden vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft wann seit 1981 Zollkontingentscheine gemäß § 2 Abs. 6 Brennstoffzollkontingentgesetz erteilt?
b) Welche „besonderen Versorgungsaufgaben und andere volkswirtschaftlichen Belange" wurden hierdurch erfüllt?
Wie oft wurden bisher Zollkontingentscheine für welche Mengen fester Brennstoffe gemäß den Tarifnummern 27.01 A und 27.01 B nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Brennstoffzollkontingentgesetz vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft mit welcher Begründung untersagt?