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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Rieselfelder Münster (G-SIG: 10001508)

Durchführung der "Ramsar-Konvention" in der Bundesrepublik Deutschland, Erhaltung der Rieselfelder Münster, Errichtung eines Industriegeländes in unmittelbarer Nähe der Rieselfelder, Auswirkungen auf die Vogelwelt, Schaffung eines Ersatzschutzgebiets

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

24.07.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/170402.07.84

Rieselfelder Münster

der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 25. Juni 1976 ist für die Bundesrepublik Deutschland das in Ramsar (Iran) am 2. Februar 1971 unterzeichnete Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung, in Kraft getreten.

Die „Rieselfelder Münster" sind der größte Rast- und Mauserplatz für Wat- und Wasservögel im mitteleuropäischen Binnenland.

1978 wurde das Gebiet wegen seiner herausragenden Bedeutung von der Deutschen Sektion des Internationalen Rates für Vogelschutz zum „Europareservat" erklärt. Im Dezember 1983 sind die „Rieselfelder Münster" in die „Liste international bedeutender Feuchtgebiete" aufgenommen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um die von ihr unterzeichnete „Ramsar-Konvention" in der Bundesrepublik Deutschland durch Erlaß nationaler Gesetze oder Verordnungsvorschriften zu ergänzen?

b) Hat die Bundesregierung laut Artikel 4 Abs. 5 die „Ausbildung von Personal" gefördert, das zur „Forschung, Hege und Aufsicht in Feuchtgebieten befähigt ist"?

2

a) Was versteht die Bundesregierung unter „althergebrachten Rechten der Bevölkerung"?

b) Welchen Einfluß haben diese „althergebrachten Rechte" auf die Erhaltung der „Rieselfelder Münster"?

3

Betrachtet die Bundesregierung die „Rieselfelder Münster" als ökologisch bedeutsam? Wie schätzt die Bundesregierung den Wert der „Rieselfelder Münster" für Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Erholung ein?

4

a) Wann ist die Bundesregierung darüber unterrichtet worden, daß sich die ökologischen Bedingungen der „Rieselfelder Münster" wahrscheinlich ändern werden? Welche Begründungen wurden hierfür geltend gemacht?

b) Wann hat die Bundesregierung ihre Informationen über die wahrscheinlichen Veränderungen an die nach Artikel 8 der Ramsar-Konvention für die laufenden Sekretariatsgeschäfte zuständige Organisation oder Regierung weitergeleitet?

5

a) Wie vereinbart die Bundesregierung die kommunalpolitischen Argumente der Stadt Münster zur Errichtung eines Industriegeländes in unmittelbarer Nähe der „Rieselfelder Münster" mit Artikel 2 Abs. 5 und 6, nach dem Veränderungen nur aufgrund ,,dringender nationaler Interessen" durchgeführt werden dürfen?

b) Inwieweit liegt die Erschließung von neuem Industriegelände in „dringendem nationalem Interesse"?

c) Hat die Bundesregierung die Notwendigkeit der Erschließung neuen Industriegeländes in unmittelbarer Nähe der „Rieselfelder Münster" geprüft, und mit welchem Ergebnis?

d) Welche anderen alternativen Erschließungsgelände gab es, und warum wurden diese Alternativen verworfen?

e) Seit mehreren Jahren wurde in Münster keine neue Industrie mehr angesiedelt.

Hält die Bundesregierung in Anbetracht der konjunkturellen und strukturellen wirtschaftlichen Bedingungen nicht die Sicherung des Bestandes vorhandener Unternehmen und die Existenzgründungsförderung mittelständischer Betriebe für besser?

6

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NRW (LÖLF), daß die geplante Ansiedlung von Industrie den offenen Charakter der Landschaft grundlegend verändert und gravierende Auswirkungen auf den bislang weiträumigsten Reservatsteil haben?

b) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der LOLF, daß durch große Rauchentwicklungen ein Abschreckungseffekt auf die in den „Rieselfelder Münster" ansässigen Vogelarten ausgeübt und die Auffindbarkeit des Reservats durch die Vögel beeinträchtigt wird?

c) Der äußerst negative Einfluß größerer Lichtanlagen, die im Zuge der Errichtung des Industriegebiets entstehen werden, ist vor allem bei nächtlich ziehenden Vogelarten vielfältig nachgewiesen.

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluß nächtlicher Lichtemissionen im Bereich der „Rieselfelder Münster" , vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß die meisten im Vogelschutzgebiet rastenden Vogelarten Nachtzieher sind?

d) Die LÖLF fordert , daß zwischen dem Vogelreservat und dem Industriegebiet eine „Pufferzone" von mindestens 500 Metern errichtet wird.

Hält die Bundesregierung den von der Stadt Münster geplanten Grünstreifen von maximal 50 Metern für ausreichend?

7

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, wenn die Stadt Münster weiterhin eine Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes „Rieselfelder" durch die Industrieansiedlung billigt?

8

Wo und wann wird die Bundesregierung laut Artikel 4 Abs. 2 der Ramsar-Konvention bei möglichem Verlust der „Rieselfelder Münster" ein Ersatzschutzgebiet schaffen?

Bonn, den 2. Juli 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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