Psychotrope Stoffe in Arzneimitteln
der Abgeordneten Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Psychotrope Stoffe in Arzneimitteln
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann und in welchen Schritten gedenkt die Bundesregierung, das 1971 ratifizierte Übereinkommen über psychotrope Stoffe (vienna convention) in der bundesdeutschen Gesundheitspolitik umzusetzen?
Wann wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) — unter Anwendung der WHO Technical Report Series No 656 von 1981 — durch Erfassung der verbrauchten Mengen von Arzneimitteln und Ermittlung des Verbraucher- und Verordnerkreises das Suchtpotential von Arzneimitteln einzuschätzen versuchen, wozu sie nach § 62 AMG verpflichtet ist?
Welche Untersuchungen dieser Art hat die Bundesregierung bis heute bereits durchführen lassen, und welches sind die Ergebnisse?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Stimmenthaltung bei der Abstimmung in der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen im Februar dieses Jahres darüber, 33 Benzodiazepine als „psychotropic drugs" zu klassifizieren?
Wie ist es zu erklären, daß zwar sämtliche „psychotropic drugs" des Übereinkommens von 1971 als international anerkannte Suchtstoffe in den Listen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt sind, daß aber Zubereitungen mit diesen Stoffen (Arzneimittel) in der Bundesrepublik Deutschland ohne entsprechende Aufklärung über das Abhängigkeitspotential weiterhin der normalen Verschreibungspflicht unterliegen?
Wann gedenkt die Bundesregierung, ihre Verpflichtung nach Artikel 10 des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe durch eine Kennzeichnung der Arzneimittel mit Warnhinweisen nachzukommen?