Verkabelung und Neue Medien
der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hoch sind die Gesamtkosten der Verkabelung für die Bundesrepublik Deutschland nach den derzeit gültigen Schätzungen?
Welche Kosten/Nutzen-Analysen liegen der Bundesregierung im Rahmen der Verkabelungsplanung vor?
Werden mit Telefongebühren auch die Verkabelungspläne der Deutschen Bundespost finanziert? Um welche Größenordnungen handelt es sich?
Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Initiative zu ergreifen, um den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern Möglichkeiten einzuräumen, sich gegen Zwangsverkabelungen durch Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften zu wehren, und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Auftragsvergabe öffentlicher Unternehmen im Hinblick auf mögliche Interessenkollision zu regeln, soweit nahe Familienangehörige von Ministern begünstigt sind?
Sieht die Bundesregierung die Verkabelungsplanung der Deutschen Bundespost mittlerweile durch die Entwicklung des Satellitenfernsehens (ECS-West/Ost-Beam) als überholt an, und ist sie bereit, daraus Konsequenzen zu ziehen?
Die bisherigen Kupferkoaxial-Kabelnetze der Deutschen Bundespost haben Baumstruktur, d. h. sie eignen sich lediglich zum Verteilen von Informationen (Programmen). Für den Austausch von Daten und sonstigen Informationen ist ein sternförmiges Vermittlungsnetz erforderlich. Trifft es zu, daß nicht nur bei den Kabelpilotprojekten, sondern auch darüber hinaus die hausinterne Verkabelung sternförmig angelegt wird? Wenn ja: Wo ist das bereits der Fall, und wo ist es geplant?
Wie hoch sind die bisher für die Deutsche Bundespost entstandenen Kosten für die bestehenden Kabelpilotprojekte?
Wie viele Gesamtkosten entstehen für die Deutsche Bundespost im Rahmen der Kabelpilotprojekte?
Bis zu welchem Pro-Kopf-Aufwand im Gebiet der Kabelpilotprojekte hält die Bundesregierung eine Verkabelung für vertretbar?
Sind die Kabelpilotprojekte nach Auffassung der Bundesregierung rückholbar? Falls dies nötig sein wird, rechtfertigen sich dann die eingesetzten Gelder?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mittel aus öffentlich-rechtlichen Anstalten umgeschichtet wurden und werden, um die Kabelpilotprojekte in redaktioneller, technischer und organisatorischer Hinsicht zu subventionieren?
Wie viele Teilnehmer weisen die Kabelpilotprojekte zur Zeit nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung auf, und inwieweit differieren die Ist-Zahlen von den Prognosen?
Die Firma fuba-Nixdorf hat im Auftrag der Deutschen Bundespost einen fernsteuerbaren, adressierbaren Teilnehmerkonverter für Kabelfernsehteilnehmer entwickelt, mit dessen Hilfe der Teilnehmer neben den Standardfernseh- und Hörfunkprogrammen auch zusätzliche Sonderfernsehprogramme und Zusatzdienste wie z. B. Fernablesen der Gas- und Wasseruhr, Fernalarmieren von Polizei oder Notarzt usw. in Anspruch nehmen kann. Werden diese Zusatzdienste im Ludwigshafener Pilotprojekt tatsächlich angeboten? Wenn ja: Wie wird das technisch und organisatorisch realisiert? Soll dieser Konverter (FAT) auch für Pay-TV eingesetzt werden? Wenn ja: Wo fallen dann Nutzungsdaten (die zur Abrechnung benötigt werden) an, und wer darf bzw. kann darauf zugreifen? Gibt es diesbezüglich datenschutzrechtliche Bestimmungen? Wie sind die Zuständigkeiten der Deutschen Bundespost, der Anstalt für Kabelkommunikation und der privaten Programmanbieter bezüglich dem Angebot und der Abrechnung von Sonderdiensten beim Ludwigshafener Kabelprojekt? Trifft es zu, daß im Rahmen der Kooperationsverträge in Braunschweig und Wolfsburg die privaten Kabelgesellschaften den Einsatz des FAT-Systems erwägen? Wie würde die Deutsche Bundespost auf einen entsprechenden Wunsch der Kabelgesellschaften reagieren?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der vorgesehenen Kommerzialisierung der elektronischen Medien durch private Rundfunk- und Fernsehanstalten in verschiedenen Landesmediengesetzen und den Verkabelungsplänen der Deutschen Bundespost?
Hält die Bundesregierung nach den vorliegenden ersten Erfahrungen in den Kabelpilotprojekten die kommerziellen Anbieter für eine Medienbereicherung oder teilt sie die Auffassung des Intendanten des Bayerischen Rundfunks, daß die erhoffte Medienvielfalt „nicht erreicht" sei?
Sind der Bundesregierung Auswertungen aktueller Informationssendungen von ARD und ZDF bekannt, in denen das Berichterstattungsverhältnis zwischen Regierung und Opposition bzw. zwischen den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ermittelt wurde, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr der Meinungsmonopolisierung durch das Einsteigen großer Medienkonzerne in den elektronischen Bereich (Satelliten-Fernsehen, Kabelprogramme, Bildschirmtext)?
Hat die Bundesregierung Vorstellungen zu einer Neufassung des Presserechtsrahmengesetzes, mit der die äußere Pressefreiheit erhalten bzw. abgebaut werden kann (wie z. B. durch die Subvention von Rundfunkgenossenschaften)?
Wie läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen des Presserechts die innere Pressefreiheit erweitern?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung bzw. das Bundeskanzleramt bei den nach der Verfassung staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten Versuche unternommen hat, redaktionelle Personalentscheidungen zu beeinflussen, so etwa bei der Besetzung des Leiters des Bonner ZDF-Studios?
Sind der Bundesregierung Fälle von „Computer-Hackern" bekannt (wie sie in der Zeitschrift „stern" vom 17. Mai 1984 beschrieben werden), die auf Kosten nichtsahnender Telefonkunden Computernetze anzapfen und dadurch jeglichen Datenschutz verunmöglichen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie aus dieser Kenntnis?