Steuerpünktlichkeit und finanzielle Sanktionen der Abgabenordnung
des Abgeordneten Krizsan und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Steuerrückstände allein aus den Besitz- und Verkehrsteuern summierten sich 1983 auf 16,3 Mrd. DM, wovon 9,5 Mrd. DM echte, also fällige, aber ohne Begründung nicht gezahlte Steuern waren (Aktuelle Berichte zur Wirtschafts- und Finanzpolitik Nr. 25/1984).
Diese Rückstände stellen einerseits eine budgetmäßige Belastung der öffentlichen Haushalte dar, während sie andererseits für den Steuerschuldner finanzielle Vorteile bringen können. Eine besondere verteilungspolitische Brisanz erfährt das Problem dadurch, daß im Bereich der Einkommensteuer bei Arbeitnehmern durch die Erhebung der Lohnsteuer als einer Quellenabzugsteuer die Steuerpünktlichkeit sichergestellt ist, so daß potentielle Vorteile aus einer Steuerunpünktlichkeit einseitig nur für andere Einkunftsarten bestehen.
Die Abgabenordnung (AO) sieht als Sanktionsmittel gegen Steuerunpünktlichkeit und um die finanziellen Nachteile des Fiskus und die finanziellen Vorteile des Steuerschuldners auszugleichen, spezielle Abgaben vor:
- bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung den Verspätungszuschlag nach § 152 AO,
- bei Stundung der Steuerschulden die Stundungszinsen nach § 234 AO,
- bei hinterzogenen Steuern ebenfalls Verzinsung nach § 235 AO,
- bei nicht termingerecht entrichteten Steuern den Säumniszuschlag nach § 240 AO.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Verspätete Steuererklärungen und Verspätungszuschlag nach § 152 AO
a) Wie hoch ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Anzahl der Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung – insbesondere die Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung sowie die Vermögensteuererklärung - in den letzten Jahren seit 1980 verspätet abgegeben haben?
b) Wie viele Monate beträgt die Verspätung im Durchschnitt?
c) Wie hoch war der durch die Verspätung bedingte finanzielle Nachteil für die öffentlichen Haushalte seit 1980, wenn der Berechnung die durchschnittlichen Zinsen der staatlichen Kreditaufnahme zugrunde gelegt werden?
d) In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 1980 bis 1983 ein Verspätungszuschlag erhoben?
e) Wie hoch war in diesem Zeitraum das jährliche Aufkommen aus den Verspätungszuschlägen?
f) Welche Prozentsätze der festgesetzten Steuer wurden in wie vielen Fällen als Verspätungszuschlag festgesetzt, und wie oft kam der Höchstbetrag von 10 000 DM anstelle eines prozentualen Anteils zum Tragen?
g) In wie vielen Fällen wurde seit 1980 auf die Erhebung eines Verspätungszuschlags verzichtet, und welche Gründe waren hierfür maßgebend?
Stundung von Steuerschulden und Stundungszinsen nach §234 AO
a) In wie vielen Fällen wurde seit 1980 die Zahlung der Steuerschuld gestundet?
b) Auf welche Summen beliefen sich in den Jahren seit 1980 die gestundeten Steuern insgesamt, und wie verteilt sich diese Summe auf die wichtigsten Einzelsteuern?
c) Wie hoch war der durch die Steuerstundung bedingte finanzielle Nachteil für den Fiskus, wenn der Berechnung der durchschnittliche Zinssatz staatlicher Kreditaufnahme zugrunde gelegt wird?
d) In wie vielen Fällen wurden Stundungszinsen erhoben?
e) Wie hoch war das Aufkommen aus Stundungszinsen in den einzelnen Jahren seit 1980?
Steuerhinterziehung und Verzinsung von hinterzogenen Steuern nach § 235 AO
a) Auf welche Summe belaufen sich nach den Schätzungen der Bundesregierung die jährlich (seit 1980) hinterzogenen Steuern insgesamt?
b) Wie verteilt sich diese Summe nach den Annahmen der Bundesregierung auf die wichtigsten Einzelsteuern?
c) Hält die Bundesregierung die personelle Ausstattung der Steuerfahndungsstellen für ausreichend, um der nach den Beobachtungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft steigenden Steuerkriminalität wirksam begegnen zu können?
d) Plant die Bundesregierung eine Veränderung der personellen Ausstattung der Steuerfahndungsstellen?
e) Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die „Zentralen Fahndungs-Nachrichten" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
f) In wie vielen Fällen wurden auf hinterzogene Steuern Zinsen erhoben?
g) Wie verteilt sich die Summe der hinterzogenen Steuern, auf die Zinsen erhoben wurden, auf die wichtigsten Einzelsteuern?
h) Wie hoch war das Aufkommen aus der Verzinsung nach § 235 AO in den Jahren 1980 bis 1983?
i) Wie begründet die Bundesregierung die Festsetzung der Zinsen auf hinterzogene Steuern auf einhalb vom Hundert für jeden Monat, und plant die Bundesregierung eine Änderung?
Steuerrückstände und Säumniszuschläge nach § 240 AO
a) Auf welchen Betrag summierten sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die echten Steuerrückstände für sämtliche Steuern in den Jahren 1980 bis 1983?
b) In wie vielen Fällen wurde ein Säumniszuschlag erhoben?
c) Wie hoch war in den Jahren 1980 bis 1983 das Aufkommen aus Säumniszuschlägen, und wie verteilt sich dieses auf die wichtigsten Einzelsteuern?