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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Kleinwaffenexporte (G-SIG: 10001518)

Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren, Wert der Exporte, Lizenzproduktionen, Genehmigungspflicht nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz, Anwendung von Endverbleibsregelungen, Kleinwaffenexporte in einzelne Länder, Zusammenhänge zwischen Spendenzahlungen der Firmen Heckler und Koch und Rheinmetall an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

29.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/172105. 07. 84

Kleinwaffenexporte

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Weltweite Verbreitung bundesdeutscher Kleinwaffen

1.1 Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung bisher die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren (Kriegswaffenliste Teil B I, 29 bzw. Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Teil I A, Nr. 0001) genehmigt?

1.2 Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen (Ausfuhrliste Teil I A, Nr. 0001) im Jahre 1983 genehmigt? Wie hoch war der Wert dieser Exporte?

1.3 Welche vitalen Interessen legt die Bundesregierung der Entscheidung über die Genehmigung von Exporten von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren zugrunde?

1.4 Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß „Infanteriewaffen, wie das G 3-Gewehr ... bei einer Vielzahl von Kämpfen und Konflikten Verwendung" gefunden haben (Stellungnahme der Stiftung Wissenschaft und Politik zum Hearing „Rüstung und Entwicklung" des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 22. Februar 1984, Protokoll S. 128)?

1.5 In welchen Ländern werden Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehre mit bundesdeutschen Lizenzen gefertigt?

1.6 Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für Konstruktionsunterlagen, Lizenzen und/oder Spezialmaschinen, Ausrüstungen und Werkzeuge (Ausfuhrliste Teil I A, Nr. 0018) zur Herstellung des G 3-Gewehrs in Burma, Frankreich, Griechenland, im Iran, in Mexiko, Norwegen, Pakistan, auf den Philippinen, in Portugal, Saudi-Arabien, Schweden, Thailand und der Türkei erteilt?

1.7 Werden für die Produktion von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen Teile, deren Export nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig ist, aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert? Wenn ja, welche Länder sind davon betroffen?

1.8 Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Produktion von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen nur den Eigenbedarf der jeweiligen Streitkräfte befriedigt? Wenn nein, warum nicht?

1.9 Werden Endverbleibsregelungen für den Export von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen aus bundesdeutscher Lizenzproduktion im Ausland angewandt? Wenn ja, seit wann?

1.10 Hat die Bundesregierung bei Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren an deren Entwicklung sie finanziell beteiligt war oder ist,

  • a) Vorbehaltsrechte bezüglich der kommerziellen Nutzung einschließlich der Lizenzproduktion im Ausland,
  • b) einen Teil der anfallenden Lizenzeinnahmen erstattet bekommen?

1.11 Welche vitalen Interessen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für die Produktion von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen?

II. Einzelne Fälle von Kleinwaffenexporten

2. Thailand

2.1 Trifft es zu, daß aus der Bundesrepublik Deutschland Gewehre nach Thailand an das „Thai Corrections Department" geliefert wurden, die im Bangkoker Gefängnis „Bang Khwang Prison" zur Vollstreckung der Todesstrafe vorgesehen sind?

2.2 War diese Tatsache der Bundesregierung bekannt, als sie die Ausfuhrgenehmigung für diese Gewehre erteilte?

2.3 Ist die Bundesregierung mit den GRÜNEN der Meinung, daß zu einer internationalen Ächtung der Todesstrafe auch gehört, die zur Vollstreckung der Todesstrafe vorgesehenen Waffen oder Geräte nicht zu liefern?

3. Irak-Iran

3.1 Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob G 3-Gewehre aus bundesdeutscher Produktion oder Lizenzproduktion im Iran durch iranische Streitkräfte im Krieg gegen den Irak eingesetzt werden?

3.2 Ist der Bundesregierung bekannt, ob Gewehre aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus bundesdeutscher Lizenzproduktion im Iran zur Vollstreckung der Todesstrafe im Iran eingesetzt wurden oder werden (vgl. Stellungnahme von amnesty international zum Hearing „Rüstung und Entwicklung")?

3.3 Wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsachen?

4. Libanon— Saudi-Arabien

4.1 Welche Informationen hat die Bundesregierung von den Regierungen Israels oder der USA über die Herkunft der Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bundesdeutscher Typen erhalten, die in PLO-Basen im Libanon von der israelischen Armee gefunden wurden?

4.2 Hat die Bundesregierung eine Bundesbehörde mit Ermittlungen über die Herkunft dieser Waffen beauftragt? Wenn nein, warum nicht?

4.3 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.4 Welche der im Libanon gefundenen Waffen bundesdeutscher Typen werden in Saudi-Arabien mit bundesdeutschen Lizenzen produziert?

4.5 Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Verfahren gegen die Firma Rheinmetall wegen möglicher illegaler Exporte von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien und den bei der PLO gefundenen Waffen?

4.6 Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die betroffenen bundesdeutschen Firmen, aus dieser Angelegenheit gezogen?

5. Peru

5.1 Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall der von peruanischen Behörden beschlagnahmten 104 Kisten mit 515 Heckler & Koch - Gewehren (vgl. die Antwort von Staatssekretär von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Schwenninger vom 3. Februar 1984)?

6. El Salvador

6.1 Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Einsatz von G 3-Gewehren in El Salvador durch die Streitkräfte und die Todesschwadrone vor?

6.2 Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von G 3 Gewehren in El Salvador aus außenpolitischen, entwicklungspolitischen, friedenspolitischen und humanitären Gesichtspunkten?

6.3 Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Fragen 6.1 und 6.2?

7. Chile

7.1 Wann wurde der Export von Maschinengewehren der Firma Rheinmetall, von G 3-Gewehren der Firma Heckler & Koch und von P 1-Pistolen der Firma Walther nach Chile genehmigt (vgl. Stellungnahme der Stiftung Wissenschaft und Politik zum Hearing „Rüstung und Entwicklung", S. 140f.)?

8. Namibia

8.1 Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Einsatz des G 3 -Gewehres in Namibia durch südafrikanische Streitkräfte?

III. Einzelne Kleinwaffenhersteller

9. Heckler & Koch

9.1 Hält es die Bundesregierung strukturpolitisch und regionalpolitisch für günstig, daß in der Stadt Oberndorf am Neckar und in ihrem Umland die Herstellung von Kleinwaffen der dominierende Wirtschaftszweig ist, und wenn nein, welche Folgerungen kann sie daraus ziehen?

9.2 Ist die Bundesregierung mit den GRÜNEN der Auffassung, daß nachstehende Meldung in der Zeitschrift DER SPIEGEL 26/1984, S. 23, einen Zusammenhang zwischen Spendenzahlungen der Firma Heckler & Koch an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen von Heckler & Koch nahelegt: „Irritiert fragte die Waffenschmiede Heckler & Koch beim nordrhein-westfälischen FDP-Schatzmeister Gattermann an, ob man denn Spenden jetzt an Möllemann schikken müsse, um Ausfuhrgenehmigungen für Waffen zu erhalten; so jedenfalls erinnert sich Gattermanns Ex-Sekretärin Gertrud Rech. "?

9.3 Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft, Grüner, und der Firma Heckler & Koch?

9.4 Soll der im Auftrag des Bundes entwickelte Gewehrtyp G 11 der Firma Heckler & Koch nach Ansicht der Bundesregierung eine ähnlich weite Verbreitung erhalten wie das G 3 Gewehr?

10. Rheinmetall

10.1 Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn gegen die Verantwortlichen der Firma Rheinmetall wegen Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Zahlungen der Firma Rheinmetall an die Staatsbürgerliche Vereinigung in Köln?

10.2 Besteht ein Zusammenhang zwischen Zahlungen der Firma Rheinmetall an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen der Firma Rheinmetall, und wenn ja, welcher?

Fragen35

1

Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung bisher die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren (Kriegswaffenliste Teil B I, 29 bzw. Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Teil I A, Nr. 0001) genehmigt?

2

Für wie viele und für welche Länder hat die Bundesregierung die Ausfuhr von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen (Ausfuhrliste Teil I A, Nr. 0001) im Jahre 1983 genehmigt? Wie hoch war der Wert dieser Exporte?

3

Welche vitalen Interessen legt die Bundesregierung der Entscheidung über die Genehmigung von Exporten von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren zugrunde?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß „Infanteriewaffen, wie das G 3-Gewehr ... bei einer Vielzahl von Kämpfen und Konflikten Verwendung" gefunden haben (Stellungnahme der Stiftung Wissenschaft und Politik zum Hearing „Rüstung und Entwicklung" des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 22. Februar 1984, Protokoll S. 128)?

5

In welchen Ländern werden Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehre mit bundesdeutschen Lizenzen gefertigt?

6

Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für Konstruktionsunterlagen, Lizenzen und/oder Spezialmaschinen, Ausrüstungen und Werkzeuge (Ausfuhrliste Teil I A, Nr. 0018) zur Herstellung des G 3-Gewehrs in Burma, Frankreich, Griechenland, im Iran, in Mexiko, Norwegen, Pakistan, auf den Philippinen, in Portugal, Saudi-Arabien, Schweden, Thailand und der Türkei erteilt?

7

Werden für die Produktion von Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen Teile, deren Export nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig ist, aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert? Wenn ja, welche Länder sind davon betroffen?

8

Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die Produktion von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen nur den Eigenbedarf der jeweiligen Streitkräfte befriedigt? Wenn nein, warum nicht?

9

Werden Endverbleibsregelungen für den Export von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen aus bundesdeutscher Lizenzproduktion im Ausland angewandt? Wenn ja, seit wann?

10

Hat die Bundesregierung bei Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bzw. -gewehren an deren Entwicklung sie finanziell beteiligt war oder ist,

a) Vorbehaltsrechte bezüglich der kommerziellen Nutzung einschließlich der Lizenzproduktion im Ausland,

b) einen Teil der anfallenden Lizenzeinnahmen erstattet bekommen?

11

Welche vitalen Interessen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für die Produktion von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren bzw. -waffen im Ausland mit bundesdeutschen Lizenzen?

21

Trifft es zu, daß aus der Bundesrepublik Deutschland Gewehre nach Thailand an das „Thai Corrections Department" geliefert wurden, die im Bangkoker Gefängnis „Bang Khwang Prison" zur Vollstreckung der Todesstrafe vorgesehen sind?

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War diese Tatsache der Bundesregierung bekannt, als sie die Ausfuhrgenehmigung für diese Gewehre erteilte?

23

Ist die Bundesregierung mit den GRÜNEN der Meinung, daß zu einer internationalen Ächtung der Todesstrafe auch gehört, die zur Vollstreckung der Todesstrafe vorgesehenen Waffen oder Geräte nicht zu liefern?

31

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob G 3-Gewehre aus bundesdeutscher Produktion oder Lizenzproduktion im Iran durch iranische Streitkräfte im Krieg gegen den Irak eingesetzt werden?

32

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Gewehre aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus bundesdeutscher Lizenzproduktion im Iran zur Vollstreckung der Todesstrafe im Iran eingesetzt wurden oder werden (vgl. Stellungnahme von amnesty international zum Hearing „Rüstung und Entwicklung")?

33

Wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsachen?

41

Welche Informationen hat die Bundesregierung von den Regierungen Israels oder der USA über die Herkunft der Handfeuerwaffen und Maschinenwaffen bundesdeutscher Typen erhalten, die in PLO-Basen im Libanon von der israelischen Armee gefunden wurden?

42

Hat die Bundesregierung eine Bundesbehörde mit Ermittlungen über die Herkunft dieser Waffen beauftragt? Wenn nein, warum nicht?

43

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

44

Welche der im Libanon gefundenen Waffen bundesdeutscher Typen werden in Saudi-Arabien mit bundesdeutschen Lizenzen produziert?

45

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Verfahren gegen die Firma Rheinmetall wegen möglicher illegaler Exporte von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien und den bei der PLO gefundenen Waffen?

46

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die betroffenen bundesdeutschen Firmen, aus dieser Angelegenheit gezogen?

51

Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall der von peruanischen Behörden beschlagnahmten 104 Kisten mit 515 Heckler & Koch - Gewehren (vgl. die Antwort von Staatssekretär von Würzen auf die Frage des Abgeordneten Schwenninger vom 3. Februar 1984)?

61

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Einsatz von G 3-Gewehren in El Salvador durch die Streitkräfte und die Todesschwadrone vor?

62

Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von G 3 Gewehren in El Salvador aus außenpolitischen, entwicklungspolitischen, friedenspolitischen und humanitären Gesichtspunkten?

63

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Fragen 6.1 und 6.2?

71

Wann wurde der Export von Maschinengewehren der Firma Rheinmetall, von G 3-Gewehren der Firma Heckler & Koch und von P 1-Pistolen der Firma Walther nach Chile genehmigt (vgl. Stellungnahme der Stiftung Wissenschaft und Politik zum Hearing „Rüstung und Entwicklung", S. 140f.)?

81

Hat die Bundesregierung Kenntnis vom Einsatz des G 3 -Gewehres in Namibia durch südafrikanische Streitkräfte?

91

Hält es die Bundesregierung strukturpolitisch und regionalpolitisch für günstig, daß in der Stadt Oberndorf am Neckar und in ihrem Umland die Herstellung von Kleinwaffen der dominierende Wirtschaftszweig ist, und wenn nein, welche Folgerungen kann sie daraus ziehen?

92

Ist die Bundesregierung mit den GRÜNEN der Auffassung, daß nachstehende Meldung in der Zeitschrift DER SPIEGEL 26/1984, S. 23, einen Zusammenhang zwischen Spendenzahlungen der Firma Heckler & Koch an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen von Heckler & Koch nahelegt: „Irritiert fragte die Waffenschmiede Heckler & Koch beim nordrhein-westfälischen FDP-Schatzmeister Gattermann an, ob man denn Spenden jetzt an Möllemann schikken müsse, um Ausfuhrgenehmigungen für Waffen zu erhalten; so jedenfalls erinnert sich Gattermanns Ex-Sekretärin Gertrud Rech. "?

93

Welche Verbindungen bestehen zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft, Grüner, und der Firma Heckler & Koch?

94

Soll der im Auftrag des Bundes entwickelte Gewehrtyp G 11 der Firma Heckler & Koch nach Ansicht der Bundesregierung eine ähnlich weite Verbreitung erhalten wie das G 3 Gewehr?

101

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn gegen die Verantwortlichen der Firma Rheinmetall wegen Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Zahlungen der Firma Rheinmetall an die Staatsbürgerliche Vereinigung in Köln?

102

Besteht ein Zusammenhang zwischen Zahlungen der Firma Rheinmetall an Parteien und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen der Firma Rheinmetall, und wenn ja, welcher?

Bonn, den 5. Juli 1984

Schwenninger Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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