Initiativen der Bundesregierung zur Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe
der Abgeordneten Klein (Dieburg), Bachmaier, Bahr, Bindig, Brück, Büchler (Hof), Dr. von Bülow, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Verl), Gansel, Gerstl (Passau), Dr. Haack, Dr. Hauchler, Heimann, Herterich, Hiller (Lübeck), Frau Huber, Jungmann, Dr. Klejdzinski, Klose, Dr. Kübler, Lambinus, Neumann (Bramsche), Frau Renger, Schanz, Dr. Scheer, Schlaga, Schmidt (München), Dr. Schmude, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Dr. Soell, Dr. Steger, Stiegler, Stobbe, Frau Terborg, Toetemeyer, Frau Traupe, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wischnewski, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die vielfältigen Bemühungen früherer Bundesregierungen zur weltweiten Eindämmung und Abschaffung der Todesstrafe konnten sich auf die Zustimmung aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien stützen und haben zu erheblichen Erfolgen geführt.
Der von der Bundesregierung im Jahr 1980 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegte Konventionsentwurf zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe wurde von der Generalversammlung auf ihrer 35. Ordentlichen Tagung im Dezember 1982 an die Menschenrechtskommission zur weiteren Ausarbeitung überwiesen. Auch im europäischen Bereich — insbesondere auf den Europäischen Justizministerkonferenzen — haben frühere Bundesregierungen alle Bemühungen gefördert, die auf eine Abschaffung der Todesstrafe gerichtet waren. Im Jahr 1983 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention durch das 6. Zusatzprotokoll über die Ächtung der Todesstrafe ergänzt. Die Bundesregierung hatte daran maßgeblichen Anteil. Sie unterstützte die Entschließung der Beratenden Versammlung des Europarats vom 22. April 1980 zur Todesstrafe und setzte sich für ihre Verwirklichung ein.
Die Bemühungen der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe wurden auch durch den Vatikan unterstützt. Frankreich und Spanien haben die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft. Das im Jahr 1981 von der Bundesregierung eingebrachte und am 26. November 1982 vom Deutschen Bundestag einstimmig verabschiedete Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen verankert die Ächtung der Todesstrafe auch im Auslieferungsverkehr.
Dennoch wurde die Todesstrafe bisher erst in weniger als 30 Ländern generell abgeschafft. Die britische Regierung erwägt, die Todesstrafe für Mord wiedereinzuführen. Darüber hinaus sind in letzter Zeit in mehreren Ländern verschiedener Kontinente eine Vielzahl von Todesurteilen verhängt und vollstreckt worden.
Nach wie vor gibt es Länder, in denen die Todesstrafe auch zur Beseitigung politisch oder religiös Andersdenkender eingesetzt wird.
Die Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe müssen verstärkt fortgesetzt werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Wird die Bundesregierung - wie ihre Vorgängerinnen - die weltweiten Bemühungen um eine Zurückdrängung der Todesstrafe unterstützen, und wenn ja,
— welche konkreten Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe zu erreichen,
— ist die Bundesregierung bereit, ihren Standpunkt zur Todesstrafe international zur Geltung zu bringen, unabhängig davon, welche politische und gesellschaftliche Ordnung sich der jeweilige Staat gegeben hat, und
— auf welche Argumente wird sich die Bundesregierung bei ihrem Einsatz auf internationaler Ebene für eine Zurückdrängung und Ächtung der Todesstrafe stützen?
Sind auf der 14. Europäischen Justizministerkonferenz neue Initiativen oder Entscheidungen zur Zurückdrängung und Abschaffung der Todesstrafe zu erwarten, und wenn ja, welche?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention von allen Vertragstaaten unterzeichnet und umgesetzt wird?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und anderen internationalen humanitären Organisationen aus eigener Überzeugung hinter der Forderung nach weltweiter Abschaffung der Todesstrafe stehen, und sieht sie die Gefahr, daß ihr Anliegen und der Einsatz dafür international an Glaubwürdigkeit verliert, wenn die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland diese Voraussetzungen nicht erfüllen?
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der UN-Menschenrechtskommission jederzeit die Gewähr dafür bietet, für die Grundsätze einzutreten, die der Deutsche Bundestag zuletzt mit der einstimmigen Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP zur Ächtung der Todesstrafe (Drucksache 9/172) am 29. Oktober 1981 bekräftigt hat?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Delegationsleiter der Bundesrepublik Deutschland bei der UN-Menschenrechtskommission, der ehemalige Bundesjustizminister Dr. Jaeger, sich noch im März 1979 in einem Interview als ein „Anhänger der Todesstrafe" bezeichnet hat?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Dr. Jaeger sich auch nach seiner Ernennung zum Delegationsleiter in Interviews als „Anhänger der Todesstrafe" bezeichnet hat?
d) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Anhänger der Todesstrafe das Eintreten der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe besonders glaubwürdig vertreten kann, und auf Grund welcher Erwägungen hat die Bundesregierung Dr. Jaeger als Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der UN-Menschenrechtskommission benannt?
e) Wie kann die Bundesregierung den Widerspruch auflösen zwischen der Benennung eines Anhängers der Todesstrafe als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 29. Oktober 1981?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Dr. Jaeger in der ersten auf seine Ernennung folgenden Sitzung der UN-Menschenrechtskommission bei der Behandlung des Themas „Todesstrafe" die Leitung der Delegation seinem Stellvertreter überlassen hat?