BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Dritter Bundeskongreß der Rettungssanitäter 1983 in Ulm und der dort vom Berufsverband vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters (G-SIG: 10001373)

520-Stunden-Minimalausbildung, verbesserte medizinische Hilfe für Notfallpatienten bei Inkrafttreten des Gesetzes, Angebot an arbeits- und berufslose Jugendliche, Neuauflage des 1973 eingebrachten Gesetzentwurfs

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

18.06.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/153230.05.84

Dritter Bundeskongreß der Rettungssanitäter 1983 in Ulm und der dort vom Berufsverband vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Rettungssanitäters

der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hält die Bundesregierung die nicht einmal in allen Bundesländern verbindliche 520-Stunden-Minimalausbildung für ausreichend?

2

Teilt die Bundesregierung ,die Auffassung, daß durch Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine verbesserte medizinische Hilfe für Notfallpatienten — Leben erhalten, — Invalidität gemindert, — klinische Liegezeiten und klinischer Aufwand reduziert wird?

— Leben erhalten,

— Invalidität gemindert,

— klinische Liegezeiten und klinischer Aufwand reduziert

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch das Inkrafttreten dieses Gesetzes arbeits- und berufslosen Jugendlichen ein anspruchsvoller, befriedigender – medizinisch längst überfälliger – Lebensberuf geboten wird?

4

Erkennt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch das Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Rettungsdienst Tätige die soziale, gesellschaftliche und gesetzliche Absicherung und Anerkennung ihrer Tätigkeit erhalten und Ehrenamtliche einen geregelten Weg zur Erlangung definierter Qualifikationsstufen erhalten werden, an?

5

1972 bis 1974 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz über den Beruf des Rettungssanitäters beraten, der jedoch wegen Überschätzung der Folgekosten scheiterte. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz der Erkenntnis über die Notwendigkeit dieses Gesetzes bis heute keine neue Initiative von seiten der Bundesregierung unternommen wurde, um die Finanzierbarkeit dieses Gesetzes zu gewährleisten?

6

Wird von der Bundesregierung erkannt, daß die Nichtverabschiedung dieses Gesetzes weiterhin nachteilige Folgen für die im Rettungsdienst zu versorgenden Notfallpatienten mit sich bringt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?

Bonn, den 30. Mai 1984

Dr. Bard Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen